Zitat:
Ich bekomme in der nächsten Zeit einen Firmenwagen den ich versteuern muss. Es werden 300Euro Brutto auf das Gehalt geschlagen, und dann Netto abgezogen.
Wie würde meine Steuererklärung aussehen? Kann ich mit mehr Rückzahlung als normal rechnen? Habe Steuerklasse 1.(Zitat von: service.gor)
Zitat:
Nee,
alos Fahrtkosten als Werbungskosten, sind in deinem Fall sicher nicht mehr drin.(Zitat von: mikV8)
Zitat:
+ 3 pro mill je km den Du für Fahren Whg - Arbeitsstätte hast....
Zitat:
Ich kenne jedoch niemand, der mehr als die 1%BLP versteuert. Warum auch? Wie service.gor auch nochmal bestätigt hat, fahren 95% der Leute mit GW direkt zu Kunden und haben keinen direkten Arbeitsweg mehr.(Zitat von: mikV8)
Zitat:Zitat:
Ich kenne jedoch niemand, der mehr als die 1%BLP versteuert. Warum auch? Wie service.gor auch nochmal bestätigt hat, fahren 95% der Leute mit GW direkt zu Kunden und haben keinen direkten Arbeitsweg mehr.(Zitat von: mikV8)
falscher ansatz.
das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).
Dann gibts aber noch die Dienstwagen, welche man aufgrund seiner Position in einer firma hat (Abteilungsleiter, Führungskraft, Vorstand, Geschäftsleitung, ...).
hier hat man üblichweise jeden tag ein und denselben dienstweg, dieser muss mit der bereits erwähnten 0,03%-Regelung versteuert werden.
die fahrzeuge in diesem segment sind üblicherweise dann auch selbstausgesuchte dienstwagen.
hier werden also sowohl die 1% vom listenpreis, als auch zusätzlich die 0,03% KM-Geld zusammengerechnet und dem arbeitnehmer als geldwerter vorteil aufs gehalt draufgeschlagen und anschließend versteuert.
und genau diese versteuerung des geldwerten vorteils kann man dann auch über die steuererklärung angeben.(Zitat von: MartinSHL)
Zitat:
falscher ansatz.
das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).
Dann gibts aber noch die Dienstwagen, welche man aufgrund seiner Position in einer firma hat (Abteilungsleiter, Führungskraft, Vorstand, Geschäftsleitung, ...).
hier hat man üblichweise jeden tag ein und denselben dienstweg, dieser muss mit der bereits erwähnten 0,03%-Regelung versteuert werden.
die fahrzeuge in diesem segment sind üblicherweise dann auch selbstausgesuchte dienstwagen.
hier werden also sowohl die 1% vom listenpreis, als auch zusätzlich die 0,03% KM-Geld zusammengerechnet und dem arbeitnehmer als geldwerter vorteil aufs gehalt draufgeschlagen und anschließend versteuert.
und genau diese versteuerung des geldwerten vorteils kann man dann auch über die steuererklärung angeben.
Zitat:
Der Ansatz war schon richtig. Ich habe von den benannten 95% gesprochen, welche den Dienstwagen zur Arbeitsverrichtung benötigen.
Das der von dir erläuterte Sachverhalt auf die anderen 5% zutrifft, wollte ich damit nicht abstreiten.(Zitat von: mikV8)
Zitat:
Ich kann mir aber vorstellen, dass in anderen Gebieten eine andere Praxis dazu herrscht. ;-)(Zitat von: mikV8)
Zitat:
das was du meinst, und wohl hier zumindest auch auf den TE zutrifft, ist ein dienstwagen um kundentermine wahrzunehmen.
betrifft meist monteure, wartungsarbeiter,servicetechniker, etc.
also solche berufe, die jeden tag quer durch irgendein gebiet fahren müssen, um zum kunden zu gelangen.
hier entfällt i.d.r. auch die 0,03%-Versteuerung für die Kilometer.
dem geldwerten vorteil nach zu urteilen, welchen der TE angibt (rund 300€) passt das auch ganz gut zu den üblicherweise für solche zwecke genutzten fahrzeugen (Astra Caravan, Focus Tournier, ...).(Zitat von: MartinSHL)