Auto kaufen - reparieren - verkaufen erlaubt?
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ich hab schon danach gegoogelt, aber leider nichts gefunden, das meine Frage beantworten würde
angenommen ich bekomme ein Fahrzeug mit Schaden, ob Unfall oder sonstiges sollte egal sein, günstig angeboten.
Nun würde ich dieses Fzg kaufen, instand setzen und dann, hoffentlich, mit Gewinn weiterverkaufen.
Dazwischen würde ich es nicht auf mich zulassen.
Darf ich das als Privatperson?
Ich glaub zwar, dass ich mir die Frage sparen kann, da wir ja hier in Deutschland leben, aber interessieren würde es mich trotzdem :D
Vielleicht kann mir auch einer sagen was dafür nötig wäre.
Ich möchte es auch nicht dauerhaft machen. Aber gelegentlich findet sich schon das ein oder andere Mal ein Wagen der relativ günstig zu reparieren und mit Gewinn zu verkaufen wäre. Wäre quasi als kleine Nebenbeschäftigung gedacht...wenn es im Jahr 3 Autos sind ist es wahrscheinlich viel.
Kleines Gewerbe und rote Nummer wäre dafür zwar bestimmt nicht verkehrt, aber dann rechnet sich das ganze bestimmt nicht mehr.
Fighting for peace is like fucking for virginty!
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Hallo SwaY,
schau mal hier
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Gruß
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überleg doch mal selber.
Du willst damit Gewinn erzielen.
Wer will also was vom Kuchen abhaben?
Also läufts wohl auf gewerblich hinaus.
mit allem Übel(Garantie/Gewährleistung) würde ich mal sagen.
Kaufen ---> Verkaufen
Grund: Habe das Auto für meine Frau gekauft jedoch will sie ein Cabrio oder Automatik usw.
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Mitglied seit: 08.08.2006
Landshut
Deutschland
134 Beiträge
ja das dacht ich mir ja selber schon :D
ich denk mal bei einem Auto könnt ich noch sagen der war für mich gedacht nur brauchte ich dann das Geld, aber wenns das öfter vorkommt, bzw. wenns mal jemand merkt
Weiß jemand wie die Frist wäre, wenn ich den auf mich zulasse? Dann wars ja mein Auto, das ich eben wieder verkaufe. Glaube da gibts aber auch ne Frist oder so. Ne Tageszulassung würde ja auch fast nix kosten außer einen Halter mehr im Brief
Fighting for peace is like fucking for virginty!
ach glaubst du?
ich mein er sagte ja dass es nur 2-3 autos im jahr würden
ich selbst hab auch überlegt sowas zu machen. ein privatverkäufer gibt ja auch keine garantie bei zB mobile-de
wieso sollte es dann nich gehen? es steht nirgends geschrieben wieviele autos man sich im jahr kaufen darf.
privatkäufe gehn nunmal immer auf eigenes risiko. und wenns nen unfallwagen war dann kann man es auch angeben
aber es gibt zig alte verwahrloste autos für paar scheine zu kaufen, wo man nur einmal drüberpolieren muss, verschleißteile austauschen und schon kriegt man das doppelte dafür
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
also ein Arbeitskolege hats hinter sich.
Er hat damals auch nur 2-3 Unfaller im Jahr fertig gemacht.
Einen hat er an einen verkauft der nicht einsehen wollte das er nach 2 Monate auf nen Motorschaden sitzen bleiben sollte.
Ich sag nur Drallklappe beim 530d.
naja das ganze ging dann mit Anwalt los und endete vor Gericht.
Der Käufer konnte Zeugen benennen die das mit den 2-3 Unfaller im Jahr bestätigt haben.
Ende vom Lied,er hat so richtig was vorm Sack bekommen.Jetzt im Moment schlägt er sich noch mit dem Finanzamt rum.
sollte er da auch noch zu Kasse gebeten werden wird er wohl noch in die Privatinsolvenz rutschen.
Seine Rechtschutz hat die Zahlung übrigens verweigert als der Richter das ganze Gewerblich eingestuft hat.
Hi,
in solchen Fällen zählt vor Gericht schon die Absicht, mit dieser Tätigkeit Gewinn erzielen zu wollen.
Damit sind die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit gegeben.
Mit den entsprechenden Konsequenzen: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gewährleistung/Garantie, Zwangsmitgliedschaft in Verbänden und IHK, etc.
Es kommt also gar nicht darauf an, wie oft man das im Jahr durchziehen will.
Da nutzt es Dir auch nicht, wenn Du z.B. einmal Gewinn gemacht hast und zwei Fahrzeuge mit (geringem) Verlust verkauft hast - die Absicht ist bereits entscheidend.
Die IHK und die Händlerverbände sind richtig scharf hinter solchen Fällen her und bringen die zur Anzeige.
Die scannen die Auto-Portale im Internet auf Verkäufer, die mehrfach annoncieren.
Bei einem Fahrzeug wird denen das noch nicht auffallen - das dürfte klappen, legal ist das trotzdem nicht.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Mitglied seit: 08.08.2006
Landshut
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134 Beiträge
schon mal vielen Dank für eure Antworten!
dass man so einen Streß bekommt wie Tombos Arbeitskollege ist bestimmt schon richtig Pech, aber darauf hab ich natürlich keine Lust
Naja mal gucken was ich mach und nochmals Danke für die Antworten
Fighting for peace is like fucking for virginty!
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
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1287 Beiträge
Selbst OHNE Instandsetzen, darfst nicht mehr wie 2-3 Autos privat kaufen und verkaufen ..
ein Kumpel von mir hat das gemacht .. einfach weil er 2 mal unzufrieden war mit dem gekauften Auto .. also hat er in einem Jahr 2 Auto wieder verkauft gehabt ..
dann hat er eine Warnung bekommen, dass der beim nächsten Auto zur Kasse gebeten wird, weil ihm dann HANDEL unterstellt wird!
Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
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183 Beiträge
Na na, ich glaube da spielen schon noch andere Faktoren mit.
Wenn du nun belegen kannst, dass die Fahrzeuge sich schon länger in deinem oder Familienbesitz befinden, kann dir bestimmt keiner was. z.B du hasst ein Winterauto, ein Sommerfahrzeug. Du willst beide loswerden, da du nur noch 1 Wagen haben möchtest. Dann stirbt evtl. noch Großvater oder Großmutter, die Freundin möchte ein neues Auto bla bla bla. Schon bist du bei 4 Autos, die du ggf innerhalb weniger Monate veräußern würdest. Gewerblich? Nein.
Everything is possible
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Zitat:
Selbst OHNE Instandsetzen, darfst nicht mehr wie 2-3 Autos privat kaufen und verkaufen ..
ein Kumpel von mir hat das gemacht .. einfach weil er 2 mal unzufrieden war mit dem gekauften Auto .. also hat er in einem Jahr 2 Auto wieder verkauft gehabt ..
dann hat er eine Warnung bekommen, dass der beim nächsten Auto zur Kasse gebeten wird, weil ihm dann HANDEL unterstellt wird!
(Zitat von: Asko)
Hi,
mehrere Autos zu verkaufen z.B. von Oma/Opa, Freundin, eigener Wagen etc. ist kein Problem.
Du musst nur die Gewinnabsicht widerlegen, falls Du angepist wirst.
Aber das ich auch schon nervig genug - hatte ich auch schon.
Ich habe dann scharf zurück geschossen und dem Anwalt reine Abmahngewinnerzielung ohne Mandat unterstellt (ist auch nicht zulässig).
Muss wohl gesessen haben, danach war nämlich Ruhe...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Wenn du nun belegen kannst, dass die Fahrzeuge sich schon länger in deinem oder Familienbesitz befinden, kann dir bestimmt keiner was. z.B du hasst ein Winterauto, ein Sommerfahrzeug. Du willst beide loswerden, da du nur noch 1 Wagen haben möchtest. Dann stirbt evtl. noch Großvater oder Großmutter, die Freundin möchte ein neues Auto bla bla bla. Schon bist du bei 4 Autos, die du ggf innerhalb weniger Monate veräußern würdest. Gewerblich? Nein.
das ist ja auch nicht das Problem.Dies Fahrzeuge wurden ja auch nicht in erster Linie gekauft um gewinnbringend weiter verkauft zu werden.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 08.08.2006
Landshut
Deutschland
134 Beiträge
jo und in meinem Fall wäre es eben schon mit Gewinnabsicht
aber will nicht grundsätzlich jeder sein Auto so teuer wie möglich verkaufen und vielleicht sogar einen Gewinn erzielen?
müsste ich die 1000 Euro Gewinn, die ich mit meinem Volvo gemacht habe versteuern? Ich kann doch auch nix dafür, wenn ich den ein Jahr fahr und beim Verkauf einfach nen dreist hohen Preis ansetze, der auch noch gezahlt wird.
aber ich glaub ich lass da lieber die Finger von...kein Bock auf Stress für vielleicht paar wenige tausender im Jahr
Fighting for peace is like fucking for virginty!
stimmt,
sowas gibts wahrscheinlich auch nur hier
lohnt sich nich für 2-3 autos son aufwand zu betreiben
wenn du nah an der grenze wohnst kannst du ja in polen verkaufen xD
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht."
Eugène Ionesco
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Zitat:
Na na, ich glaube da spielen schon noch andere Faktoren mit.
Wenn du nun belegen kannst, dass die Fahrzeuge sich schon länger in deinem oder Familienbesitz befinden, kann dir bestimmt keiner was. z.B du hasst ein Winterauto, ein Sommerfahrzeug. Du willst beide loswerden, da du nur noch 1 Wagen haben möchtest. Dann stirbt evtl. noch Großvater oder Großmutter, die Freundin möchte ein neues Auto bla bla bla. Schon bist du bei 4 Autos, die du ggf innerhalb weniger Monate veräußern würdest. Gewerblich? Nein.
(Zitat von: coupe-maniac)
deswegen habe ich auch geschrieben "KAUFEN UND VERKAUFEN" .. die von deiner Oma/Opa etc kaufst ja nicht !
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
Zitat:
Na na, ich glaube da spielen schon noch andere Faktoren mit.
Wenn du nun belegen kannst, dass die Fahrzeuge sich schon länger in deinem oder Familienbesitz befinden, kann dir bestimmt keiner was. z.B du hasst ein Winterauto, ein Sommerfahrzeug. Du willst beide loswerden, da du nur noch 1 Wagen haben möchtest. Dann stirbt evtl. noch Großvater oder Großmutter, die Freundin möchte ein neues Auto bla bla bla. Schon bist du bei 4 Autos, die du ggf innerhalb weniger Monate veräußern würdest. Gewerblich? Nein.
(Zitat von: coupe-maniac)
deswegen habe ich auch geschrieben "KAUFEN UND VERKAUFEN" .. die von deiner Oma/Opa etc kaufst ja nicht !
bei aller Theorie die hier geschrieben wird, kann nicht mal einer das zugehörige Gesetz und genaue ´´ZAHLEN´´ reinschreiben am besten ein Anwalt oder Student der in diesem Bereich studiert!
Zitat:
bei aller Theorie die hier geschrieben wird, kann nicht mal einer das zugehörige Gesetz und genaue ´´ZAHLEN´´ reinschreiben am besten ein Anwalt oder Student der in diesem Bereich studiert!
(Zitat von: BMW-323-M)
Genaue Zahlen wirst Du nicht finden. Allenfalls die Tatbestandsmerkmale im 15 II EStG - der eben ne gewerbliche Tätigkeit dann unterstellt, wenn Du
1. nachhaltig
2. mit Gewinnerzielungsabsicht
3. mit Beteiligung im Wirtschaftsverkehr
4. nicht als Bauer o.ä., Freiberufler oder "sonstiger Selbständiger"
tätig bist.
Problem nur: jetzt bist Du so schlau wie vorher. Weil: was is nachhaltig? Sind drei Fahrzeuge p.a. schon nachhaltig? Oder erst 30?
Is das Restaurieren wirklich mit ner Gewinnerzielungsabsicht verbunden? Oder siehst Du Dich als Idealist, der die Fahrzeuge vor dem sicheren Tod durch die Schrottpresse rettet - und wieder auf die Straße zurückholen willst? Und vor allem: schließt sich das Finanzamt Deiner Ansicht an? Wird es jedenfalls nicht tun, wenn Du tatsächlich ständig nen Gewinn erwirtschaftest und / oder "Allerweltsautos" a la 3er Golf, 3er BMW, 3er Mazda restaurierst.
Mir wär die Sache zu heikel. Schon an der eBay-Verkäufer-Problematik (die ja im Endeffekt vergleichbar ist) sieht man, wie schnell man hier in ne gewerbliche Tätigkeit reinrutschen kann, ohne es zu ahnen - mit den bekannten Konsequenzen, die hier im Thread schon angeklungen sind.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"