Guten Tag :)
Also ihr kennt ja sicherlich alle die normalen Parkuhren, welche in einem bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Parkabschnitt zuständig sind.
Hier ist es ja oftmals so, dass der Zeitraum (Parken von bis) immer irgendwie beschränkt ist - z.B. Beginn der Parkscheinpflicht Mo-Fr 08:00 Uhr und Ende 22:00.
Wenn man sich nun einen Parkschein um 21:30 Uhr zieht und ihn für 2 std. löst (z.B. weil man kein anderes passendes Kleingeld hat) wird ja erstmal nur bis 22:00 Uhr gerechnet (also 30 Minuten - bleiben 1,5 Std Restparkzeit). Für die Restparkzeit wird ja der neue Tag veranschlagt. Somit steht z.B. auf so einem Parkschein:
Gezogen am Freitag den 13.02.xxxx um 21:30 Uhr.
Parkzeit endet am Samstag den 14.02.xxxx um 09:30 Uhr.
Soweit bin ich mir ziemlich sicher!
Und nun kommt mein Problem:
Es gibt hier in München Parkzonen, wo man nur mit einer Parkscheibe 4 Stunden parken darf. Die Parkzeit in der man eine Parkscheibe braucht ist Montag - Freitag 09:00 bis 23:00 Uhr.
Wenn ich nun meine Parkscheibe auf
halb Elf (bei der Parkscheibe ist ja vor oder nach 12h nicht zu erkennen) stelle, gilt es dann hier auch? Also darf ich die "Restzeit" dann auf den neuen Tag anrechnen lassen und somit dann offiziell bis 10:30 Uhr am Folgetag stehen?
Frage kommt deswegen auf, weil ich hier direkt in der Stadt bin, und nicht immer Mittags zum Auto rennen mag um umzuparken. Und mir reicht die Zeit von 10:30 bis 14:30 aus, damit ich dann wieder Heim darf. Wenn ich die Scheibe offiziell auf 09:00 Uhr stellen würde, müsste ich spätestens um 13:00 Uhr wieder am Auto sein...die 1,5 Std. retten mich somit über den Tag. :D
Hoffe mir kann einer die Frage beantworten. Vielleicht auch einer unserer Ordnungshüter hier im Forum. Hoffentlich kommt da keiner aus München. *lach*