tag..
rein informativ würd ich gern ma wissen wie das mit deutschen fahrzeugen in österreich gehandhabt wird, die für dortige verhältnisse zu tief sind..
und wie vor allem die rechtsprechung aussieht..
B.3.]
Mindestmaß:
Ausgehend davon wird nochmals klargestellt, dass eine minimale Bodenfreiheit von <110mm nicht zulässig ist. [Bodenfreiheit = kleinster Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeuges] Die Mindestbodenfreiheit soll auch für Fahrzeuge gelten, die in einem anderen Staat geändert wurden [siehe z.B. deutschen Fahrzeugbrief usw.]
Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden.
B.4.2.]
Nach einer Tieferlegung soll das betriebsbereite Fahrzeug, besetzt nur mit dem Fahrer, eine Schwelle mit einer Breite von 800mm und einer Höhe von 110mm berührungslos mittig überfahren können. Die Berührung von Karosserieanbauteilen, welche aus elastischen Werkstoffen bestehen, kann dabei unberücksichtigt bleiben. Für diese gilt jedoch generell eine minimale Bodenfreiheit von 80 mm.
B.4.3.]
Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss. wie ist jetzt folgernder absatz zu verstehen:
"Ausgenommen davon sind jedoch Fahrzeuge, die bereits im Rahmen ihrer EU-Betriebserlaubnis mit einer geringeren Bodenfreiheit genehmigt wurden."
heisst das, wenn es in den 'deutschen' papieren eingetragen ist, dann ist es ok oder wie ist das zu verstehen..
unsere briefe bzw scheine sind ja jetzt nach
eu recht zulassungsbescheinigungen
Inhalte des Fahrzeugbriefs sind
* eine Individualisierung des Fahrzeugs, in aller Regel anhand der vom Hersteller vergebenen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (früher und auch heute noch verbreitet Fahrgestellnummer genannt)
* die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens für eine bestimmte Person (meist der Eigentümer)
* die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen Zulassungsvorschriften eines EU-Staates (Betriebserlaubnis).
was passiert wenn man als deutscher fahrzeugführer mit deutschem kfz in dtl. zugelassen und abgenommen nach ösiland fährt und deren 11cm bodenfreiheit nicht erfüllen kann?
denke nicht, dass meine ölwanne 11cm zum boden hat..
es ist zwar äusserst unwahrscheinlich, dass ich mit meinem jetzigen wagen nach österreich fahre, aber wissen würd ichs trotzdem gern
man liest und hört ja immer davon, dass sie einem einfach die nr.schilder klauen..
darf ein österreichischer polizist einfach so deutsche nr.schilder einkassieren?