Brief vom Anwalt bezgl. ebay Auktion
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hi leute
hab eben einen brief von nem anwalt bekommen. dabei geht es um eine ebay auktion in der ich am 19.01.2010 eine ware verkauft habe. gebraucht von privat. habe das geld erhalten und innerhalb der nächsten 5-10 tage versendet. hatte 1 oder 2 tage nach dem versenden eine email bekommen
"Hallo Damen und Heeren,haben Sie schon geschikt meine Artikel,das geld ich schon überwisen 21.01.10.
Bitte melden Sie.
Grüß XXXXX XXXXXX."
dachte mir okay wird sich von selbst erledigen wenn in den nächsten tagen das paket kommt.
das war der einzige kontakt den ich jemals mit dem hatte. die einzige email etc. im brief vom anwalt steht "nach vielfachen telefonaten und e-mails wurde die ware nicht versandt"?!
hätte mir der jenige was gesgat, dass nichts angekommen ist okay wäre ich nicht so überrascht gewesen jetzt.
Dass ich den beleg von der post nach 4 monaten nicht mehr hab ist denke ich nachvollziehbar^^
hab gleich angerufen beim anwalt er meinte naja wenn die ware nicht mehr da muss der betrag der ware (~50€) wiedererstattet werden. und einen beleg von der post muss ich 3 jahre zum nachweisen aufheben?!
was meint ihr? kann doch nicht sein, adss nach so langer zeit ohne, dass ich benachrichtigt wurde hier so ein ding kommt, dass die ware nicht angekomm ist.
anwaltsgebühren hab ich jetzt 46€ hier liegen.
soll ich nen anwalt aufsuchen und es drauf ankommen lassen?
mfg
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Hallo roX54,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Brief vom Anwalt bezgl. ebay Auktion"!
Gruß
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Hallo, hast du gar nix mehr? Ich würde das nicht zahlen!
les dir dazu mal § 447 BGB durch!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
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die frage ist ja eigentlich ob ich die arschkarte hab weil ich keinen beleg mehr habe. weil das ist ja der einzige punkt mit dem man argumentieren könnte.
was heißt nicht bezahlen. was soll ich sonst machen? sonst gehts vor gericht.
frist ist bis 04.05.2010
Bearbeitet von: roX54 am 27.04.2010 um 13:00:41
Zitat:
die frage ist ja eigentlich ob ich die arschkarte hab weil ich keinen beleg mehr habe. weil das ist ja der einzige punkt mit dem man argumentieren könnte.
(Zitat von: roX54)
Wie hast du den Versand angegeben bzw. kassiert?
Versichert oder als Standardversand unversichert?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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habe die auktion leider schon aus meinem ebay gelöscht :( weiß einer wie ich sie wieder finde?
Dieses Angebot (140373804518) wurde entfernt oder der Artikel ist nicht verfügbar.
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soviel dazu
ist der Käufer vielleicht selber der Anwalt ? 50,-eur Warenwert und auf einmal 46,-eur Anwaltsgebühr ? ist ja dann fast geschenkt, kommt mir seltsam vor.
würde ich auch nicht bezahlen.
du hast es raus geschickt und jut.
auch komisch das du am 19.1. verkauft hast und am 21.1. fragt er schon nach seiner Ware und dann ist 3 Monate lang gar kein Kontakt gewesen ?
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Dann würd ich erstmal einen Nachweis für die vielen Telefonate usw fordern. Soweit ich weiss, muss da auch erstmal eine ordentliche Fristsetzung zur Erfüllung gesetzt werden.
Würde die Sache erstmal aussitzen, heißt nicht reagieren. In der Regel ist ein Anwalt, der Fälle mit solch kleinen Beträgen vertritt, ein Freund des Anspruchstellers ;)
Mir ist auch schonmal einer mitm Anwalt gekommen. Hatte damals Felgen versteigert, die Bordsteinschäden hatten, was alles sauber bebildert war und auch in der Beschreibung stand. Jedenfalls wollte der dann über seinen Anwalt 120€ für die Ausbesserung haben. Mit Fristsetzung und Ankündigung höherer Anwaltskosten bei Verzögerung und evtl. Gerichtskosten und pipapo.
Da kam nie wieder was ;)
Bearbeitet von: andibar am 27.04.2010 um 13:19:06
Zitat:
auch komisch das du am 19.1. verkauft hast und am 21.1. fragt er schon nach seiner Ware und dann ist 3 Monate lang gar kein Kontakt gewesen ?
(Zitat von: e46-fahrer)
Nein, nochmals lesen.
19.01. verkauft
21.01. hat der Käufer überwiesen
5-10 tage später versendet
1-2 tage später kam die mail, welche vom TE nicht beantwortet wurde.
Bearbeitet von: KTMschnee am 27.04.2010 um 13:18:58
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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sorry er hat am 31. gefragt das geld aber am 21. überwiesen.
so habe gerade bei ebay angerufen ob die angebote irgendwo noch egspeichert sind damit man sie zu rechtszwecken nochmals aufrufen kann aber es gibt absolut keine möglichkeit wurde mir gesagt.
und ohne das angebot braucht er mir doch gar nicht erst kommen oder? :D
da kann ich ja dann alles behaupten.
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Richtig, erstmal Kaufvertrag zeigen lassen ;)
Er wird ber nachweisen können, dass er dir Geld überwiesen hat.
Bearbeitet von: andibar am 27.04.2010 um 13:20:48
deswegen bewahre ich die belege mindestens so lange auf, bis der käufer ware erhalten bei ebay angegeben hat bzw seine bewertung abgegeben hat..
ist die auktion nicht mehr in deinem ebaykonto unter verkauft oder in den bewertungen gelistet??
hast du eine bewertung von dem käufer erhalten?
frag bei der post nach ob man die sendungsnr irgendwie noch rausbekommen kann...
datum und uhrzeit wann du es aufgegeben hast weisst ja noch...
ausserdem bist ja nicht du dafür zuständig, dass das paket ankommt..
und im ernstfall steht seine aussage gegen deine würd ich mal sagen...
du sagst du hast das paket aufgegeben, er sagt er hat keins erhalten...
wer da nun die beweispflicht hat weiss ich nicht..aber spätestens wenn der mb100 das thema hier entdeckt weisst du mehr ;)
würd erstmal bei der post wo du es aufgegeben hast nachfragen..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
aktuell gesperrt
Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Weißt du denn noch mit welchem Diensleister du die Ware damals verschickt hast?
Denn manche Paketdienste (z.B. DPD und Citymail) speichern alle Sendungen ca. 1 Jahr lang im System ab.
Einfach dort mal nachfragen und direkt darauf hinweisen, dass du keine Sendungsverfolgungsnummer mehr hast. Vllt können die ja durch die Adressen das Paket im System finden.
Aber normal ist es doch so, wenn der Empfänger das Paket nicht annimmt dann kommts doch wieder zurück zum Absender oder der Empfänger wird darüber informiert, dass das Paket beim nächsten Paketshop abgeholt werden kann.
Normalerweise geht ein Paket nicht einfach so verloren.
Zum Thema Anwalt:
Frag ihn ob du ne Fristverlängerung bekommen kannst, weil du erst mit dem Paket-Dienstleister sprechen musst um zu klären, ob das Paket noch iwo rumliegt.
Sollte er das nicht machen, würde ich dir raten den Rechtschutz einzuschalten.
mfg,
Tom
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kann ich mit folgendem auszug aus dem ebay rechtsportal was erreichen?
Zitat:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.
Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.
Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.
Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.
wenn die auktion gelöscht ist (ich weiß nichtmehr sicher ob versichert oder nicht angegeben) hat der käufer doch pech, dass er erst so spät zum anwalt gegangen ist.
wenn er keinen ausdruck etc. vom angebot hat und man es nicht aufrufen kann, kann er mir nicht nachweisen, dass versichert angegeben war und dann brauche ich weder einen Beleg vorweisen, noch trifft irgend eine schuld auf mich zu.
Bearbeitet von: roX54 am 27.04.2010 um 14:11:45
Zitat:
wer da nun die beweispflicht hat weiss ich nicht..aber spätestens wenn der mb100 das thema hier entdeckt weisst du mehr ;)
(Zitat von: plop)
Entdeckt... ;-)
Tatsächlich musst Du, roX54, nachweisen, dass Du das Paket zur Post, zu Hermes o.ä. gebracht hast. Die von Greenacid gepostete Hausnummer is die Richtige, sie überträgt aber nur die Gefahr des zufälligen, vom Verkäufer nicht zu vertretenen Untergangs auf die Gegenpartei. Das heißt: wenn das Ding im Nirvana gelandet ist, weil Du beispielsweise statt "Stuttgart" "Singapur" draufgeschrieben hast, dann bist Du am dransten. Übrigens gehen auch Versandschäden oder Versandverluste innerhalb des Pakets auf die Rechnung des Versenders, wenn er zu blöd ist, die Ware versandsicher zu verpacken. Hatte ich selbst zwei mal: im ersten Fall wurde mir ein CD-Player (hat im Karton gewackelt) geschickt - und der war dann natürlich bei mir hinüber. Im zweiten Fall hab ich Felgen ersteigert - und von 20 Schrauben sind elf angekommen.
Ich zitier spontan mal aus meinem Uralt-Palandt (Ergänzungsband "Schuldrechtmodernisierung", 61. Auflage 2002) die Beweislast-Regeln zum § 447:
Zitat:
Beweislast. Für die Vereinbg eines VersendgsKaufs hat sie derjen, der sich darauf beruft.
a) Käufer: für Bringschuld; für Vereinbg über die VersendgsArt; für VersendgsFehler des Verk u seiner ErfGeh; Abweichg von Anweisgen gem Rn. 19 - 21; Kausalität des Schadens, Zweckmäßigk der Versendgs-Anweisg (Rn 21).
b) Verkäufer: für Überg an Beförderer; für fehldes Versch; Vorliegen eines dringden Grdes (Rn 20); fehlde Kausalität bei Abweichg von der VersendgsArt (Rn 19) u Ergeilg des Hinweises (Rn 21)
Also: immer die Quittungen usw. erst dann wegschmeißen, wenn von der Gegenseite die Nachricht kommt, dass alles in Ordnung ist. Ich an Deiner Stelle hätte auf die erste Nachricht von dem schon ne Antwort geschrieben - also irgendwas in der Art "hab am soundsovielten verschickt. Bitte geben Sie mir Bescheid, wenn das Paket kommt."
Bearbeitet von: mb100 am 27.04.2010 um 14:23:24
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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okay hört sich doch schonmal kompetent an.
ich brauch halt aussagen auf die ich mich verlassen kann. hast du bevor du egschrieben ahst noch meinen letzten post gelesen?
wenn das in ebay so steht muss es doch so sein oder? und meine theorie darunter dürfte dann doch auch zutreffen?
Auf mich verlassen darfst Du Dich natürlich nicht. Zum einen bin ich (noch) kein Volljurist, und zum zweiten sind wir hier im Internet, und unentgeltliche Beratung online is eigentlich...
Das, was bei eBay steht, stimmt. Ändert aber immer noch nix daran, dass Du in der Beweispflicht bist, dass Du das Paket an den Versender übergeben hast. Egal ob Versand versichert oder net. Rein theoretisch kannst Du ja auch freudig erregt behaupten, Du hättest das Paket abgeschickt, aber in Wahrheit hast Du es wieder aufgepackt und benutzt das, was Du da verkauft hast, selbst weiter...
Und selbst wenn er sich erst drei Monate später gemeldet hat: verjährt is deswegen noch nix. Mag zwar ungewöhnlich oder komisch sein, is aber rein rechtlich gesehen kein Problem. Auch net, dass wohl Stillschweigen herrschte - selbst wenn er was anderes behauptet.
Was er nachweisen muss, is, dass der Kaufvertrag zustande kam (geht auch über den Mailverkehr durch eBay) und dass es ein Versendungskauf war (kann man normalerweise auch durch die Mails nachweisen). Hat er das geschafft, bist Du mit dem Beweisen dran...
Ich würd wirklich erst mal zur Post dackeln und fragen, ob die noch irgendeine Chance sehen, das Paket ausfindig zu machen. Damit Du den Nachweis liefern kannst. Vielleicht gibts ja auch sonst Zeugen? Kennst Du den Postler? Hattest Du, während Du das Paket abgeliefert hast, auf der Post nen wüsten Streit mit Deiner Freundin, der am Morgen danach durch die Presse ging? Bist Du eine so markante Erscheinung (z.B. Tattoos / Piercings im Gesicht), an die man sich auch Monate später noch erinnert?
Bearbeitet von: mb100 am 27.04.2010 um 14:39:33
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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188 Beiträge
sprich:
das geld überweisen bevors mehr wird und ruhe wäre wohl das einfachste und sinnvollste.
Das Einfachste sicher. Das Sinnvollste: sei mal dahingestellt.
Beachte bitte auch den Edit meines letzten Posts - und hüpf mal zur Post.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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edit:
wurde schon wieder gelöscht:
Zitat:
Hi,
ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
gezahlt wurde per überweisung, paypal hatte ich auch angeboten. aber was soll das bringen?
@mb100: ich kenn die leute bei der post recht gut. bin da aber öfter sodass die nicht sagen könnten da und da war ich da. dass dort die daten solange egspeichert werden kann ich nur schwer glauben^^ is ne kleine annahmestelle in einem eigentlichen kleinen elektrogeschäft.
werd morgen wenn sie wieder offen haben mal nachfragen.
Bearbeitet von: roX54 am 27.04.2010 um 14:46:44
Hi,
ich würde ganz anders an die Sache rangehen.
Das Geschäft lief über Ebay als Plattform ab.
Ebay bietet einen Käuferschutz, sofern mit PayPal bezahlt wurde.
Kein PayPal, kein Käuferschutz...
Und zur Frist - vom Anwalt?
Kannst Dir ein Ei drauf pellen.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, solltest Du reagieren und fristgerecht (!) widersprechen.
Wo sitzt der Empfänger des Pakets?
Wenn der weit genug weg wohnt, wird der wegen 50€ keinen Aufriss machen.
Geklagt wird beim Verkäufer, also an Deinem nächsten Gerichtsstand.
Bis dahin würde ich den Anwalt freundlich auf den Ebay-Käuferschutz hinweisen und ihm zu verstehen geben, das er Dich in Ruhe lassen soll.
Also ganz ruhig bleiben und nicht gleich in die Hose scheißen, nur weil einer "ANWALT" im Briefkopf stehen hat...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
laut dem bgb hat du alles richtig gemacht. wenn das paket nicht ankommt, ist das sein pech. stell nen nachforschungsantrag bei der post und gut. vor gericht geht das meiner meinung nicht, da 50 € streitwert von jedem gericht abgewiesen werden.
sonst könnte ja jeder kommen!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding