Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2009
Haina
Deutschland
28 Beiträge
Hey Leute,
ich wusst jetz nich welches unterforum ich nehmen soll deswegen einfach mal hier ;)
also wollte eigentlich nur wissen wie es rechtlich aus sieht wenn ich nach gut 9 monaten nach Kauf eines Auto bemerke das am Km-Stand gedreht worden is? und ich Rede hier nicht von mal eben 10.000 sonder fast 60.000?
Ich habe vom Verkäufer damals keine Tüv Papiere etc bekommen und hab sie mir dann um das Auto anzumelden eine Zweitschrift besorgt. Leider ist mir erst gestern aufgefallen als ich mal wieder zum Tüv musste das da ein KM-Stand von jetz noch 40.000 MEHR steht als auf meinem Tacho :O
Also kann ich was tun?
Über Antworten bin ich sehr dankbar :)
Überhol ruhig, Jagen ist eh viel schöner !
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo key1x,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Km zurück gedreht"!
Gruß
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Ganz einfach:
Zum Anwalt gehen und auf Wandlung oder Schadenersatz bestehen.
Mit Rechtsschutz auf jeden Fall.
Wenn du keine hast, müsstest du den Preis deines Wagens nennen und wissen, dass der Käufer jetzt nicht auf den Balearen wohnt.
War kein Autoschieber?
Hast du noch einen Kaufvertrag?
Wer hat das Zurückdrehen bemerkt?
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Mitglied seit: 24.08.2009
Haina
Deutschland
28 Beiträge
Hey, also ich weiß wo er wohnt und ja ich habe einen Kaufvertrag.
Ist von Privat gekauft. Der Tüv Prüfer hatte mich darauf angesprochen da auf der Alten Tüv bericht eine Km zahl von 239.000 stand aber der wagen laut Tacho jetz erst 190.000 hat (gekauft mit 177.000)
Überhol ruhig, Jagen ist eh viel schöner !
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
Na dann ist die Sache ja ganz einfach für dich .. sprich ihn persönlich drauf an und verlange entweder gerechtfertigten Schadenersatz oder die Rücknahme von dem Wagen!
Wenn du keine Lust darauf hast, dann lass es deinen Anwalt regeln.. sieht ziemlich eindeutig für dich aus solange du die Nachweise vorlegen kannst.
gruß
War das Auto noch im Besitz des Verkäufers, als der TÜV Bericht mit den 239000km ausgestellt wurde? Oder hat der Verkäufer es schon mit diesem manipulierten KM Stand gekauft. Wenn es so ist, kannst du den Verkäufer leider keine Manipulation vorwerfen. Er kann sich damit rausreden, daß er es selber nicht gemacht bzw nicht gewusst hat.
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Zitat:
War das Auto noch im Besitz des Verkäufers, als der TÜV Bericht mit den 239000km ausgestellt wurde? Oder hat der Verkäufer es schon mit diesem manipulierten KM Stand gekauft. Wenn es so ist, kannst du den Verkäufer leider keine Manipulation vorwerfen. Er kann sich damit rausreden, daß er es selber nicht gemacht bzw nicht gewusst hat.
(Zitat von: Old Men)
er haftet trotzdem dafür .. kann es sich aber beim jeweiligen Vorbesitzer wiederholen !
Der jenige der verkauft, haftet. Ob er nun davon wusste oder nicht.
Er ist dann genauso am Arsch und muss von seinem Vorbesitzer den Schadenersatz verlangen.
Du brauchst auf jeden Fall was in der Hand um die Manipulation nachzuweisen.
Mein nächster Weg wäre jetzt zum BMW Händler zu gehen und das Steuergerät auslesen lassen.
Auf dem steht der tatsächliche Kilometerstand.
Kostet etwa 20€.
Damit gehst du zum Anwalt (im Falle einer RS) oder du trittst selber mit dem Vorhalter in Kontakt.
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Mitglied seit: 24.08.2009
Haina
Deutschland
28 Beiträge
Alles klar,
werde morgen mal zum :) fahren und dann seh ich weiter.
danke erstmal für die schnellen und aufschlussreichen Antworten!
schönen Abend noch und ein gutes Spiel morgen ;)
bye
Überhol ruhig, Jagen ist eh viel schöner !
Zitat:
Der jenige der verkauft, haftet. Ob er nun davon wusste oder nicht.
(Zitat von: Heckpropeller)
Nein, das ist falsch. Es haftet der, der einen Vorteil erzielt hat.
Besitzer 1 fährt das Auto bis 200 tkm und dreht den Tacho auf 100 tkm zurück um einen besseren Preis zu erzielen.
Besitzer 2 kauft das Auto mit 100 tkm und verkauft das Auto mit 150 tkm weiter
Besitzer 3 kauft das Auto mit 150 tkm und bemerkt die Manipulation.
Besitzer 3 muss nun seinen Schadensersatz-Anspruch bei Besitzer 1 geltend machen, denn Besitzer 2 hatte durch die Tachomanipulation keinen Vorteil.
Gruß, Frank
Also man stellt seine Ansprüche und nicht an irgendeinen Vorbesitzer, das wurde mir bereits von diversen Anwälten in ähnlichen Situationen so geschildert und auch hier im Forum.
Die Ansprüche gehen an den VERKÄUFER !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Nein, das ist falsch. Es haftet der, der einen Vorteil erzielt hat.
Besitzer 1 fährt das Auto bis 200 tkm und dreht den Tacho auf 100 tkm zurück um einen besseren Preis zu erzielen.
Besitzer 2 kauft das Auto mit 100 tkm und verkauft das Auto mit 150 tkm weiter
Besitzer 3 kauft das Auto mit 150 tkm und bemerkt die Manipulation.
Besitzer 3 muss nun seinen Schadensersatz-Anspruch bei Besitzer 1 geltend machen, denn Besitzer 2 hatte durch die Tachomanipulation keinen Vorteil.
Totaler Megaquark, hatte den Fall vor einem halben Jahr.
Ich darf aus dem Schreiben meines RA´s zitieren?
"Es besteht ausschließlich ein Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und unseren Mandanten, nicht etwa ein solches zwischen unseren Mandanten und früheren Besitzern des strittigen Fahrzeuges.
Fest steht also, dass Sie unserem Mandanten ein Fahrzeug mit einer zugesicherten Eigenschaft, nämlich einer Kilometerlaufleistung veräußert haben, sich als falsch herausgestellt hat.
Ihnen steht jedoch frei, sich an den Verkäufer des Fahrzeuges, welcher Ihnen seinerzeit das Fahrzeug veräußerte, zu halten;unser Mandant kann und wird dieses jedenfalls nicht tun."
Zitat Ende
Nach diesem Schreiben war der Fall auch für die Gegenpartei samt Anwalt erledigt und sie mussten eingestehen im Unrecht zu sein.
Ich hoffe dir ein wenig die Augen geöffnet zu haben. Habe extra das Schreiben hervor gekramt. =)
Bearbeitet von: Heckpropeller am 07.07.2010 um 00:03:15
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Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Ist hier wieder mal das altbekannte Missverständnis. Es haftet immer derjenige, mit dem man ein Vertragsverhältnis eingegangen ist.
Kurz und leicht verständlich gesagt: Derjenige, der von mir Geld bekommen hat, ist mein alleiniger Ansprechpartner.
Kein Vor-Vor-Vorbesitzer oder die Werkstatt oder sonst wer, immer der Vertragspartner. Nur hieraus können Ansprüche erwachsen.
Und bevor wieder ein Rechtsanwalt und womöglich Gericht sich damit bestäftigen muss, sollte man versuchen im Vorfeld eine Einigung zu erzielen. Bzw. erst mal den Kaufvertrag checken. Sind im KV die km angegeben?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.08.2009
Haina
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28 Beiträge
jop die km sind im Vertrag angegeben. genau 179.000.
mfg
Überhol ruhig, Jagen ist eh viel schöner !
Zitat:
jop die km sind im Vertrag angegeben. genau 179.000.
(Zitat von: key1x)
stellt sich noch immer die frage ob ZWEIFELSFREI nachweisbar ist, dass die manipulation durch den vorbesitzer stattgefunden hat?
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
Deutschland
815 Beiträge
Naja, spielt letzten Endes gar keine Rolle, ob nachgewiesen werden kann, wer manipuliert hat.
Es muss nur nachgewiesen werden, DASS manipuliert wurde. Damit erklärt sich dann ein Anspruch auf Ausgleich wegen Abweichung von vertraglich vereinbarten Eigenschaften.
Das WER kann dann ruhig ein Anderer klären.
Zitat:
stellt sich noch immer die frage ob ZWEIFELSFREI nachweisbar ist, dass die manipulation durch den vorbesitzer stattgefunden hat?
Das ist doch nicht wichtig.
Sollte es sein, dass der Vorbesitzer manipuliert hat, sollte man über eine Anzeige wegen Betrugsverdacht nachdenken.
Das hat aber nichts mit dem KV zu tun.
Es ist egal was jetzt erzählt wird.
Der KV kann gewandelt werden, weil der KV eine falsch zugesicherte Eigenschaft hat.
Da brauch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden wer manipuliert hat.
Nur mal zum nachdenken:
Was müsste man alles als Privatperson veranlassen um den Tachodreher ausfindig zu machen?
Wir sind alles keine polizeilichen Ermittler um uns Zugang zu Beweisen zu ermöglichen.
Bitte noch einmal:
Es ist nicht wichtig WER manipuliert hat, sondern DAS manipuliert wurde.
Ich hatte diesen Fall und habe ihn gewonnen.
Also nicht "vom hören sagen" oder "ich habe mal gelesen".
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Mitglied seit: 24.08.2009
Haina
Deutschland
28 Beiträge
Also ich war beim :) und der sagte mir das ein neuer "gebrauchter" Tacho eingebaut wurde...
der Wagen hat Tatsächlich 62.034km Mehr runter als aufm Tacho steht :/
Aber man hat mir den Wagen mit der Laufleistung die auf dem Tacho steht verkauft! Es wurde nie was davon erzählt das der gewechselt wurde noch steht irgendwas darüber im Service Heft!
Überhol ruhig, Jagen ist eh viel schöner !
Na dann lass dir das schriftlich geben. Aber vorher zum Anwalt und alles klären bzw. den Verkäufer informieren und es erst einmal "ausseranwaltlich" klären. =)
Musst halt entscheiden ob du eine Kaufpreisminderung oder Wandlung in Betracht ziehst.
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Zitat:
Zitat:
stellt sich noch immer die frage ob ZWEIFELSFREI nachweisbar ist, dass die manipulation durch den vorbesitzer stattgefunden hat?
Der KV kann gewandelt werden, weil der KV eine falsch zugesicherte Eigenschaft hat.
(Zitat von: Heckpropeller)
das war vielleicht DEIN urteil, aber es gibt genügend anderslautende fälle.
bei privatverkauf (ok, hier war es zwar ein händler) spielt es auch eine rolle, ob derjenige, der den wagen verkauft hat, überhaupt das nötige fachwissen hatte, um die manipulation zu erkennen.
exakt diese urteile gibt es zum beispiel beim verkauf von unfallwagen, welche als unfallfrei verkauft werden, jedch der vorvorbesitzer mal einen unfall hatte.
wenn ich als laie dies nicht erkenne (erkennen kann) und den wagen somit als unfallfrei verkaufe, bin ich raus ausm schneider.
und genau das ist auch bei einem privatverkauf und bereits vorher zurückgedrehtem tacho der fall.
Ich frage mich weche Urteile da gefällt wurden.
Das wird jetzt mein letzter Beitrag zu dem Thema sein, ich spiel hier nicht den Moralapostel für Rechtsverdreher.
Und noch einmal:
Fehlt einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft, dann liegt ein Mangel vor, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst.
Zusicherungsfähige Eigenschafen sind neben der physikalischen Beschaffenheit auch alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Dinge, die wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft dann, wenn der Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er für das tatsächliche Bestehen der Eigenschaft rechtlich einstehen will.
Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zur Zeit des Übergangs der Gefahr die zugesicherten Eigenschaften hat. Fehlt der verkauften Sache zur Zeit des Kaufs eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Nacherfüllung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 434 BGB, § 437 BGB, § 439 BGB, § 440 BGB
Zitat:
überhaupt das nötige fachwissen hatte, um die manipulation zu erkennen.
Jeder kennt zudem den Spruch:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Für was gibt es Gestze, wenn sich jeder darum herumschlingeln kann durch fehlendes Fachwissen?
Schmarrn.
So: Over and out.
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brauchste jetzt nicht wie ein kleines kind eingeschnappt zu sein, ich habe die urteile ja nicht gefällt, sondern sie hier lediglich wiedergegeben.