wg Zivilcourage zu Geldstrafe verurteilt
ich weiß nicht, ob ich weinen oder lachen soll...
klickdas der es sich das nächste mal überlegt zu helfen, kann ihm niemand übel nehmen.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "wg Zivilcourage zu Geldstrafe verurteilt"!
Gruß
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Mitglied seit: 17.05.2008
Wolfratshausen
Deutschland
40 Beiträge
Armes Deutschland, da will jemand schonmal helfen und wird auch noch dafür bestraft.
Is für mich absolut unbegreiflich, wenn er nichts macht wird´s warscheinlich als unterlassene Hilfeleistung oder sowas ausgelegt und er wird ebenfalls bestraft.
Ich finde das Urteil lächerlich.
-Vitus-
so sieht unsere welt heute aus!!!
man siehe dem einen damals auch aus bayern der dann getötet wurde weil er half.. kein wunder das keiner mehr helfen will wenn alles als übertriebene verteidigungoder unsachgemäße körperloche gewalt.....
zum kotzen in diesem land!!!
ich würd trotzdem helfen ...leiber ne geldstrafe als ne tote person bzw mehere tote personen selbst wenn ich dafür drauf gehe weil wenn ich was hasse dann wenn man sich an schwächere vergreift!!!
mfg
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Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
Deutschland
1763 Beiträge
Ist echt lächerlich!
Bist dann so oder so dran sprich wenn hilfst dann wegen Körperverletzung und wenn tatenlos zuschaust wegen unterlassener Hilfeleistung.
Hoffe das ich nie in solch eine Situation komme.
unangemessen doll reagiert zu haben wird ihm ja vorgeworfen, da er stärker war als der penner.
man muss, laut gesetz, mit dem kleinsten zur verfügung stehenden mittel handeln. dabei hat er noch verhalten reagiert. ich hät ihm wahrscheinlich ein brett gehauen.
Mitglied seit: 17.05.2008
Wolfratshausen
Deutschland
40 Beiträge
Was wäre denn dann bitte in so einen Fall angemessen, wenn der Typ schon mit ner Bierflasche auf eine Frau losgeht. Vielleicht hätte er sich auch ne Flasche holen sollen und ihm drüber ziehen.
Dass diese Entscheidung nicht allgemeingültig ist und sein kann, ist Euch schon klar, oder? Wäre die Sache in Nürnberg, in Berlin oder auch in München bei nem Kollegen auf dem Tisch gelandet, wäre sie möglicherweise (bzw. hoffentlich) ganz anders ausgegangen.
Nichtsdestotrotz ist das Notwehr / Nothilferecht was ganz Deprimierendes. So wird verlangt, dass man mit dem relativ mildesten zur Verfügung stehenden Mittel abwehrt - und u.a. auch darauf "Rücksicht" nimmt, wie der Angreifer so drauf ist. Ihr kennt ja alle den schönen Vergleich mit den Kanonen und den Spatzen, oder?
Weiterhin waren wir alle nicht dabei. Weder am U-Bahnhof Implerstraße noch im Büro des Richters, als er den Strafbefehl ausstellte (oder?). Wir wissen also alle nicht, was wirklich abgegangen ist.
Dennoch: mich überrascht die Entscheidung schon sehr. Nicht wegen der aktuellen Geschehnisse, sondern auch weil ich die Verteidigungshandlung (unterstellt, die Zeitung hat die Wahrheit getippt) als angemessen erachte. Ich bin, was die Rechtsmittel / Rechtsbehelfanwendung im Strafrecht angeht, nimmer ganz fit. Allerdings denk ich schon, dass hier die Aussicht auf Erfolg bei bei nem Rechtsmittel oder Rechtsbehelf da wäre.
Bearbeitet von: mb100 am 20.04.2010 um 15:57:26
Bearbeitet von: mb100 am 20.04.2010 um 15:58:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
„Ich hatte keine Wahl: Entweder ich akzeptiere den Strafbefehl oder werde wegen gefährlicher Körperverletzung zu mindestens einem halben Jahr verurteilt.“
versteh ich nicht! Dann hatte er scheinbar kein guten Anwalt würde ich mal meinen. Kann mir auch nicht vorstellen dass das Gericht eine Berufung versagt hat!
Was kann der Helfer dafür, dass der besoffen aufs Gleis >fällt< Oo. das war sicherlich alles andere als vorsätzlich.
Man kann nur hoffen das die beiden Frauen widerum den Angreifer verklagen und die beiden -sofern es schmerzengeld gibt- ausgleichzahlung an dem Helfer vornehmen! Wäre jedenfalls wünschenswert. Aber hier wird wieder das Argument auf unzurechnungsfähigkeit wegen alkohol kommen -.-
DE fetzt immer mehr ...
Ich sag nur "Du bist Deutschland"
gut das hier Täter- vor Opferschutz geht
sowas hat wirklich eine klasse Aussenwirkung...bei uns hängt gerade ne Staffelwand mit "Hinsehen-nicht Wegsehen", vielleicht sollte man das Urteil mal dazu hängen
passt zum thema.
kumpel hat mir heute ne storie erzählt. er fuhr mit nem bekannten ca 21.30 durch berlin, als er auf dem fußweg einen ca 80 jahre alten mannmit zwei schweren tüten links und rechts sah. er sagt, der alte mann kam kaum vorwärts und hat immer wieder inne gehalten.
er hielt an um ihn nach hause zu fahren. der hat sich tausend mal bedankt und nebenbei blicken lassen, das er schon 3x!!!!! ausgraubt wurde auf der strasse.
klasse, ne? nen renter von 80lenzen, der kaum noch krauchen kann und sich von verletzungen wahrscheinlich nie wieder erholen würde, ausrauben....
wir haben wohl einfach nen veraltetes rechtssystem, der richter konnte wohl nicht anders. traurig aber war
Mitglied seit: 01.06.2009
Oberhausen
Deutschland
93 Beiträge
hatten wir das nicht schon mehrfach hier das thema?
Man kann nur sagen, : ARMES DEUTSCHLAND
e36 323ti compact
e92 335D Qp Volle Hütte : M-Paket2
wahnsinn typisch deutschland,
egal wie man es macht,
es ist falsch!!
hätte er nicht geholfen hätte er wahrscheinlich ne anzeige wegen unterlassener hilfeleistung bekommen!
echt lachhaft sowas!
Es ist unfassbar in welch einer assozialen Welt wir leben....!!!!!
Mitglied seit: 24.09.2008
Braunschweig
Deutschland
412 Beiträge
Hier gibt es einfach zu viele Gesetze. Für jeden Mist gibt es ein Gesetz.
da liegt das problem!!!!
dafür das wir für 99% nen gesetz haben macht das umso leichter den 1 % auszunutzen bzw zu finden!!!
das nutzen viele aus also die berühmten gesetzeslücken!
würde man die gesteze verallgemeinan dann würde sowas um 75% reduziert werden!!!
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Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
Deutschland
108 Beiträge
Unglaublich...
Dazu fällt mir echt nichts mehr ein... das angemessene zur Verfügung stehende Mittel steht in §34 Stgb. Das zusammen mit §33 und §33 müsste eigentlich ... nichts ergeben. Grade in §33 "Überschreitung der Notwehr" steht
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
In einer solchen Situation den Mut zu haben einzugreifen, das Adrenalin schiesst durch den Körper- da ist man Verwirrt, hat Angst - sowas erlebt man doch nicht täglich.... Da währ ich zu 100% von einem Freispruch ausgegangen.
Für mich völlig unverständlich.
Mitglied seit: 12.10.2009
Homburg
Deutschland
51 Beiträge
Zitat:
ich brech ab!!!!!
Junge Mutter in Straßenbahn beraubt - niemand half
ALLE die in der Bahn gesessen haben inkl Führer würden wg unterlassener Hilfeleistung verurteilt werden! wie ignorant menschen sein müssen um sowas einfach mit anzusehen!?
(Zitat von: angry81)
Was hättest Du getan und mit welcher Strafe hättest Du wohl dafür rechnen können? Oder hast Du schon vergessen zu welchem Anlass Du diesen Thread eröffnet hast? Wer hat schon bock IRGENDJEMANDEM zu helfen wenn er dafür selbst dran kommen kann....
Sorry, ich finds auch schlimm und so aber es ist halt einfach so, wann wurde Zivilcourage jemals belohnt? Oder wenigstens nicht bestraft.
It´s been a long time since i rock´n rolled
Mitglied seit: 23.02.2010
Ansbach
Deutschland
13 Beiträge
Ich habe eine Zeit lang im bewaffneten Sicherheitsdienst gearbeitet!
Unser Ausbilder meinte damals das die Waffen sinnlos sind weil du sie eh erst
einsetzen darfst wenn es zu spät ist sprich wenn schon auf dich geschossen wird!
Denn ein Angriff erfolgt
Unmittelbar vor der Aktion ( z.B. der angreifer holt aus)
Während der Aktion (der angreifer zieht durch und verpasst dir eine)
Unmittelbar nach der Aktion (bruchteil nach dem Schlag)
NUR wenn du dich in dieser Zeit verteidigst bzw nothilfe machst bist du vom gesetz her
auf der sicheren seite!
Traurig aber wahr !
Mann ist nur so jung wie die Frauen die er fühlt ;)