Brief vom Anwalt bezgl. ebay Auktion
Zitat:
stell nen nachforschungsantrag bei der post und gut.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Könnte ohne Sendungsnummer schwierig werden...
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Hallo KTMschnee,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Brief vom Anwalt bezgl. ebay Auktion"!
Gruß
doch das geht, mit namen und anschrift des käufers und des versenders. generell würe ich bei sowas mich auch erstmal von nem anwalt beraten lassen, auch wenn es geld kostet. und das nächste wäre: besorg dir ne rechtsschutzversicherung!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
laut dem bgb hat du alles richtig gemacht.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Ja, nur das muss er beweisen. Zumindest teilweise...
Zitat:
vor gericht geht das meiner meinung nicht, da 50 € streitwert von jedem gericht abgewiesen werden.
(Zitat von: Gr33nAcid)
Wär nicht die erste Sache im "Cent-Bereich", die tatsächlich vor Gericht landet. Sehr Wahrscheinlich muss aber erst mal eine Güteverhandlung vor ner Gütestelle abgehalten werden - kommt drauf an, woher die Parteien kommen.
BTW: wenn ich der Käufer wäre, das Paket nicht bekommen hätte und von der Gegenseite auch keinen Nachweis sehen würde, dass das Paket weggeschickt worden wäre, würd ich den Spaß auch notfalls bis zur Klage durchziehen.
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Zitat:
is ne kleine annahmestelle in einem eigentlichen kleinen elektrogeschäft.
(Zitat von: roX54)
Völlig egal.
Alle Pakete, Päckchen etc werden in einer Versandzentrale nach PLZ sortiert und von dort aus weitergeschickt.
Einfach mal bei dem elektrogeschäft nachfragen und/oder direkt beim Dienstleister (DHL, GLS, DPD, etc). Mit welchem Dienstleister dieses Paket eben übermittelt wurde.
mfg,
Tom
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Du wirst doch sicherlich noch wissen mit welchem Versandunternehmen das Packet (was es hoffentlich war) verschickt hast?
Ruf das Versandunternehmen an und leite eine Statusabfrage ein oder erklär der / dem Servicemitarbeiter die lage und bitte dem dir zu helfen.
Die speichern immer alles ab und haben auch eine Aufhebepflicht.
Somit solltest du rausbekommen wer und wann das Packet erhalten hat oder auch nicht. Zudem bekommst auch die Unterschrift von demjenigen wo es angenommen hat.
So würde ich erstmal vorgehen.
Wenn dann einen Wisch in der Hand hast, Fax an den Anwalt und die Sache ist erledigt!
Ein Freund hatte mal einen Fall, er hat ein iPhone verkauft und es, wie auch immer, unversichert verschickt. Der Käufer hat das Paket anscheinend natürlich nicht bekommen. Der Freund hat dann einfach ein versichertes Paket mit Werbeprospekten geschickt. Zwei Tage später hat der Typ angerufen und gesagt "Iphone ist heute angekommen, leider hat es meine Frau einfach angenommen" und hat dabei gelacht. Er hatte ja dadurch den Beleg und der Käufer hat das Geld bei Paypal frei gegeben. Könntest du also auch so machen oder? Die meisten Leute nehmen doch die Päckchen an und schauen dann später erstmal, was drin ist, bzw. von wem es ist. Kostet dich ja nur ein paar Euro und müsste funktionieren oder? :-)
Bearbeitet von: phil_e36 am 27.04.2010 um 23:10:14
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Mal ganz im ernst, dein Freund muss ja ein echter Sparfuchs sein wegen 1,50 Euro ein Gerät unversichert zu verschicken wo einen Neupreis von 700 Euro hat und warscheilich in Ebay oder sonst wo für über 300 Euro verkauft worden ist.
Tut mir leid aber da ist man selber Schuld! Soviel mitdenken sollte man schon selber.
Wäre der Käufer genauso drauf gewesen hätte man dem nie beweisen können das er das Gerät erhalten hat und der Verkäufer es überhaupt verschickt hat.
Das mit dem Karton ist zwar eine nette Idee (ironie) jedoch sollte man darauf achten das, das Packet vom Gewicht her zum Gegenstand passt.
Bearbeitet von: Marius am 28.04.2010 um 00:09:29
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Zitat:
Ein Freund hatte mal einen Fall, er hat ein iPhone verkauft und es, wie auch immer, unversichert verschickt. Der Käufer hat das Paket anscheinend natürlich nicht bekommen. Der Freund hat dann einfach ein versichertes Paket mit Werbeprospekten geschickt. Zwei Tage später hat der Typ angerufen und gesagt "Iphone ist heute angekommen, leider hat es meine Frau einfach angenommen" und hat dabei gelacht. Er hatte ja dadurch den Beleg und der Käufer hat das Geld bei Paypal frei gegeben. Könntest du also auch so machen oder? Die meisten Leute nehmen doch die Päckchen an und schauen dann später erstmal, was drin ist, bzw. von wem es ist. Kostet dich ja nur ein paar Euro und müsste funktionieren oder? :-)
Bearbeitet von: phil_e36 am 27.04.2010 um 23:10:14
(Zitat von: phil_e36)
Oh mein Gott wie seit Ihr denn drauf, hoffe soetwas passiert dir mal dann kannst du sehen wie shit das ist. Stell dir auch mal die negativen Seiten vor. Du schickst einen leeren Karton und zack stehen am nächsten Tag 5 nette Männer vor deiner Tür=) Also wenn sowas mit mir passiert wäre auch wenns 500km ist ich würd zu dir fahren, aber das muss jeder selbst wissen
Er hatte das Paket ja nicht absichtlich unversichert verschickt, wie man sowas aber vergessen kann, frag ich mich auch.
Natürlich hat er geschaut, dass die Prospekte soviel wiegen, der Käufer hatte schon einige schlechte Bewertungen, daher lag es nahe, dass er es geschnallt hat und versucht hat, umsonst an das IPhone zu kommen, was sich ja auch bewahrheitet hat. Nachdem er ca. vier Wochen später die versicherten Prospekte verschickt hat, rief der Typ am nächsten Abend an und meinte, dass alles ok wäre, das Iphone sei heute gekommen,a ber leider von seiner Frau angenommen worden. Er fand das ganze wohl ziemlich lustig, mein Freund im nachinein dann auch.
Aber egal, zurück zum Thema, ich würds einfach mal machen, falls dir nichts besseres einfällt.
Mitglied seit: 13.02.2004
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Naja, mag ja für den Iphone fall zutreffen und gut das es alles doch noch geklappt hat aber zu dem Fall wo hier gepostet wurde ist das einfachste da rauszukommen indem man das Versandunternehmen anruft und diese um die Packetnummer bittet.
Er wird ja wohl wissen wann er es ca. verschickt hat und die sehen dann anhand von seinem Namen und der Adresse vom Käufer wann zugestellt worden ist.
Somit wäre dann alles geklärt und erledigt.
Wnn das geht, wäre das natürlich die beste und einfachste Lösung, da geb ich dir recht.
Zitat:
Hi,
ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...
Und zur Frist - vom Anwalt?
Kannst Dir ein Ei drauf pellen.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, solltest Du reagieren und fristgerecht (!) widersprechen.
Wo sitzt der Empfänger des Pakets?
Wenn der weit genug weg wohnt, wird der wegen 50€ keinen Aufriss machen.
Geklagt wird beim Verkäufer, also an Deinem nächsten Gerichtsstand.
Bis dahin würde ich den Anwalt freundlich auf den Ebay-Käuferschutz hinweisen und ihm zu verstehen geben, das er Dich in Ruhe lassen soll.
Also ganz ruhig bleiben und nicht gleich in die Hose scheißen, nur weil einer "ANWALT" im Briefkopf stehen hat...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Du hast als Käufer gewisse Rechte in Deutschland. Dazu gehört, daß Du die Ware die Du kaufst auch bekommst. Das hat mit Ebay nichts zu tun. Zu sagen "Kein PayPal, kein Käuferschutz, Pech gehabt." ist Quatsch. Es gibt auch ausserhalb von Ebay Gesetze und Regeln und die kann der Käufer hier auch problemlos durchsetzen, so wie ich das sehe.
Warum soll da ein Mahnbescheid kommen? Jeder Brief vom Anwalt kostet Geld und am Ende steht ne Verhandlung, die nochmehr Geld kostet. Also würde ich schon auf die Fristen reagieren, die mir der Anwalt setzt.
Wo der Gerichtsstand ist, ist in diesem Fall auch egal. Keine der Parteien wird bei so einem kleinen Streitwert und mit komplett schriftlicher Korrespondenz persönlich zur Verhandlung erscheienen müssen. Niemandem würde eine persönliche Befragung im Gerichtssaal weiterhelfen, alles ist sowieso schriftlich festgehalten.
Geringfügigkeit gibts übrigens nicht, soweit ich weis. Wir sind hier im Zivilrecht. Da kannst Du auch einen Cent einklagen, wenn Du möchtest.
Zum Thema:
Wenn Du nicht beweisen kannst, daß Du das Paket abgeschickt hast, hast Du ganz schlechte Karten. Ist leider so. Dann hast Du drei Möglichkeiten: Entweder darauf hoffen, daß er nicht vor Gericht geht, zahlen oder Dich mit Ihm einigen (Ersatzlieferung z.B.).
Bearbeitet von: Stefan177 am 28.04.2010 um 23:34:52
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
hi .. habe auch mal kurz eine frage.. was ist wenn man etwas verkauft als was neu ist , er es bekommt und er dann droht das er zum anwalt geht weil ware angeblich nicht neu wäre und sachen fehlen ( was natürlich nicht stimmt ) ?
Sachen waren neu wie beschrieben.. er kann doch niemals beweisen das sie nicht neu sind!
Nicht das er das gleiche nochmal hat und so tut als wenn ich dieses geschickt hätte
gruss
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8