KM Stand gedreht, schnelle Hilfe !? Betrug
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Hi,
ich hab grad rausgefunden, dass mein Wagen mir mit falschem KM Stand verkauft wurde, im Brief sind 3 Vorbesitzer eingetragen und der letzte hat mir den Wagen mit 169 tkm verkauft, ich habe heute mein Scheckheft bekommen von BMW was ich nachbestellt hatte und da war nun die letzte Inspektion im März 2006 mit über 200 tkm eingetragen. Laut TÜV und AU Berichten, die der Vorbesitzer mit dme Wagen erhalten hat, war der Herr der mir den verkauft hat, darüber aber auch nicht informiert, denn da hatte der Wagen wieder "nur" 156 tkm auf dem Zettel.
Ich habe das ganze jetzt auf einen Händler eingegrenzt, dass ist noch kein halbes Jahr her, was kann ich da am Besten tun ? Der Händler kommt aus München ich aus Hamburg, will natürlich Schadensersatz und möglichst wenig Ärger, habt ihr nen Tipp für mich.
Bin jetzt voll am Ende, bei meinem 535 werd ich mit der Kopfdichtung angeschissen und kam nicht an den Besitzer ran und jetzt bei dem 540er auch ein Griff ins Klo. Langsam platzt mir der Kragen.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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Hallo Bruderchorge,
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Gruß
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Hoffentlich bist Du rechtsschutzversichert, oder hast noch ein wenig Kohle über, um so einige Kosten (Anwalt, Gericht etc.) vorzuschießen.
Billig wird so ein Rechtsstreit nicht (rechne mal so mit 30% vom Streitwert in der ersten Instanz).
Und bring viel Zeit mit.
Zunächst kannst Du es natürlich auch privat versuchen. Dein Vorbesitzer hat eine Eigenschaft zugesichert (Kilometerstand) und diese ist nicht richtig. Ob er davon wusste oder nicht ist m.E. unerheblich, es hätte es im Zweifel nicht zusichern dürfen.
(Natürlich kann er dann wieder zu seinem Vorbesitzer gehen und den Verklagen, aber das ist ein andere Blatt Papier).
Tja und wenn er nicht freiwillig den Wagen zurücknehmen will, siehe oben.
Das dürfte so auf Deinen Fall passen und einiges schon mal erläutern:
In einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen über einen gebrauchten Pkw wurde - wie vielfach üblich - der Zusatz "im gebrauchten Zustand, wie besichtigt nach Probefahrt und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" aufgenommen. Der Kilometerstand wurde mit 150.000 in den Vertrag eingetragen. Tatsächlich hatte der Wagen eine Laufleistung von ca. 250.000.
Das Oberlandesgericht Braunschweig stellte klar, daß der umfassende Gewährleistungsausschluß zugunsten des Verkäufers dann nicht wirksam ist, wenn dieser arglistig handelt oder eine Eigenschaft zugesichert ist. In der Angabe des Kilometerstandes des verkauften Kraftfahrzeuges ist in der Regel die Zusicherung einer Eigenschaft zu sehen. Grundsätzlich ist dies aus der Sicht des Käufers zu beurteilen.
In derartigen Fällen hat der Käufer ein Wahlrecht: Er kann den Wagen zurückgeben und vom Verkäufer Schadensersatz verlangen. Oder er behält den Pkw und macht nur den Minderwert geltend.
OLG Braunschweig vom 05.09.1996; Az.: 1 U 22/96
Aber daß die Sache auch nach hinten losgehen kann, siehe hier:
Ein Privatmann verkaufte seinen BMW "unter Ausschluß jeglicher Haftung" für 16.500 DM. In dem schriftlichen Kaufvertrag wurde unter "Kilometerstand" die Zahl 123.000 eingetragen. In Wirklichkeit hatte der Gebrauchtwagen bereits eine Laufleistung von über 230.000 Kilometern hinter sich.
Der Käufer, ebenfalls ein Privatmann, verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Klage ab. In dem Eintragen des Kilometerstandes in das Vertragsformular sah das Gericht keine Zusicherung, daß der Pkw tatsächlich nur eine Gesamtlaufleistung von 123.000 Kilometern hatte. Bei einem Privatverkauf kann die Bezeichnung "Kilometerstand" durchaus als "Tacho-Stand" gemeint sein. Nach dem umfassenden Gewährleistungsausschluß kam es dem Verkäufer vielmehr darauf an, jegliche Haftung hinsichtlich der Fahrzeugmängel und -eigenschaften auszuschließen.
Da dem Verkäufer der tatsächliche Kilometerstand unbekannt war, war ihm kein arglistiges Verhalten vorzuwerfen. Der Käufer konnte den BMW nicht zurückgeben.
OLG Nürnberg vom 03.03.1997; Az.: 7 U 2329/96
Wie kommt es aber zu dieser unterschiedlichen Auslegung der zugesicherten Eigenschaft Kilometerstand:
Wenn bei einem Gebrauchtwagenkauf die Gewährleistungsrechte des Käufers nach einem Vertragsformular auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beschränkt sind, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises nur wegen einer zu hoch angegebenen Fahrleistung beanspruchen, wenn ihm durch den Verkäufer überhaupt zugesichert worden ist, daß das Fahrzeug eine bestimmte Gesamtfahrleistung besitze. Nach einem Urteil des Landgerichtes Aachen kann der Käufer sich hier nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berufen, wenn der Verkäufer lediglich zusichert, daß das Fahrzeug eine bestimmte Fahrlei-stung aufweise, "soweit ihm dies bekannt sei". Eine Zusicherung erfordert hier, daß der Verkäufer für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft einstehen möchte. Davon kann bei Verwendung des Zusatzes "soweit ihm bekannt sei" nicht die Rede sein.
Landgericht Aachen (v. 03.03.1995); AZ: 5 S 326/94
Ein gewisses Risiko bleibt also, und wenn Du nicht Rechtsschutzversichert bist, würde ich mir das schon überlegen. Du kannst auf einer Menge Schulden sitzen bleiben.
]
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 21:09:24
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Wenn Du keinen Rechtschutz hast , geh zur Polizei!DAS IST BETRUG! GRUß Tankwart
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
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@ Tankwart
Das ist schön, das strafrechtliche Verfahren würde m.E. eingestellt werden, da der Richter keinen allzu großen Betrug erkennen wird.
(Wir sprechen hier von einem 10 Jahre alten 5er der statt 160 TKM 200 TKM gelaufen ist, was macht das im Wert an Unterschied aus ?? 1000 Euro)
Und zivilrechtlich bringt das Bruderchorge gar nix (allenfalls ein Indiz für den Zivilprozeß, daß tatsächlich ein Betrug vorliegen könnte, mehr nicht).
Geld gibt die Polizei nicht raus ;-))
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 21:11:33
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Das war kein Händler sondern ein Privatmann, der selber den Wagen schon so verkauft hat, ich kann aber sehr wahrscheinlich den Händler feststellen, der manipuliert hat, kann ich dann was machen ?
Zurückgeben ist schlecht, hab den als Unfaller gekauft und mir repariert, der Vorbesitzer hatte den kaputt gefahren und ihn selber heil mit dem gedrehten Tacho gekauft.
Und wir reden nicht von 40 tkm sondern mindestens 50 tkm, soviel sind MINDESTENS gedreht.
Gruß Daniel
Gruß Daniel
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Dein Vertragspartner ist leider nur Dein Vorbesitzer. Erstmal kannst Du Dich nur an den wenden.
Wenn der Wagen aber als verunfalltes Auto verkauft wurde, dürften die Mehrkilometer sowieso kaum mehr ins Gewicht fallen.
Zurückgeben willst Du ihn wahrscheinlich eh nicht mehr (du hast ihn ja repariert, und die Kosten würde Dir niemand bezahlen), also würdest Du auf Minderung klagen.
Tja und was wäre der Unterschied zwischen einem verunfallten 10 Jahre alten 5er mit 210 TKM zu einem verunfallten mit 160 TKM ??
Ein paar hundert Euro vielleicht.
Ich kenne den Kaufpreis nicht, aber ob es sich lohnt wegen dieses Betrages ins Ungewisse hinein zu klagen ??
Bei vorhandenem Rechtsschutz vielleicht (entscheidet dann aber auch die RS, ob sie die Kosten übernimmt), privat hmmm wäre mir zu heikel.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 21:44:57
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
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Es geht hier immerhin um arglistige Täuschung, da muss doch mehr drin sein als so ein müder Rat......
Kaufpreis war 3500, aber was ist mit Reparaturen und Wartungen die überfällig waren und zB einen Motorschaden verursachen könnten usw. sowas fällt doch auch ins Gesicht oder soll ich da auf die Matte und mit anderen "Argumenten" kommen, also bei dem Türkenhändler, und ja das war ein Türke !
Gruß Daniel
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Ich kann Deine Verärgerung nachvollziehen, aber das ist kein internationales Problem, sondern ein rein deutsches ;-)
Das Fahrzeug wurde ja in Deutschland verkauft und daher gelten die Rechte aus dem BGB.
Mir ist mal etwas ähnliches passiert. Verkauft wurde ein unfallfreies Fahrzeug, tatsächlich war es ein Fahzeug, das von der Autobahn in ein Kornfeld gedonnert ist, und sich dabei überschlagen hat.
Repariert von einem Polen, verkauft an mich durch einen Deutschen (der mich dann beschissen hat).
Hat 5 Jahre gedauert, bis ich endlich das Fahrzeug zurückgeben konnte (gegen Zahlung eines geminderten Kaufpreises), so lange hat sich mein Vorbesitzer dem Gericht, der Übergabe etc. entzogen. Zum Schluß wurde es per Haftbefehl "gesucht".
Aber Du kannst das Fahrzeug ja nicht mehr zurückgeben (zumindest nicht in dem Zustand wie es zum Zeitpunkt des Verkaufs war).
Bleibt nur Minderung des Kaufpreises. Und so gigantisch wird die Minderung bei einem Unfallauto mit 10 Jahren auf dem Buckel nun mal nicht sein. Leider.
(BTW. Die Wartungen etc. können ja alle durchgeführt worden sein, steht halt nur nirgends).
Achja, von körperlichen Aktivitäten würde ich abraten ;-))
Edit: Eine gewisse Genugtuung kannst Du natürlich durch die von dem Tankwart vorgeschlagene Anzeige erhalten ;-)) (hab ich übrigens auch seinerzeit getan, Verfahren wurde eingestellt, obwohl ich eindeutige Beweise (Abrechnung der Versicherung über den Unfallschaden und meinen Kaufvertrag über ein unfallfreies Fahrzeug) dem Gericht vorlegen konnte.
Mein "Betrüger" musste nur einen kleinen Betrag an ein Kinderheim bezahlen, und schon wurde das Verfahren eingestellt.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 04.04.2008 22:20:40
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Mein "Betrüger" musste nur einen kleinen Betrag an ein Kinderheim bezahlen, und schon wurde das Verfahren eingestellt
Dann ist es kein Wunder das da gedreht wird was das Zeug hält.Der Gewinn durch Manipulation des Tachos rechnet sich dann ja sogar.
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Wieso keine körperlichen Aktivitäten ? Und was ist mit denen ?
http://www.moskau-team.com/Son Betrüger gehört drangekriegt und nicht 10 Sozialstunden, ich hätte den Wagen nicht gekauft mit 250 tkm und wer weiß welche Mängel da noch kaschiert wurden, Motor ohne Öl gefahren oder sowas.
Kennt jemand eine empfehlenswerte Kanzelei ?
Gruß Daniel
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Wenn DU jemand mit einen "dicken Namen" haben willst. Rocke und Partner. War mal Präsident vom ADAC usw.
Ansonsten haben wir im Syndikat noch eine kleine schnelle Truppe:
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
@Bruderchorge:
warum kaufst Du Dir auch so 'ne Möhre (und auch mit "nur" 169 tkm ist es eine) ohne vorher genau deren Geschichte zu prüfen?
Das Risiko, gerade bei solchen ehemals teuren Fahrzeugen beschissen zu werden, steigt leider mit dem Kilometerstand exponentiell an, da ist intensive Prüfung angesagt!
Solange es immer wieder Leute gibt, die unbedingt ein dickes Auto fahren wollen, das sie sich eigentlich nicht leisten können, wird es auch immer einen entsprechenden Markt und Betrüger geben, die das ausnutzten, zumal deren Risiko dabei relativ gering ist!
@Tankwart:
Es ist zwar richtig, Anzeige zu erstatten, das bringt ihm aber seine Kohle nicht zurück und ersetzt auch nicht den Rechtschutz.
Polizei und Staatsanwaltschaft bearbeiten nur die strafrechtliche Seite, um an sein Geld zu kommen, muß er auf eigene Faust zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Zitat:
Ich habe das ganze jetzt auf einen Händler eingegrenzt, dass ist noch kein halbes Jahr her, was kann ich da am Besten tun ?(Zitat von: Bruderchorge)
Hi,
machen kann man alles mögliche, nur ob es Sinn macht, steht auf einem anderen Papier.
Du hast keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Händler.
Außerdem ist das nur eine unbewiesene Vermutung.
Rein rechtlich kannst Du Dich nur an den Vorbesitzer wenden, der Dir die Karre verkauft hat.
Dann wird auf dem Rechtsweg entschieden, ob er schadensersatzpflichtig ist.
Freiwillig wird der auch nix rausrücken.
Wenn ja, kann er versuchen, den Verlust bei dem Händler einzuklagen.
Bis das alles durch ist, ist Dein Motorblock durchgerostet.
Du kannst den Händler anzeigen, nur materiell hast Du davon gar nix...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Polizei macht kein sinn.
Die bewegen sich nie.. egal was passiert... es sei denn der händler läft auch musik aus dem internet. :D
Ne ehrlich... kannst anzeigen... aber ich glaube langsam sowas landet direkt in der rundablage.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
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Ich kanns schon beweisen, hab 2 Kaufverträge, hab auch schon den 2. Besitzer des Wagens kontaktiert, der mir seinen Kaufvertrag an den Händler gibt, wenn ich dann 1 vertrag hab von 2. hand zu händler und von händler zu 3. hand und da ist die KM Differenz ist das jawohl 100 %.
Schick mal die Kontakte bitte von den Dicken Namen ;-)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Hi,
und was willst Du mit Deinen Beweisen anstellen?
Die Beurteilung, ob die Beweise schlüssig sind, trifft ggfs. ein Richter.
Du hast juristisch gar keine Berechtigung, in einem Zivilverfahren gegen den Autohändler vorzugehen.
Dein Vertragspartner ist der Vorbesitzer, nicht der Autohändler.
Wenn Du Deine Beweise den Ermittlungsbehörden vorlegst, eröffnen die ein Strafverfahren gegen den Händler.
Davon hast Du selbst aber rein gar nix...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Großostheim
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Na wenn er es definitiv belegen kann, würd ich den Händler direkt damit konfrontieren. Er wird dann schon mit sich Handeln lassen da er ja bestimmt keine Lust auf ne Anzeige wegen Betrug hat :)
ich würd sagen: 500,-€ oder Anzeige .... alles klar Kollega?
Mitglied seit: 18.08.2006
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@ Bruderchorge,
die Kanzlei heißt Rocke und Partner:
http://www.rocke-rechtsanwaelte.de/Aber wie ich bereits oben erwähnt habe, wird er die Chancen als eher gering einschätzen (sowohl straf- als auch zivilrechtlich).
Es wird Jahre dauern und vielleicht ist es der Kanzlei auch viel zu klein und zu wagnisbehaftet.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Hey,
also ich würde an die Öffentlichkeit gehen wenn ein Händler Kilometerstände "nachjustiert". Würde ich Ihn erstmal ein Schreiben schicken und die Wertminderung geltend machen. Lehnt er dieses ab und stellt sich stur, haben meist die örtlichen Zeitungen oder SternTV durchaus ein Interesse daran. Und seien wir mal erlich, wenn ein Fernsehteam von SternTV den Laden zeigt kann er doch eigentlich gleich dicht machen.
Wünsche dir viel Erfolg
mfg
Patrick
P.S.: Könnte man Ihn wegen Rufschädigung anklagen wenn die Behauptungen gerechtfertigt sind? Dürfte eingentlich nicht möglich sein.
Also liebe Leute,
Es kann ja wohl echt nicht wahr sein, mit was für einer Gleichgültigkeit manche hier agieren und diskutieren.
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie alt das Auto ist oder wieviel er dafür noch bezahlt hat.
Fakt ist doch, dass hier ganz klar ein Straftatbestand gem. StGb vorliegt.
Ich würde mir das genauso wenig gefallen lassen, schließlich gehe ich für mein Geld hart arbeiten, wie ihr auch, um euch was leisten zu können!
Klar ist der Weg nicht einfach, um an das Geld wieder zu erlangen, aber man kann doch nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, weil man meint, es wäre aussichtslos?!
@ Bruderchorge:
Nimm dir den Eierkopf zur Brust, mache ihm klar, dass du eindeutige Beweise hast, du den gerichtlichen und öffentlichen Weg wählen wirst, falls er nicht in der Lage ist eine Einigung herbei zu führen.
Lg Sunny
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
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Ja, ich habe dem Verkäufer heute meine Informationen und Forderungen zukommen lassen, er hat das ganze zur Kenntnis genommen, will aber auch zu seinem Anwalt gehen, weil er das nicht so ganz einsieht.
Ich denke er wurde selber betrogen, aber beim ADAC hat man mir gesagt, dass sei sein Pech, er muss seine Forderungen wiederum vom Vorbesitzer geltend machen usw.
Mal sehen was passiert.
Gruß Daniel
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