rechtliches wegen Kaufvertrag (Dringend)
Zitat:
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Aber ich muss sagen in Deutschland gibt es die sog. Formfreiheit bei Verträgen.
In der trotzdem die Parteien verfasst sein müssen.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 23.05.2010 um 21:47:37
(Zitat von: Heckpropeller)
NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.
(Zitat von: Steffen1212)
Trotzdem müssen auch in der "mündlichen Version" die Parteien genannt und klar bezeichnet werden. Selbst wenn das in den meisten Fällen unproblematisch und durch konkludentes Handeln geschieht. Ohne dass wir dies merken.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hallo mb100,
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Gruß
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Denke nicht, dass Ihr einen Kaufvertag geschlossen habt, der auch gilt.
1) Verkaufspreis, ist von dir keiner Eingetragen, somit schon mal keine 2 Seitige Willenserklärung
2) Hinweis von dir, dass du nicht der Eigentümer bist und erst Rückfrage bez. des Verkaufspreises einholen musst
3) Fehlende Namens/Adress/Kontaktdaten des Eigentümers, also dein Vater
Eine e-Mail mit der Adresse eines anderen zu schreiben ist heute keine Hexerei mehr, kann wahrscheinlich jeder 15 Jährige, daher sollte dies nicht das Ausschlaggebende sein.
Wenn dann, hättet Ihr das Faxen müssen mit Unterschrift, dass das Fernmünldlich auch bewiesen werden kann. Auch wenn er klagt, auf was. Er kann höchstens auf Kostenersatz klagen, welche Ihm entstanden sind, also die paar EURO für Handy/Tel. Mehr nicht, er hatte keine Anfahrt, und hat auch binnen kürzester Zeit erfahren, dass er den Wagen sicher nicht haben kann.
Also, keine Gedanken machen, außer es hält vor deinem Haus ein Dunkler Kombi der mit netten Kollegen voll ist.
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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
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NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.
Junge, Junge, Junge....
Bitte hör auf das Recht hier neu zu verfassen. Sorry, dass ich beruflich mit sowas zu tun habe und über solche Aussagen hier schmunzel.
Bin zwar bei weitem nicht so fit im Recht wie MB100 (dem ich deshalb immer Glauben schenke bei rechtlichen Sachen) aber bei diesem Fall komm ich schon ganz gut mit.
Und das ein Kaufvertrag mündlich von Statten gehen kann, brauchst du mir nicht erzählen.
Aber trotzdem gehören beide Partein dazu.
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frag einen anwalt. wie du siehst gehen die meinungen hier ziemlich auseinander.
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Wenn etwas kommt, werde ich auch zum Anwalt gehen. Zu seinen enstandenen Kosten:
Er meinte er habe ein Schiff reserviert um den Wagen zu verschiffen, obwohl ich ihn am Telefon darauf hingewiesen hab, dass er das erst machen soll nachdem ich Rücksprache mit meinem Vater gehalten hab. Soweit so gut. Im nächsten Anruf hieß es, das Schiff wurde reserviert und wir müssten die Kosten zurückerstatten. Falls wir das Auto nicht verkaufen.
Ist das rechtens?
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
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Man...das ist so ein armer Abzock-Typ....der jetzt auf biegen und brechen noch irgendwie kohle bei dir rausschinden will.
Wenn ich das schon lese...Schiff reserviert...ja ne is klar....er soll dir doch mal die reservierungspapiere zuschicken....klar kann man auch faken...aber dann da mal anrufen...und wenn sich dann (was wohl zu 99% zutreffen wird) nichts bekannt ist..ne Anzege wegen versuchtem Betrugs stellen hehe
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
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Ganz ehrlich! Seine Fehler sind formfehler, wodurch der Vertrag nicht nichtig wird.
Trotzdem stinkt das bis zum Himmel. Hast Du / dein Dad ne Rechtsschutzversicherung??
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
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Wir haben leider kein Rechtschutz aber wenns hart auf hart kommt müssen wir auf einen Anwalt zurückgreifen. Nützt ja nichts.
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W.Röhr
mal noch mal zur konstruktion:
du schickst einen kaufvertrag und er soll einen preis einsetzen.
er setzt einen preis ein und schickt ihn dir wieder.
du hast den preis abgelehnt.
demnach gibts keine übereinstimmende willenserklärungen.
er hat das angebot gemacht zu summe X zu kaufen und du hast einfach abgelehnt.
ihr habt ein neues angebot gemacht welches er abgelehnt hat, also wieder keine übereinstimmende willenserklärung und demnach wieder kein kaufvertrag. ob der kaufvertrag nun mündlich oder schriftlich war ist unerheblich. es kam ja nicht mal zu einer übereinstimmenden willenserklärung.
Zitat:
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NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.
Junge, Junge, Junge....
Bitte hör auf das Recht hier neu zu verfassen. Sorry, dass ich beruflich mit sowas zu tun habe und über solche Aussagen hier schmunzel.
Bin zwar bei weitem nicht so fit im Recht wie MB100 (dem ich deshalb immer Glauben schenke bei rechtlichen Sachen) aber bei diesem Fall komm ich schon ganz gut mit.
Und das ein Kaufvertrag mündlich von Statten gehen kann, brauchst du mir nicht erzählen.
Aber trotzdem gehören beide Partein dazu.
(Zitat von: Heckpropeller)
es ist aber wirklich so das ein vertrag auch mündlich geschlossen werden kann. beispiel flohmarkt. wie gesagt nur grundstückskäufe bedarfen der schriftform (kann auch e-mail sein)
Zum Thema Schiff reserviert:Der verzapft ganz schönen Müll,bin selbst in dem Bereich tätig und man meldet ein Auto höchstens und liefert es dann ein,dazu brauch man dann aber auch die Fahrgestellnummer und die hast du ihm ja wohl kaum mal kurz so am Telefon mitgeteilt oder?!
Ignorier ihn einfach und gut ist,als ob diese Abzocker Geld für nen Anwalt hinblättern,dass ich nicht lache....
Leider muss man aber auch sagen,dass sich manche durch sowas einschüchtern lassen....
Gruß!
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NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.
Junge, Junge, Junge....
Bitte hör auf das Recht hier neu zu verfassen. Sorry, dass ich beruflich mit sowas zu tun habe und über solche Aussagen hier schmunzel.
Bin zwar bei weitem nicht so fit im Recht wie MB100 (dem ich deshalb immer Glauben schenke bei rechtlichen Sachen) aber bei diesem Fall komm ich schon ganz gut mit.
Und das ein Kaufvertrag mündlich von Statten gehen kann, brauchst du mir nicht erzählen.
Aber trotzdem gehören beide Partein dazu.
(Zitat von: Heckpropeller)
es ist aber wirklich so das ein vertrag auch mündlich geschlossen werden kann. beispiel flohmarkt. wie gesagt nur grundstückskäufe bedarfen der schriftform (kann auch e-mail sein)
(Zitat von: b-mw-323)
Hat doch auch niemand was anderes behauptet. Weder Heckpropeller noch ich.
Und "nur" mit der Schriftform is man bei Kaufverträgen über Grundstücke übrigens auf dem verlorenen Posten. Weil: man braucht noch nen Notar...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ich denke ich bin jetzt genug informiert. Falls etwas kommen sollte, halte ich euch auf dem laufenden.
Ich weiß, dass ich auf der "sicheren" Seite bin aber auf die leichte Schulter nehm ich die Aktion trotzdem nicht.
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
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Nun ist es fast 4 Wochen her. Und ich will mal schreiben was alles passiert ist. So haltet euch fest:
NIX!
An alle: Lasst euch nicht so schnell von Anwaltsdrohungen einschüchtern.
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr