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Beitrag von: seydo Date: 15.07.2010 Thema: Strafe wegen ''nicht'' benutzen des Gurtes ---------------------------------------------------------- Hallo Leute, hab mal ne Frage an euch, weil weiß selbst nicht weiter.Undzwar geht es darum, dass ich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30€ bekommen hab, per Post mit der Begründung, dass ich nicht angeschnallt war. Ich wurde auch von keiner Streife angehalten zu der angeblichen Tatzeit und würde verwarnt. Ich targe zu 95% immer einen Gurt und bin mir auch ziemlich sicher, dass ich auch an diesem Tag einen gurt an hatte. Was meint ihr, wie soll ich jetz vorgehen? gruß -seydo |
Autor: nismo.2008 Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ganz persönliche Meinung : 30 € bezahlen und Ruhe. |
Autor: louisdama Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Beweise? Wenn keine dabei waren anfordern. Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: JS305 Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sowas hab ich schon öfter gehört. Ein Bekannter von mir wurde angeblich gesehen,als er während der Fahrt telefonierte. Er wurde auch nicht angehalten, sondern bekam postwendend Bescheid, in dem er aufgefordert wurde, das Bußgeld zu zahlen. Er hat es natürlich seinem Anwalt weitergeleitet,was ich persönlich auch richtig finde. Da keine Beweise vorliegen, gilt meiner Meinung nach"in dubio pro reo". Aber sie versuchen kann man es ja, es steht ja schließlich jeden morgen ein Dummer auf ;o) Lg Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!! |
Autor: orhan1990 Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- manchmal verwechseln die auch die Nummernschilder ruf mal die jenige an die für den aktenzeichen zuständig ist und sag ihr was vorgefallen ist bestimmt gab es eine verwechselung passiert öfters aber auf keinen fall bezahlen denn sie können ohne beweis garnichts machen nur vllt eine mündliche verwarnung aber mehr nicht denn mit der bezahlung der 30 euro bewilligst du deine schuld und kannst nacher nichts mehr unternehmen |
Autor: DerManager Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nehm es mir nicht übel, aber das können die Leute machen, die sich gerne ausbeuten lassen oder mit Geld um sich werfen... Wieso sollte man etwas zugeben, was nicht der Wahrheit entspricht und augenscheinlich auch nicht bewiesen ist ? Grüße, DerManager |
Autor: seydo Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Danke Leute erst mal für eure Antworten. Also soll ich wiederspruch einlegen mit der Aufforderung mir Beweise vorzulegen? |
Autor: iNsAnItY Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Beweis wird die Zeugenaussage der beiden Beamten sein...haste kaum eine Chance! Tuning - aber bitte mit Stil |
Autor: seydo Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was kann ich dann deiner Meinung nach tun? Weil hab echt kein bock, wegen einer Sache zur Kasse gebeten zu werden, was ich garniicht verbrochen habe. Aber wenn die Zeugeaussage der Beamten mehr gilt, könnten die ja jeden so eine Strafe schicken oder? |
Autor: JS305 Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wer hat denn was von 2 Beamten gesagt? Lässt du dir immer und überall dein Geld so leicht aus der Tasche ziehen? Ich nicht....ich gehe dafür schließlich hart arbeiten, so wie andere auch. Warum sollte ich es dann leichtfertig mir aus der Hand nehmen lassen? Die Zeiten sind schon lange vorbei.... ;o) Neid ist die höchste Form der Anerkennung!!! |
Autor: DerManager Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Da gebe ich Dir recht. Nur kann sich der TE überhaupt nicht daran erinnern von einer Streife "erwischt" worden zu sein (so habe ich das verstanden). Ich würde erstmal das nötige Protokoll anfordern (bin mir unsicher, ob das nicht nur der RA kann) wo die ganzen Daten wie Uhrzeit etc. drin stehen. Klar, 30€ sind mit Sicherheit nicht die Welt und jeder der sich ein Auto leisten kann, wird im Normalfall dieses Geld zur Verfügung haben. Trotzdem geht es ganz einfach um das Prinzip. Wäre ja schön, wenn heutzutage für Dinge belangt wird, die man überhaupt nicht getan hat. Grüße, DerManager |
Autor: seydo Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Also hab mal nach deiner Ausage nochmal auf den Schreiben geguckt und da stehen tatsächlich zwei Beamte als angebliche Zeugen. PS: Hab mich gerade erinnert wie das war. Also ich bin nachdem einkaufen Richtung nach Hause gefahren und da stand eine Streife in 2. Reihe auf der anderen Straßenseite. War ne ziemlich breite Straße. Die haben mich auch so komisch angeguckt und mir auch hinterher geguckt (hab ich im Spiegel gesehn :D ). So das war grob der ''Tathergang''. |
Autor: Marco535 Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hattest doch bestimmt nen schwarzen Pulli oder schwarzes Shirt an. Da kann man im vorbei fahren nur sehr schlecht sehen, ob angegurtet oder nicht ;-) |
Autor: seydo Datum: 15.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich glaub ich hatte wirklich sogar ein schwarzes Hemd an. PS: Die mich so schief angeguckt hat, war eine ''Dame'' wenn auch sie ziemlich maskulin aussah :D |
Autor: e36_doc Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- seit wann zählt ein "augezeuge" als beweis ... die müssen dich schon anhalten und sagen" junger mann wir haben sie unangeschnallt gesehn" und selbst dann musstes noch zugeben... ich hab mal gesehn das 2 bullen am straßenrand mit ner videokamera standen !!! und 100meter weiter stand einer der hätte reinwinken können. !! .... ich würd nix zahlen... würd auf ein polizeirevier gehen und fragen was der mist soll ? Bearbeitet von: e36_doc am 16.07.2010 um 00:16:21 ///M POWER |
Autor: michel131 Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- gibt es kein foto oder videobeweis? |
Autor: seydo Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein es gibt garnix. Die Polizisten stand nur da und hat mich richtig dämlich angeguckt beim vorbeifahren das wars. @e36_doc: Ich dachte auch immer, dass man angehalten werden muss und auf den Verstoß aufmerksam gemacht werden muss. Meinst du, wenn ich auf ein beliebiges Polizeirevier gehe die können mir da weiterhelfen? |
Autor: rumpel666 Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sehe ich genauso - also zahlen. MFG rumpel666 |
Autor: Jokin Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Mit Verlaub ...: Blöde Frage! 1. Zahl die 30 Euro 2. Leg zu 100% den Gurt an 3. Sei Dir "absolut" sicher, dass Du den Gurt angelegt hattest. Da Du selber schon daran zweifelst ist die Strafemeiner Meinung nach mehr als gerechtfertigt. Gruß, Frank |
Autor: stefan323ti Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das sehe ich nicht so. Dann könnte man als Polizist jedem irgendwas anhängen nur weil einem die Farbe des Autos nicht passt. Wenn sowas wirklich in Deutschland möglich sein sollte, na dann gute Nacht... Wenn die schon sehen das da jemand unangeschnallt fährt haben die dem gefälligst hinterher zu fahren und ihn zur Rede zu stellen. Dafür sind sie da. Es geht ja im eigentlichen Sinne auch nicht darum demjenigen Geld abzunehmen, sondern (zumindest ist das immer die offizielle Version) um denjenigen vor Schaden zu bewahren. Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser.. |
Autor: E36-Freak Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Grundsätzlich schon, ist allerdings nicht vorgeschrieben. Wie wurde denn die Eigenschaft als Fahrer (der ja nicht zwingend der Halter ist) festgestellt? |
Autor: theblade Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich denke mal hier wurde auf gut Glück der Halter angeschrieben (dessen fahrer es ja augenscheinlich auch war *g*) |
Autor: bmw328icabrio Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi! also ich denke mal deine chancen stehen da sehr gut die strafe nicht zahlen zu müssen weil: wenn sie dich angehalten hätten(was ja nicht der fall war) machen die beamten das ja nicht nur um dich zu belehren sondern auch um deine idendität festzustellen! kann die polizei beweisen das du gefahren bist?nein nicht eindeutig!die haben vielleicht notiert das da ein mann mit schwazem hemd gefahren bist aber ob der fahrzeughalter das war,dein vater,dein cousin oder ein freund von dir kann dir niemand beweisen! hatte da son ähnlichen fall:bin vor 2 jahren mit dem 116i meiner eltern in den osten(magdeburg)gefahren und hab meine m-sitze die ich bei ebay ersteigert hab abgeholt,ein kumpel von mir ist mitgefahren! auf der rückfahrt wollte mein kumpel mal unbedingt 116i-rennmaschine fahren.ich hab ihn schon die ganze zeit angemeckert er soll ein weng vom gasgehen,ab 41km/h zu viel ist der lappen weg-er wollte aber nicht auf mich hören! in so nem längerem tunnel im osten haben sie ihn dann erwischt,vor dem tunnel kameras,nach dem tunnel kameras und die zeit die er für die durchfahrt gebraucht hat wird gestoppt und daduch die geschwindigkeitsübertretung ausgerechnet-abzüglich messungenauigkeit 46 km/h zu schnell(100 war erlaubt)!2 monate fahrverbot,250 euro strafe und ein paar punkte!mein vater war erst mal fix und alle als das schreiben bei ihm ankam-das auto ist ja auf ihn angemeldet,dachte ja ich bin gefahren! was er gemacht hat?hat sich bei seinem anwalt informiert und der sagte folgendes:"herr...,wenn die polizei sie und ihre beiden söhne dazu befragen wird,sagen sie einfach sie wollen keine angaben dazu machen"! und so kam es dann auch die polizei klingelte bei mir zu hause und ich bat sie herein!sagte dann ich kann und will dazu nichts sagen!die meinten dann erst ich müsse aussagen weil ich mich sonst strafbar machen würde,als ich dann entgegnete das mein anwalt da was andere erzählt habe warn sie auf einmal ganz ruhig! was kam dabei heraus?das ganze wurde fallen gelassen und mein kumpel kam ungestraft davon! geh zum anwalt und lass dich dort beraten,das dauert nur ein paar minuten! mfg |
Autor: seydo Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Also angemeldet ist mein Auto auf meine Mutter, sie hat ja den schreiben bekommen und da auschliesslich ich mein Auto fahre, hat sie ihn mir gegeben. Also meinst du ich soll mal zum Anwalt gehen? Bin ja auch Rechtschutzvers. Oder soll ich den mal selber ein 2 zeiler schreiben und erstmal warten? gruß -seydo |
Autor: bmw328icabrio Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi! also wenn du doch ne rechtsschutzversicherung hast dann auf jeden fall zum anwalt!du musst ja nicht einmal selber hin wenn dir das zu viele umstände macht,ruf ihn doch an und erzähle im das! danach bist du schlauer und kannst weiterschauen! halt uns aber auf jeden fall mal auf dem laufenden! mfg |
Autor: seydo Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Also ich ruf dann mal meinen Anwalt an und erzähl ihm die Geschichte. Er wird mir dann bestimmt sagen was Sache ist. Und danke nochmal an ALLE! Werde euch auf dem laufenden halten. gruß -seydo |
Autor: bmw328icabrio Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- jo nix zu dankenmacht dan 2,50! |
Autor: seydo Datum: 16.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ;-) |
Autor: XT-Fabi Datum: 17.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wegen 30 Euro gleich zum Anwalt... Allein der zeiliche Aufwand wäre mir zu hoch, aber macht mal, schliessliche geht´s hier ums Prinzip! Gruß, Fabi |
Autor: bmw328icabrio Datum: 17.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ok-wenn du so denkst jedem das seine!man wird doch heutzutage an jeder ecke nur abgezockt. wenn seydo doch für die beratung nichts zahlen muss da er ne rechtsschutzversicherung hat-wo liegt das problem? mfg |
Autor: E36-Freak Datum: 17.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sicher, für 30 Euro nen Anwalt...ist ja fast wie mit Kanonen auf Spatzen... meine Meinung: Wenn es berechtigt war...zahlen wenn es unberechtigt war....Anwalt |
Autor: bmw328icabrio Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi! und gibts neuigkeiten? mfg |
Autor: iNsAnItY Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Hab gerade gelesen, dass du gefahren bist, aber deine Mutter der Halter ist. Da machst du also mal garnix, sondern deine Mutter ... nämlich angeben nix zu wissen, weil nicht gefahren, da der ganze Haushalt das Fahrzeug benutzen könnte. Dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich fallen gelassen. Brauch man keinen Anwalt... ^^ Bearbeitet von: iNsAnItY am 21.07.2010 um 02:04:26 Tuning - aber bitte mit Stil |
Autor: Fogg Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich bin immer noch dafür das bei uns die Halterhaftung eingeführt wird! Dann würde wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann halt der Halter bestraft. Ich glaub dann würde es bei uns auf den Straßen deutlich ruhiger werden. ...don´t care about tomorrow! |
Autor: E36 323i Coupe Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: in so einem Fall,also wenn sich der Halter nicht mehr erinnern will wer wann mit seinem Auto gefahren ist und so ein Ermittlungsverfahren erschwert, kann ihm eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden. Das wird dann sehr Lustig wenn man jede Fahrt exakt protokolieren muß Bearbeitet von: E36 323i Coupe am 21.07.2010 um 10:22:59 |
Autor: rumpel666 Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist doch heutzutage kein Wirkliches Problem mehr - jedes mittelprächtige Navi kann heute doch schon Fahrtenbuch führen. MFG rumpel666 |
Autor: OnlyOne Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich verstehe hier den Tetz sowieso nicht. War er angeschnallt dann soll er einspruch einlegen weil er im Recht ist ( dafür gibt es diesen ja) Weiß er es nicht genau... dann gehe ich davon aus das er nicht angeschnallt war. Ihr haltet die Grünen ja auch immer für Schwerbehindert. Miener Meinugn nach richtig so, wer unangeschnallt fährt und gesehen wird der soll auch zahlen. Hier reden immer alle von nachweisbarkeit und irgendwelchem zeug. Wenn ich etwas gemacht habe dann sollte ich auch dazu stehen. Falls es vlt den Lappen kostet köntne man sich überlegen zu flunkern.... aber bei 30 Euro zum Anwalt und er weiß noch nichtmal ob er angeschnallt war.... Kann ich nur mim Kopf schütteln.. Hier im Forum haben wir ja an jeder Ecke nen revoluzzer der deswegen am besten gleich den ganzen Staat stürzen würde. Bayrisches Meisterwerk |
Autor: seydo Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Hi Leute, sorry das ich so spät zurück schreibe. Habe gerade viel um die Ohren mit der Arbeit. Nun zum Thema zurück. Neuigkeiten gibt es noch nicht. Habs aber erstmal selber versucht zu regeln und hab Wiederspruch eingelegt, natürlich im namen meiner Mutter. Hab es so ungefähr wie iNsAnItY formuliert. Wenn ich wieder Post bekomme teile ich euch das mit ;-) gruß -seydo |
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