Hallo Gemeinde,
als ich heute nach der Berufsschule zu meinem Auto ging, war ein Knöllchen an meinem Scheibenwischer. (übrigens mein erster)
Mir wird vorgewurfen, weniger als 5 m vor einer Kreuzung geparkt zu haben.
Da es jetzt etwas fusselig werden könnte, die Lage zu beschreiben, hab ich mal einfach eine kleine Skizze erstellt.
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Also wie man sehen kann, stand ich an einer Einbahnstraße. Außerdem ist das doch keine Kreuzung(?) Da man ja in die Einbahnstraße nicht Einbiegen kann und die Einfahrt zu den Lehrerparkplätzen ja auch nicht als Straße gezählt wird. Oder irre ich mich?
Weiß jemand ob der Vorwurf berechtigt ist? Ich will es nicht wahllos abstreit