Wär mir neu, daß man 'ne Lackierung eintragen muß bzw. überhaupt kann !? *augenroll*
Die genaue Wagenfarbe ist ja nichtmal in den Fahrzeugpapieren eingetragen (bei den meisten zumindest nicht)...also warum dann ändern lassen ?!
Bei mir im Fzg-Schein steht bei Farbe: 07/-
Damit kann weder der TÜV, ein Lackierer noch die Polizei was anfangen. So, wie ich unsere Freunde beim BMW-Dealer kenne, nichtmal die. Der genaue Farbcode steht ja im Auto bzw. im Serviceheft...und das wird den TÜVler sicher ned interessieren...oder ?!
Greets.
P.S. Gibt halt bestimmte Richtlinien, was den Blendungsgrad betrifft...bei Neonfarben bzw. Chrom. Die wiederum müßte der TÜV aber kennen.
Nicht klein, sondern...
konzentriert !