Ich habe eine Auskunft beim VZR in Flensburg angefordert.
Ergebnis: 1 Punkt! :)
Nun habe ich zwei Fragen an euch:
- Den 1 Punkt habe ich am 17.11.2009 (Datum Rechtskraft 25.12.2009) aufgrund folgendem Verstoß bekommen:
überschreiten der zul. H.-Geschw. außerhalb geschl. Ortschaft um 22 km/h bei zulässigen 80km/h.
Jetzt steht auf dem Bescheid dass die Tilgungsfrist am 25.12.2011 ist.
Was heißt das jetzt genau?
Was droht mir wenn ich erneut einen Geschwindigkeitsverstoß mit PUnkten begehe?
Nehmen wir mal an ich werde morgen erneut mit 22km/h zu schnell geblitzt und erhalte wieder einen Punkt.
- Ich dachte Punkte verfallen nach einem Jahr nicht nach zwei?