Zitat:
hi!
also ich denke mal deine chancen stehen da sehr gut die strafe nicht zahlen zu müssen weil:
wenn sie dich angehalten hätten(was ja nicht der fall war) machen die beamten das ja nicht nur um dich zu belehren sondern auch um deine idendität festzustellen!
kann die polizei beweisen das du gefahren bist?nein nicht eindeutig!die haben vielleicht notiert das da ein mann mit schwazem hemd gefahren bist aber ob der fahrzeughalter das war,dein vater,dein cousin oder ein freund von dir kann dir niemand beweisen!
hatte da son ähnlichen fall:bin vor 2 jahren mit dem 116i meiner eltern in den osten(magdeburg)gefahren und hab meine m-sitze die ich bei ebay ersteigert hab abgeholt,ein kumpel von mir ist mitgefahren!
auf der rückfahrt wollte mein kumpel mal unbedingt 116i-rennmaschine fahren.ich hab ihn schon die ganze zeit angemeckert er soll ein weng vom gasgehen,ab 41km/h zu viel ist der lappen weg-er wollte aber nicht auf mich hören!
in so nem längerem tunnel im osten haben sie ihn dann erwischt,vor dem tunnel kameras,nach dem tunnel kameras und die zeit die er für die durchfahrt gebraucht hat wird gestoppt und daduch die geschwindigkeitsübertretung ausgerechnet-abzüglich messungenauigkeit 46 km/h zu schnell(100 war erlaubt)!2 monate fahrverbot,250 euro strafe und ein paar punkte!mein vater war erst mal fix und alle als das schreiben bei ihm ankam-das auto ist ja auf ihn angemeldet,dachte ja ich bin gefahren!
was er gemacht hat?hat sich bei seinem anwalt informiert und der sagte folgendes:"herr...,wenn die polizei sie und ihre beiden söhne dazu befragen wird,sagen sie einfach sie wollen keine angaben dazu machen"!
und so kam es dann auch die polizei klingelte bei mir zu hause und ich bat sie herein!sagte dann ich kann und will dazu nichts sagen!die meinten dann erst ich müsse aussagen weil ich mich sonst strafbar machen würde,als ich dann entgegnete das mein anwalt da was andere erzählt habe warn sie auf einmal ganz ruhig!
was kam dabei heraus?das ganze wurde fallen gelassen und mein kumpel kam ungestraft davon!
geh zum anwalt und lass dich dort beraten,das dauert nur ein paar minuten!
mfg(Zitat von: bmw328icabrio)
Zitat:
hi!
also wenn du doch ne rechtsschutzversicherung hast dann auf jeden fall zum anwalt!du musst ja nicht einmal selber hin wenn dir das zu viele umstände macht,ruf ihn doch an und erzähle im das!
danach bist du schlauer und kannst weiterschauen!
halt uns aber auf jeden fall mal auf dem laufenden!
mfg(Zitat von: bmw328icabrio)
Zitat:
Wegen 30 Euro gleich zum Anwalt...
Allein der zeiliche Aufwand wäre mir zu hoch, aber macht mal, schliessliche geht´s hier ums Prinzip!
Gruß, Fabi(Zitat von: XT-Fabi)
Zitat:Zitat:
Der Beweis wird die Zeugenaussage der beiden Beamten sein...haste kaum eine Chance!(Zitat von: iNsAnItY)
Was kann ich dann deiner Meinung nach tun? Weil hab echt kein bock, wegen einer Sache zur Kasse gebeten zu werden, was ich garniicht verbrochen habe.
Aber wenn die Zeugeaussage der Beamten mehr gilt, könnten die ja jeden so eine Strafe schicken oder?(Zitat von: seydo)
Zitat:
hi!
also ich denke mal deine chancen stehen da sehr gut die strafe nicht zahlen zu müssen weil:
wenn sie dich angehalten hätten(was ja nicht der fall war) machen die beamten das ja nicht nur um dich zu belehren sondern auch um deine idendität festzustellen!
kann die polizei beweisen das du gefahren bist?nein nicht eindeutig!die haben vielleicht notiert das da ein mann mit schwazem hemd gefahren bist aber ob der fahrzeughalter das war,dein vater,dein cousin oder ein freund von dir kann dir niemand beweisen!
hatte da son ähnlichen fall:bin vor 2 jahren mit dem 116i meiner eltern in den osten(magdeburg)gefahren und hab meine m-sitze die ich bei ebay ersteigert hab abgeholt,ein kumpel von mir ist mitgefahren!
auf der rückfahrt wollte mein kumpel mal unbedingt 116i-rennmaschine fahren.ich hab ihn schon die ganze zeit angemeckert er soll ein weng vom gasgehen,ab 41km/h zu viel ist der lappen weg-er wollte aber nicht auf mich hören!
in so nem längerem tunnel im osten haben sie ihn dann erwischt,vor dem tunnel kameras,nach dem tunnel kameras und die zeit die er für die durchfahrt gebraucht hat wird gestoppt und daduch die geschwindigkeitsübertretung ausgerechnet-abzüglich messungenauigkeit 46 km/h zu schnell(100 war erlaubt)!2 monate fahrverbot,250 euro strafe und ein paar punkte!mein vater war erst mal fix und alle als das schreiben bei ihm ankam-das auto ist ja auf ihn angemeldet,dachte ja ich bin gefahren!
was er gemacht hat?hat sich bei seinem anwalt informiert und der sagte folgendes:"herr...,wenn die polizei sie und ihre beiden söhne dazu befragen wird,sagen sie einfach sie wollen keine angaben dazu machen"!
und so kam es dann auch die polizei klingelte bei mir zu hause und ich bat sie herein!sagte dann ich kann und will dazu nichts sagen!die meinten dann erst ich müsse aussagen weil ich mich sonst strafbar machen würde,als ich dann entgegnete das mein anwalt da was andere erzählt habe warn sie auf einmal ganz ruhig!
was kam dabei heraus?das ganze wurde fallen gelassen und mein kumpel kam ungestraft davon!
geh zum anwalt und lass dich dort beraten,das dauert nur ein paar minuten!
mfg(Zitat von: bmw328icabrio)
Zitat:
in so einem Fall,also wenn sich der Halter nicht mehr erinnern will wer wann mit seinem Auto gefahren ist und so ein Ermittlungsverfahren erschwert, kann ihm eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden. Das wird dann sehr Lustig wenn man jede Fahrt exakt protokolieren muß
Bearbeitet von: E36 323i Coupe am 21.07.2010 um 10:22:59(Zitat von: E36 323i Coupe)
Zitat:Zitat:Zitat:
Der Beweis wird die Zeugenaussage der beiden Beamten sein...haste kaum eine Chance!(Zitat von: iNsAnItY)
Was kann ich dann deiner Meinung nach tun? Weil hab echt kein bock, wegen einer Sache zur Kasse gebeten zu werden, was ich garniicht verbrochen habe.
Aber wenn die Zeugeaussage der Beamten mehr gilt, könnten die ja jeden so eine Strafe schicken oder?(Zitat von: seydo)
Hab gerade gelesen, dass du gefahren bist, aber deine Mutter der Halter ist. Da machst du also mal garnix, sondern deine Mutter ... nämlich angeben nix zu wissen, weil nicht gefahren, da der ganze Haushalt das Fahrzeug benutzen könnte. Dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich fallen gelassen. Brauch man keinen Anwalt... ^^
Bearbeitet von: iNsAnItY am 21.07.2010 um 02:04:26(Zitat von: iNsAnItY)