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umlackieren -> tüv? - 3er BMW - E36

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Beitrag von: gock
Date: 23.04.2004
Thema: umlackieren -> tüv?
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hi, wenn ich mein auto in einer anderen farbe lackieren lasse muss ich dass bei tüv abnehmen lassen oder?
gibts auch lackierungen die der tüv nicht einträgt?
was kostet der spass?

:-)


Antworten:
Autor: Rockbow
Datum: 23.04.2004
Antwort:
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Wär mir neu, daß man 'ne Lackierung eintragen muß bzw. überhaupt kann !? *augenroll*

Die genaue Wagenfarbe ist ja nichtmal in den Fahrzeugpapieren eingetragen (bei den meisten zumindest nicht)...also warum dann ändern lassen ?!

Bei mir im Fzg-Schein steht bei Farbe: 07/-
Damit kann weder der TÜV, ein Lackierer noch die Polizei was anfangen. So, wie ich unsere Freunde beim BMW-Dealer kenne, nichtmal die. Der genaue Farbcode steht ja im Auto bzw. im Serviceheft...und das wird den TÜVler sicher ned interessieren...oder ?!

Greets.

P.S. Gibt halt bestimmte Richtlinien, was den Blendungsgrad betrifft...bei Neonfarben bzw. Chrom. Die wiederum müßte der TÜV aber kennen.

Nicht klein, sondern...konzentriert !
Autor: bmwharry
Datum: 23.04.2004
Antwort:
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Hi,

soviel ich weiß muß man ne Umlackierung nicht eintragen. Soviel ich weiß man darf nicht jede Farbe benutzen. Weiß aber jetzt nicht wie die heißen, die dürfen nicht so reflektieren wie die Polizeiautos. Hab auch mal gehört, obs es stimmt weiß ich nicht, das grelle Neonfarbe auch verboten sind.


MFG
Harry


Autor: Hobbyschrauber
Datum: 23.04.2004
Antwort:
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Man kann seinen Wagen (fast) so lackieren wie man will - Den TÜV geht das nix an. Wir haben mal einem Granada einen Matt-Schwarz anstrich mit ner Rolle verpasst und dann "Public Enemy" auf die Motorhaube geschrieben... interessiert keinen :)
Man darf theoretisch sogar den Wagen wie einen Polizeiwagen "designen", aber nicht die entsprechenden Refelktionsfarben/folien verwenden, die Schriftzüge und alle Signalmerkmale wie Hörner oder Lampen dürfen nicht verwendet werden.

Schaut Euch doch nur mal die "Benetton-VW" an... das sagt ja wohl alles!
Nach nem Unfall wird der Zeuge befragt: "Welche Farbe hatte denn der flüchtige VW?" - "Hmm.... Alle!?" :)



Tschö,
Hobbyschrauber

Autor: yPoc
Datum: 23.04.2004
Antwort:
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also lackn wirste alles können was gefällt...soviel ich aber weis ist neonrot nicht erlaubt

eintragn musste nix..interessiert keinen

Mein Compact
Autor: simon1707
Datum: 23.04.2004
Antwort:
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Zitat:


Man darf theoretisch sogar den Wagen wie einen Polizeiwagen "designen", aber nicht die entsprechenden Refelktionsfarben/folien verwenden[...]




Man darf fast alles! Auch reflektierende Schriftzüge, darf eben nur nicht "POLIZEI" oder so drauf stehen. Die POPELEI ist ja auch legal: Link

Simon

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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)
Autor: Damocles
Datum: 24.04.2004
Antwort:
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Liebe freunde der seichten Unterhaltung...

muss auch mal kurz mein Senf dazu geben.

Also... mein Vater hat selber ne Autolackiererei deswegen kenn ich mich bissl aus damit.

Kannst aus nem roten nen blauen machen... aus gelb schwarz... scheissegal...

Ne lackierung eintragen... lol... nene... brauchste net. kann keiner was sagen.

Ausser hald wie oben erwähnt die "POLIZEI" bzw. "FEUERWEHR" usw. aufkleber darfst net.

aber sonst jede farbe.

Ebenso auch reflektierende farben ohne probleme wie z.b. nen sehr helles silber oder nen üblen flip flop á la LiquidSilber von Standox bzw. Montecarlo Magic ... auch alles kein thema.

Wies bei dem Showfahrzeug von Mercedes, welcher komplett in Chrom ist, kann ich leider auch net sagen.

Hoffe ich konnt en bissl helfen ^^

MfG

In 'M' we trust!

Autor: M3 Matze
Datum: 24.04.2004
Antwort:
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Komplett Chrom ist zu 100% verboten . Mfg Mathias


Autor: Fabian
Datum: 24.04.2004
Antwort:
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ein tuner (hab vergessen welcher) hat mal einen neuen A8, der ja bekannlich aus alu ist, komplett in handarbeit poliert. war auf einer ausstellung der absolute hingucker. irgendein scheich hat den dann gekauft. in deutschland geht das nicht, aber da der scheich ja sein eigenenr TÜV ist... :-)

cya
Fab

BMW-Fah'n is wie als wenne fliechst!
www.bmw-driver.de <- bitte verewigt euch im gästebuch.

mein bimmer

Autor: Gatorator
Datum: 24.04.2004
Antwort:
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Das geht den TÜV doch nichts an wie du dein auto lackierst.






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Ende des Themas

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