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rechtliches wegen Kaufvertrag (Dringend) - Geplaudere

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Beitrag von: El Cabron
Date: 23.05.2010
Thema: rechtliches wegen Kaufvertrag (Dringend)
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Hallo Leute,

Ich bin total dumm!!
Ich hab ein riesen Problem. Ich hab heute den VW Sharan meines Vaters inseriert (mobile.de)und am Telefon mit einem sehr aufdringlichen Interessenten telefoniert. Er wollte den Wagen für Summe x kaufen. Ich wollte zuerst mit meinem Vater darüber sprechen, woraufhin er nicht eingewilligt hat, da er Angst hatte, ich würde ihn veräppeln und nicht wieder ans telefon gehen (aha..)
Ich bestand darauf und er meinte dann schick mir aber einen Kaufvertrag, welchen er dann ergänzt. Er meinte der Kaufvertrag wäre nicht gültig. Ich hab überlegt und ahnte schon, dass es ein Fehler wird. Hab es trotzdem getan. Weil ich mir dachte, da ist eh keine Unterschrift drauf und da es das Auto von meinem Vater ist, hab ich auch nicht das Recht es zu verkaufen.
Mein Vater war mit Summe X nicht zufrieden und machte ein Gegenangebot. Welchen der aufdringliche Käufer ablehnte.
1/2 Stunde später rief mich sein Bruder an und drohte mir mit einem Anwalt, da wir einen Kaufvertrag ausgehandelt hätten und er den Wagen haben möchte.
Ich hab jetzt einen 2. Käufer, der das Auto morgen für einen besseren Preis abholt.

Hat der aufdringliche Interessent etwas gegen mich in der Hand?

Das was ich ihm geschickt hab ist folgendes:

Hiermit verkaufe ich meinen VW Sharan 1.9 TDI mit einer Laufleistung von ca. 167.000km.
Der Wagen hat Tüv bis 10/2011.
Abholung am 24.05.10
Gekauft wie gesehen.

Name/Adresse (Verkaufer) Name/Adresse(Käufer)

Die Daten meines Vaters freigelassen für seine Daten

_______________________________



Darafhin kam folgendes:

KFZ Kaufvertragsbestätigung

ich bestätige Ihnen den KFZ-Kauf von


Marke-und-Type :VW Sagran

Baujahr:0/2000

Preis-in-Euro 5.000€


Käufer:
Vor- Zuname:x
Strasse :x

PLZ Und Ort :x

Telefon :x

Bestätigung des Verkäufer:
Hiermit wird der Verkauf des oben genannten Kfz vom Verkäuferin/er bestätigt.

Verkäufer:
Vor- Zuname:x

Strasse:x

Plz und Ort:x

Das Fahrzeug wird abgeholt bis zum 06.06.2009
Dieser Kaufvertrag ist für Käufer und Verkäufer verbindlich.Vom Kaufvertrag kann man nicht zurücktreten. Mit diesem Kaufvertrag bestätigen sie, dass sie mir das Auto verkauf
_____________________


obige Text ist orginal, lediglich wurde ein X an die Stellen eingefügt, wo persönliche daten standen.

Ich hab da diverse Fehler gefunden:

VW Sagran gibt es nicht. Baujahr ist 0/2000 (gibs nicht) und der Abholtermin 06.06.2009 ist abgelaufen.

Also wer ist im Recht? Kann ich die gefundenen Fehler im Text einsetzen?

Danke im vorraus!!!
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr


Antworten:
Autor: bmw e36
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Ich würde mal sagen der Vertrag ist nichtig.
1. Ist dein Vater der Halter und Besitzer!
Er hat ja nirgendswo eingewilligt und
2. gibt es eigentlich ein Email Vertrag? ich meine ich seh da keine Unterschriften oder hast du die auch entnommen?
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"

Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Autor: Asko
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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in deinem Angebot steht kein Preis !? also wie sol er sich auf seine 5000€ stützen ?

ausserdem kann er sich das ding in den A.. schieben ! da ist keine Unterschrift drauf .. also sol er erstmal beweisen, dass DU ( oder dein Vater ) und kein Anderer diesen Vertrag geschickt hat ..

würd mir keine Gedanken machen und den einfach ignorieren .. wenn er nen Anwalt einschaltet dann soll er doch .. nimmst dir auch einen .. der wird sich über einen so einfachen Fall ins Fäustchen lachen !


also keine Panik .. DU besitzt den Wagen ja garnicht :)
Autor: El Cabron
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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es gibt keine Unterschriften. Aber ich muss sagen in Deutschland gibt es die sog. Formfreiheit bei Verträgen.
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: Heckpropeller
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Wo ist dein Problem. Da du nicht Eigentümer einer Sache bist, kannst du die Sache auch nicht veräußern.
Das ist so und da brauchst du dir auch keine Waffel machen.
Alles andere brauch man gar nicht angehen. Ein "Was wäre, wenn..." brauch man gar nicht zu veranlassen.
Das ist mal wieder eine Masche von irgendwelchen Idioten. Wenn ich das schon höre: Bruder hat angerufen und droht mit Anwalt.
Hat er deinen Namen samt Adresse? Nein!

edit:
Zitat:

Aber ich muss sagen in Deutschland gibt es die sog. Formfreiheit bei Verträgen.



In der trotzdem die Parteien verfasst sein müssen.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 23.05.2010 um 21:47:37
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Autor: El Cabron
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Er hat sowohl meinen Namen wie auch meine Adresse. Und ich muss zu meinem Nachteil sagen, als ich den Kaufvertrag zu ihm gemailt habe, habe ich den Namen meines Vaters aufgeschrieben.
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: KraftxHebelarm
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Auch wenn ich ungern den Papagei spiele, keine Unterschrift - kein gültiger Vertrag.
Mündliche Verträge sind zwar auch bindend, aber das muss man dir erstmal nachweisen.
Sowas ist kaum bis gar nicht haltbar.
Und zu guter Letzt hast du gesagt es ist nicht deiner und du musst erstmal mit deinem Vater Rücksprache halten. Alleine das legt offen das du nicht der Eigentümer des Fahrzeuges bist
und darüber auch nicht zu entscheiden hast.

Da hat wieder so ein Hinterhofautohändler das grosse Geschäft gewittert.
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter.

Twitter ist eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dämlich und für korrekte Grammatik zu cool.

Denn sie wissen nicht was sie "tun-ing"
Autor: Heckpropeller
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Na ja, ist zwar wirklich etwas schwierig. Aber dein Vater ist nun mal nicht Vertragspartei, aber Eigentümer des Sharans.
Was bekommt ihr denn mehr von dem anderen Käufer?
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Autor: El Cabron
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Er bietet 600€ mehr. Das sind keine Peanuts mehr.

wie siehts denn mit den Tippfehlern seinerseits aus? Sagran etc... machen die diesen Vertrag ebenfalls ungültig? (selbst wenn er ohne Unterschrift gültig sein sollte)
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: Heckpropeller
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Seine Tippfehler sind nur Formfehler, ändern tut sich an der Rechtswirksamkeit nichts.
Es wird echt eng. Das mit der Unterschrift ist auch nicht erforderlich, sie dient jedoch zu Beweiszwecken.
Über welche e-mail adresse wurde die ganze Angelegenheit abgewickelt?
Deine oder Papas?


Bearbeitet von: Heckpropeller am 23.05.2010 um 22:07:29
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Autor: El Cabron
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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über meine
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: Bullit
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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Wo ist denn da das Problem? Da sind keine Unterschriften drunter und damit hat sich die Sache erledigt. Wer will denn beweisen das der "Käufer" den Vertrag nicht einfach selbst geschrieben hat? Also ich bezweifle mal stark das du da irgendwelche Probleme kriegst, ich würde dem "Käufer" auch garkeine weitere beachtung schenken. Einen Anwalt nehmen sich solche Typen sowieso nicht. Der will dich nur einschüchtern. Aber wenn du´s ganz genau wissen willst, ruf´ doch einfach beim ADAC an. Wenn du Mitglied bist kriegst du da konstenlos auskunft von einem Anwalt.
Autor: El Cabron
Datum: 23.05.2010
Antwort:
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ich hab mich grad eben schlau gelesen und so wie es scheint, ist eine Unterschrift tatsächlich nicht erforderlich.
Ich mach mich grad echt total verrückt.. um ehrlich zu sein kann ich nichtmal einen klaren Gedanken fassen!
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: Black320ci
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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ja ja immer diese anwalt geschichten. Die wollen dich nur einschüchtern. Die müssen bei einem Anwalt erstmal Geld vorlegen und das machen die nicht. Einfach ignorieren. Wenn es auf hart kommt, dann schaltest du auch einen Anwalt ein und du gewinnst. Dein Vater hat weder unterschrieben noch irgend etwas. Er ist im Besitz des Sharan inkl. Fahrzeugbrief (das zählt).

Mach dir kein Kopf ;)

gruß
Autor: Bullit
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Du musst dir wirklich keine Gedanken machen. Der Wagen gehört deinem Vater und mit ihm wurde kein Vertrag ausgehandelt, auch nicht mündlich. Solange noch kein Geld geflossen ist gehört der Wagen auch weiterhin deinem Vater. Wenn es tatsächlich so einfach wäre wie es sich der möchtegern Käufer vorstellt könnte man sich ja im prinzip bei Mobile einen hübschen Wagen raussuchen, die Daten in einen Kaufvertrag schreiben, einen beliebigen Preis einsetzen und behaupten man hätte den Vertrag vom Verkäufer bekommen. Mach´ dir keine gedanken und verkaufe die Kiste morgen an den Interessenten der die 600 Euro mehr geboten hat. Weitere Anrufe von dem Typen würde ich dann einfach ignorieren.
Autor: mb100
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Es is zwar schon möglich, dass man nen Kaufvertrag über einen Gegenstand schließt und weder Eigentümer noch Besitzer des fraglichen Gegenstandes ist. Passiert sogar ständig - ich brauch nur in das Unternehmen meiner Mutter zu gucken. Nichtig ist der Vertrag deswegen nicht; gegebenenfalls wird es über die Unmöglichkeit gelöst. Denn mit der Übergabe und Übereignung wirds ja dann oft schwer. Die wunderschönen Prinzipien, die diese Konstruktionen erlauben, nennen sich Abstraktions- und Trennungsprinzip.

Ich würde allerdings sagen, dass auch noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, weil Du ohne Rechtsbindungswillen gehandelt hast. Als Zeichen hierfür würde ich die fehlende Unterschrift werten. Trotzdem kann die Sache etwas haarig werden.

Versteh ichs richtig: Du hast ihm nen Kaufvertrag mit der Summe X geschrieben - und er hat die abgelehnt und durch die Summe Y ersetzt, die Du dann wieder abgelehnt hast? Sollte dem so sein, dann kann kein Vertrag zustande gekommen sein, weil er Dein Angebot abgelehnt hat, Dir ein neues gemacht hat und dieses Angebot Du wieder abgelehnt hast.

Durch die Vertrag-hin-und-her-schickerei wird aber sowohl der Nachweis des fehlenden Rechtsbindungswillens als auch der Nachweis mit den abgelehnten Angeboten net grad einfach. Sollte der wirklich mit nem Anwalt kommen, dann solltest Du besser auch einen einschalten. Weil dies entsprechend gegenüber einem Juristen wasserdicht darzustellen wird schon ein kleiner Akt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: El Cabron
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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ich hatte ihn nur eine Mail geschickt ohne Preis wohlgemerkt. Sein zurückgeschickter Vertrag hatte dann den Preis enthalten.

Also versteh ich das richtig, dass ein Kaufvertrag ohne Unterschrift und ohne dass ich der Besitzer einer Sache bin zustande kommen kann?
Was zum Henker haben wir für ein Rechtssystem?!
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: mb100
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Zitat:


ich hatte ihn nur eine Mail geschickt ohne Preis wohlgemerkt. Sein zurückgeschickter Vertrag hatte dann den Preis enthalten.

(Zitat von: El Cabron)




Wenn Du weder nen Preis reingeschrieben hast noch gesagt hast: "Schreiben Sie nen Preis rein - den akzeptier ich", dann liegt von Deiner Seite net mal ein wirksames Angebot vor. Das Angebot muss grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass der Gegenüber es einfach nur mit "Ja" beantworten kann, um den Kaufvertrag zu schließen. Und so wars ja hier net.



Zitat:


Also versteh ich das richtig, dass ein Kaufvertrag ohne Unterschrift und ohne dass ich der Besitzer einer Sache bin zustande kommen kann?
Was zum Henker haben wir für ein Rechtssystem?!

(Zitat von: El Cabron)




Ja. Und des passt schon. Sonst könnte man weder etwas verkaufen, was man selbst erst noch kaufen will noch könnte der Käufer - sofern ihm ein Schaden entstanden ist - nen Schadenersatz fordern. Denn der Schadenersatzanspruch verlangt ein wirksames Schuldverhältnis. Also nen Vertrag.

Das jetzt im Einzelnen und ausführlich zu erklären würde den Rahmen hier sprengen. Aber Du kannst mir glauben: 90 % der Erst- und Zweitsemeser-Juristen gucken, wenn sie davon hören, genauso doof wie Du. Und die anderen kannten dies schon. Um das zu verstehen muss man wirklich das Denken neu lernen.

Abgesehen davon isses eh total egal, ob Du Besitzer einer Sache bist. Viel wichtiger is die Frage, ob Du Eigentümer bist.

Bearbeitet von: mb100 am 24.05.2010 um 10:55:09
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: fooki
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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weiss garnicht warum die leute sich wegen solchen fummeleien kopf machen. einfach den wagen weiter verkaufen an den mit dem besseren preis und gut ist. danach ist ruhe.
Autor: mb100
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Zitat:


weiss garnicht warum die leute sich wegen solchen fummeleien kopf machen. einfach den wagen weiter verkaufen an den mit dem besseren preis und gut ist. danach ist ruhe.

(Zitat von: fooki)




A bisserl naiv bist Du scho, oder?


Ich änder jetzt den Sachverhalt mal um, damits eindeutiger wird.

Stell Dir vor, Du willst ein Auto kaufen. Hast mit dem Verkäufer schon nen Vertrag erstellt und unterschrieben. Auto und Fahrzeugbrief wurden weder übergeben noch übereignet. Das war letzten Freitag. Heut bist Du wieder beim Verkäufer, weil Ihr vereinbart habt, dass Du den Wagen abholst. Und er grinst Dich an und erklärt Dir freudestrahlend, dass er das Auto an nen anderen verkauft hat.
Ergebnis: Du brauchst für morgen und übermorgen nen Mietwagen (150 Euro), hattest insgesamt ne Tankrechnung von 100 Euro - und das Auto (Eckdaten weitestgehend gleich), das Du Dir nun kaufen musstest, war 1500 Euro teurer. Würdest Du nicht versuchen, diese 1750 Euro, die Du nur berappen musstest, weil der andere das Auto bereits verkauft hat, (zumindest teilweise) wiederzubekommen?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Steffen1212
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

Aber ich muss sagen in Deutschland gibt es die sog. Formfreiheit bei Verträgen.



In der trotzdem die Parteien verfasst sein müssen.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 23.05.2010 um 21:47:37

(Zitat von: Heckpropeller)




NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!
Autor: mb100
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:

Aber ich muss sagen in Deutschland gibt es die sog. Formfreiheit bei Verträgen.



In der trotzdem die Parteien verfasst sein müssen.

Bearbeitet von: Heckpropeller am 23.05.2010 um 21:47:37

(Zitat von: Heckpropeller)




NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.

(Zitat von: Steffen1212)




Trotzdem müssen auch in der "mündlichen Version" die Parteien genannt und klar bezeichnet werden. Selbst wenn das in den meisten Fällen unproblematisch und durch konkludentes Handeln geschieht. Ohne dass wir dies merken.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: coupe-maniac
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Denke nicht, dass Ihr einen Kaufvertag geschlossen habt, der auch gilt.

1) Verkaufspreis, ist von dir keiner Eingetragen, somit schon mal keine 2 Seitige Willenserklärung
2) Hinweis von dir, dass du nicht der Eigentümer bist und erst Rückfrage bez. des Verkaufspreises einholen musst
3) Fehlende Namens/Adress/Kontaktdaten des Eigentümers, also dein Vater

Eine e-Mail mit der Adresse eines anderen zu schreiben ist heute keine Hexerei mehr, kann wahrscheinlich jeder 15 Jährige, daher sollte dies nicht das Ausschlaggebende sein.

Wenn dann, hättet Ihr das Faxen müssen mit Unterschrift, dass das Fernmünldlich auch bewiesen werden kann. Auch wenn er klagt, auf was. Er kann höchstens auf Kostenersatz klagen, welche Ihm entstanden sind, also die paar EURO für Handy/Tel. Mehr nicht, er hatte keine Anfahrt, und hat auch binnen kürzester Zeit erfahren, dass er den Wagen sicher nicht haben kann.

Also, keine Gedanken machen, außer es hält vor deinem Haus ein Dunkler Kombi der mit netten Kollegen voll ist.
Everything is possible

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Autor: Heckpropeller
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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Zitat:

NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.



Junge, Junge, Junge....
Bitte hör auf das Recht hier neu zu verfassen. Sorry, dass ich beruflich mit sowas zu tun habe und über solche Aussagen hier schmunzel.
Bin zwar bei weitem nicht so fit im Recht wie MB100 (dem ich deshalb immer Glauben schenke bei rechtlichen Sachen) aber bei diesem Fall komm ich schon ganz gut mit.
Und das ein Kaufvertrag mündlich von Statten gehen kann, brauchst du mir nicht erzählen.
Aber trotzdem gehören beide Partein dazu.
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Autor: Matthes3302
Datum: 24.05.2010
Antwort:
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frag einen anwalt. wie du siehst gehen die meinungen hier ziemlich auseinander.
Autor: El Cabron
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Wenn etwas kommt, werde ich auch zum Anwalt gehen. Zu seinen enstandenen Kosten:

Er meinte er habe ein Schiff reserviert um den Wagen zu verschiffen, obwohl ich ihn am Telefon darauf hingewiesen hab, dass er das erst machen soll nachdem ich Rücksprache mit meinem Vater gehalten hab. Soweit so gut. Im nächsten Anruf hieß es, das Schiff wurde reserviert und wir müssten die Kosten zurückerstatten. Falls wir das Auto nicht verkaufen.

Ist das rechtens?
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: DarkSoul666
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Man...das ist so ein armer Abzock-Typ....der jetzt auf biegen und brechen noch irgendwie kohle bei dir rausschinden will.
Wenn ich das schon lese...Schiff reserviert...ja ne is klar....er soll dir doch mal die reservierungspapiere zuschicken....klar kann man auch faken...aber dann da mal anrufen...und wenn sich dann (was wohl zu 99% zutreffen wird) nichts bekannt ist..ne Anzege wegen versuchtem Betrugs stellen hehe
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
Autor: BlackPJ80
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Ganz ehrlich! Seine Fehler sind formfehler, wodurch der Vertrag nicht nichtig wird.

Trotzdem stinkt das bis zum Himmel. Hast Du / dein Dad ne Rechtsschutzversicherung??
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Autor: El Cabron
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Wir haben leider kein Rechtschutz aber wenns hart auf hart kommt müssen wir auf einen Anwalt zurückgreifen. Nützt ja nichts.
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: b-mw-323
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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mal noch mal zur konstruktion:

du schickst einen kaufvertrag und er soll einen preis einsetzen.

er setzt einen preis ein und schickt ihn dir wieder.

du hast den preis abgelehnt.

demnach gibts keine übereinstimmende willenserklärungen.

er hat das angebot gemacht zu summe X zu kaufen und du hast einfach abgelehnt.

ihr habt ein neues angebot gemacht welches er abgelehnt hat, also wieder keine übereinstimmende willenserklärung und demnach wieder kein kaufvertrag. ob der kaufvertrag nun mündlich oder schriftlich war ist unerheblich. es kam ja nicht mal zu einer übereinstimmenden willenserklärung.
Autor: b-mw-323
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:

NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.



Junge, Junge, Junge....
Bitte hör auf das Recht hier neu zu verfassen. Sorry, dass ich beruflich mit sowas zu tun habe und über solche Aussagen hier schmunzel.
Bin zwar bei weitem nicht so fit im Recht wie MB100 (dem ich deshalb immer Glauben schenke bei rechtlichen Sachen) aber bei diesem Fall komm ich schon ganz gut mit.
Und das ein Kaufvertrag mündlich von Statten gehen kann, brauchst du mir nicht erzählen.
Aber trotzdem gehören beide Partein dazu.

(Zitat von: Heckpropeller)




es ist aber wirklich so das ein vertrag auch mündlich geschlossen werden kann. beispiel flohmarkt. wie gesagt nur grundstückskäufe bedarfen der schriftform (kann auch e-mail sein)
Autor: Senorita
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Zum Thema Schiff reserviert:Der verzapft ganz schönen Müll,bin selbst in dem Bereich tätig und man meldet ein Auto höchstens und liefert es dann ein,dazu brauch man dann aber auch die Fahrgestellnummer und die hast du ihm ja wohl kaum mal kurz so am Telefon mitgeteilt oder?!


Ignorier ihn einfach und gut ist,als ob diese Abzocker Geld für nen Anwalt hinblättern,dass ich nicht lache....

Leider muss man aber auch sagen,dass sich manche durch sowas einschüchtern lassen....


Gruß!

Autor: mb100
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:

NEIN, der kaufvertrag kann auch Mündlich von statten gehen! man braucht nur die förmliche Form :D bei Grundstücks/Haus erwerben.



Junge, Junge, Junge....
Bitte hör auf das Recht hier neu zu verfassen. Sorry, dass ich beruflich mit sowas zu tun habe und über solche Aussagen hier schmunzel.
Bin zwar bei weitem nicht so fit im Recht wie MB100 (dem ich deshalb immer Glauben schenke bei rechtlichen Sachen) aber bei diesem Fall komm ich schon ganz gut mit.
Und das ein Kaufvertrag mündlich von Statten gehen kann, brauchst du mir nicht erzählen.
Aber trotzdem gehören beide Partein dazu.

(Zitat von: Heckpropeller)




es ist aber wirklich so das ein vertrag auch mündlich geschlossen werden kann. beispiel flohmarkt. wie gesagt nur grundstückskäufe bedarfen der schriftform (kann auch e-mail sein)

(Zitat von: b-mw-323)




Hat doch auch niemand was anderes behauptet. Weder Heckpropeller noch ich.

Und "nur" mit der Schriftform is man bei Kaufverträgen über Grundstücke übrigens auf dem verlorenen Posten. Weil: man braucht noch nen Notar...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: El Cabron
Datum: 25.05.2010
Antwort:
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ich denke ich bin jetzt genug informiert. Falls etwas kommen sollte, halte ich euch auf dem laufenden.
Ich weiß, dass ich auf der "sicheren" Seite bin aber auf die leichte Schulter nehm ich die Aktion trotzdem nicht.
Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr
Autor: El Cabron
Datum: 18.06.2010
Antwort:
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Nun ist es fast 4 Wochen her. Und ich will mal schreiben was alles passiert ist. So haltet euch fest:

NIX!

An alle: Lasst euch nicht so schnell von Anwaltsdrohungen einschüchtern.


Für alles über 8 Minuten auf der Nordschleife ziehe ich keinen Helm auf!
W.Röhr




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