gesetzliche 3 nachbesserungsversuche
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hey jungs, es ist ja gesetzlich vorgschrieben, dass eine werkstatt 3 nachbesserungsversuche hat und fehler zu beheben! SOOOO (jetzt kommts ^^)
ich hab am mittwoch mein auto mal wieder von einer großen bmw niederlassungs werkstatt abgeholt (zum 4 mal in 1,5 monaten!!!) joa, scheint das gröbste beseitigt wprden zu sein, aber halt nicht mein drehzahlproblem bei kaltem motor (außentemperatur spielt keine rolle, ist immer da)!
nun würde ich doch gerne mal wissen: WAS NUN? wie siehts rechtlich aus, wenn dies einfach nicht gebacken kriegen???
diesmal hat sich der chef von dem ganzen sche** laden da sogar persönlich meiner probleme angenommen!! termin gemacht un dich denk nu muss das ja mal klappen! münchen hat den idioten da ja auch schon der arsch vesohlt auf meine beschwerde hin!
naja, jedenfalls ruft mich dann der service typ an, der sich um mein auto kümmern sollte und sagt ihr auto ist fertig! ich sag: oh, schon? dann begann er mir aufzuzählen was gemacht wurde und so, darauf hin kam, dass das motorklackern, welches ich beanstadet habe einfach nicht unnormal sein soll! alle meister da hätten versucht da was zu hören und konnten nichts unnormales festellen! und die konnten auch das drehzahlproblem nicht feststellen! da hab ich gefragt ob er das auto denn mal gefahren ist, er sagte ja und ich habe gefragt und sie haben nix unnormales festgestellt??? WIE BITTE? gehen die bitte mal zum herrn F. (chef von dem sche** Laden) und fragen die den mal! der hats auch gehört und sagte es sei nicht normal und nun wollen sie mir hier was anderes erzählen! daraufhin sagte er: ok, ich werde mal mit dem hernn F. reden und nochmal anrufen!
ne halbe std später rief er an und sagte mir, ich zetiere: "hallo herr M. (ich), ich habe nun mit herrn F. geredet und wir behalten das auto noch etwas hier!"
nungut, das war am Freitag und nun rief er mich diese woche mittwoch an und sagte das meinauto nun fertig sei und AUFEINMAL das geräusch NACH dem gespräch mit herrn F. wohl DOCH zu hören war!!! NAANUUU!!! naja jedenfall wurde darauf das VANOS-Getriebe getauscht wie er mir erzählte!!! dacht ich mir wunderbar, vielleicht kamen dadurch auch die drehzahlprobleme! nix da, ich schmeiß mein auto an, und nix besser geworden! natürlich war dann da keiner mehr, weils schon spät war, supi!
einige werden die vorgeschichte ja nun schon kennen! ^^
also, was ist nu sache nachm 3. gescheiterten nachbesserungsversuch?? anwalt?
hoffe mir kann da jemand helfen der sich mit rechtsfragen auskennt!
Wer das liest ist doof! xD
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Hallo Born_to_Drive,
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Gruß
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Du kannst nach §437 abs2 BGB zurücktreten, da nach §440 die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Da der Verkäufer dir ja nach §433 eine Mangelfreie Sache verkaufen muss.
Grob.. Denke mal nen Jurist kann das noch was besser erläutern. Sollte aber soweit erstma Stimmen *denk*
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bist Du denn noch in der Gewährleistungszeit? Und wenn ja: hat die Werkstatt den Fehler im Rahmen der Gewährleistung versucht zu beheben?
BTW: gem. § 440 S. 2 BGB gilt ne Nachbesserung grundsätzlich nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (Ausnahmen stehen im Gesetz...)
Bearbeitet von - mb100 am 10.11.2006 08:12:45
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Jepp! Es müssen bis zu 2 Nachbesserungen vorgenommen werden und
jede Nachbesserung/Verzögerung bringt einen Schadensersatz mit
sich. Nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen ist der endgültige
Schadensersatz fällig. Wie das nun in Punkto Reperatur aussehen
weiß ich nicht. Ausser halt die Ausfallzeit und das dafür eine
Ersatzwagen gestellt wird.
BMW Team Oberhavel
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also habe den wagen nun bald 10 monate! die reperaturen wurden teilweise auf garantie und teilweise auf kulanz ausgeführt!
das was ich nun gerne wissen würde ist: kann ich das auto zurückgeben und auf grund der mängel bleibt mir die wertminderungszahlung erspart? ich will das ding einfach nur loswerden, mehr nicht!
Wer das liest ist doof! xD
Unwahrscheinlich.
Zum einen isses wahrscheinlich so, dass des dann tatsächlich Garantiefälle sind, also keine Gewährleistungsfälle - und ein Rücktrittsrecht bei zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen gibts nur bei Gewährleistung. Und um in den Bereich reinzufallen, müsste m.E. entweder der Fehler bzw. der erste Reparaturversuch spätestens sechs Monate nach dem Kauf aufgetreten sein oder Du müsstest nachweisen können, dass die Mängel tatsächlich schon beim Gefahrenübergang vorlagen.
Dann: ich denk mal, dass der Fehler auf Grund der Tatsache, dass Du beim Fahren eigentlich keine wirklichen Beeinträchtigungen hast und der Fehler "nur" bei nem kalten Motor auftritt, "unerheblich" i.S.d. § 323 V S. 2 BGB ist. Und nach dieser Vorschrift ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.
Und Wertersatz müsstest Du in jedem Fall leisten - Du hast den Wagen ja benutzt.
Allerdings bin ich mir nur zu 99 % sicher - und v.a. ca. 80 km von sämtlichen Unterlagen, Gesetzen, Lehrbüchern und Kommentaren entfernt.
Bearbeitet von - mb100 am 10.11.2006 22:44:05
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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ja wie jetzt? er war aber nich nur 2 mal inner werkstatt sondern 4 mal! und ich finde das problem mit der drehzahl is nicht unerheblich! vorhin ging mir in der kurve der motor aus, somit auch die servolenkung, ich wäre fast in den gegenverkehr geknallt! das nenne ich nicht unerheblich!!!
Wer das liest ist doof! xD
Folgende Fragen:
1. Wann ist das Drehzahlproblem zum ersten Mal aufgetreten? V.a. wie viele Monate nach dem Kauf? Und wie oft wurde an dem Problem von der Werkstatt erfolglos rumgedoktert?
2. Ich hab Dich bisher so verstanden, dass Du den Wagen bei nem Autohaus (also nem gewerblichen Händler) gekauft hast. Ist doch richtig, oder?
Der Punkt ist der: das Rücktrittsrecht hast Du nur, wenn der Fehler in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe des Wagens auftritt oder Du in den weiteren sechs Monaten danach nachweisen kannst, dass der Fehler bereits beim Kauf aufgetreten sein muss (wenn der Verkäufer die Gewährleistungszeit begrenzt hat - was afair bei Gebrauchtwaren geht). Innerhalb der ersten sechs Monate wirds beim Gebrauchsgüterkauf (also Endverbraucher kauft bei nem gewerblichen Verkäufer) vermutet.
Wenn innerhalb der Garantiezeit (also nach den ersten sechs Monaten bis zum Ende der Garantiezeit) was passiert, kann der Verkäufer so lange dran rumdoktern, wie er lustig ist - die Regel mit der "zweimaligen Nachbesserung" greift nur, wenn ein Fehler im Rahmen der Gewährleistung behoben wird (bzw. werden soll).
Kulanz is wieder was ganz anderes - des is der "Gute Wille des Herstellers für den besonderen Einzelfall". Die Garantie is zwar auch "eine Art guter Wille" - aber eher der "durch die AGB verdeutlichte gute Wille des Verkäufers".
Dann: was im Einzelfall "erheblich" ist, entscheidest leider nicht Du, zum Glück aber auch nicht der Hersteller, sondern im Zweifelsfall ein Gericht. Und Du kennst ja sicher den Spruch mit dem Gericht und der hohen See...
Weiterhin isses auch so, dass Du die einzelnen Fehler grundsätzlich getrennt voneinander betrachten musst, was die Nachbesserungen betrifft. D.h. wenn jetzt meinetwegen innerhalb der Gewährleistungszeit Deine Servolenkung ausfällt, Deine Xenonbrenner, Dein Navi, die Sitzheizung und noch einiges mehr (sind nur Beispiele - hab net nachgeguckt, was Du in Deinem Wagen hast), die Werkstatt es aber schafft, alle Fehler spätestens beim zweiten Versuch zu beheben, dann hast Du kein Rücktrittsrecht wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung.
Du kannst zwar zum Händler sagen, dass Du keinen Bock mehr auf die Karre hast und sie deswegen zurückgeben willst. Vielleicht zeigt er sich so "kulant" und nimmt den Wagen zurück. Und vielleicht gibt er Dir auch Deine Kohle komplett zurück. Kann sein - kann auch theoretisch sein, dass er Dir Deinen Wagen in nen neuen M6 mit drei Kisten Champagner eintauscht - geht alles (sorry für diesen kurzen Anfall von Sarkasmus). Nur nen Anspruch auf nen Rücktritt vom Kaufvertrag hast Du m.E. nicht.
Wenn einer der Fehler bereits innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist oder Du - wie gesagt - nachweisen kannst, dass er beim Gefahrenübergang bereits vorgelegen hat / haben muss und er trotz mind. zweimaliger Dran-Rumdoktorei nicht behoben wurde, dann siehts allerdings schon wieder anders aus. Es kommt dann allerdings wirklich drauf an, ob der Fehler im Zweifelsfall von nem Gericht als "erheblich" angesehen wird - ich hab da jetzt leider keine Beispiele dafür vorliegen.
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also zum ersten mal is (glaub ich) nach ca 4 monaten aufgetreten! da ich aber keine zeit hatte wegen arbeiten und so, bin ich erst nach über 6 monaten zum freundlichen gefahren und die sollten das doch bitte richten mit ein paar anderen problemchen wie xenon etc!
joa, auto abgeholt, nix anders, wieder hin, wieder nix verbessert, wieder hin und wieder nix verbessert! dann hab ich meinem verkäufer mal drauf angesprochen wegen der rückgabe! sein kommentar war nur, da würde ich viel verlust machen!
nagut hab ich gedacht gibts den wagen nochmal in die werkstatt, so nun haben die endlich mal versucht da überhaupt mal was dran zu machen aber hat auch nix gebracht, die waren ja so doof, dass die das nich ma festgestellt haben! man merkt doch wenns auto ausgeht wenn man aufs gaspedal tippt! naja, also 4 MAL WURDE VERSUCHT DAS PROBLEM IN DEN GRIFF ZU KRIEGEN! genauso wurde 4 mal versucht mein xenon endlich störungsfrei zum laufen zu bringen und es wurde auch 4 mal versucht das mototklackern wegzukriegen! xenon scheint jetzt zu funktionieren, klackern scheitn auch weg zu sein aber das was mich am meisten nervt kriegen die nich in den griff!
ich weiß auch nich wie ich nachweisen soll, dass das drehzahlproblem in den ersten 6 monaten aufgetreten ist! auf jedenfall wars beim kauf nicht so, da war fast alles einwandfrei!
zu 2. ich habe das bei einer bmw niederlassung gekauft und der wagen läuft auf finanzierung! er hat dieses beknackte PREMIUM SELECTION zertifikat! was bei denen wahrscheinlich auch ein fiat panda bekommen würde! die karre is alles andere als premium!
aber wie stellen die sich das denn vor? soll ich da einmal die woche nen termin machen bis sie das endlich mal geschafft haben??? die sind strohdoof da hab ich das gefühl!
Wer das liest ist doof! xD
Zitat:
also zum ersten mal is (glaub ich) nach ca 4 monaten aufgetreten! da ich aber keine zeit hatte wegen arbeiten und so, bin ich erst nach über 6 monaten zum freundlichen gefahren
(Zitat von: Born_to_Drive)
_Das_ dürfte sich jetzt rächen. Mir fehlt die praktische Erfahrung und - wie gesagt - im Moment auch die Literatur, um Dir zu sagen, wie Du des vielleicht nachweisen kannst. Dürfte aber wirklich schwer werden.
Wenn Du ne (Verkehrs)rechtsschutzversicherung hast, dann kannst Du ja dort mal anfragen, ob die ne Erstberatung beim Anwalt übernehmen. Und dann bei nem Anwalt nachfragen - aber ich befürchte wirklich, dass der des ähnlich sieht wie ich. Oder vielleicht melden sich hier tatsächlich noch andere (angehende) Juristen, die ne andere Meinung ham (es gibt nen schönen Spruch: vier Juristen, fünf Meinungen).
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ok, dank dir schonmal!
hab jetzt nochmal ne mail an den kundenservice geschrieben, mal sehen was die denn dazu sagen!
Wer das liest ist doof! xD