anzeige wegen rechts überholen
Zitat:
ich würde das so beschreiben:
du fuhrst auf deer autobahn auf dem linken fahrbahnstreifen mit 130 kmh, vor dir fuhr nen polo.
also du dich dem auto nährtest, bremste der fahrer des polo stark ab, so das du ebenfalls eine starke bremsung einleiten mußtest. ...
(Zitat von: Gr33nAcid)
Hi,
völlig falsch.
Wenn Du das so detailliert zurecht biegst, habt ihr mit drei Leuten ganz schnell Widersprüche drin, die man Dir dann gründlich um die Ohren hauen wird.
Du warst zum fraglichen Zeitpunkt auf der Stecke unterwegs - Punkt aus, mehr nicht.
Rechts überholen - sowas machst Du nicht, es waren weitere Personen an Bord und damit Zeugen.
Hat auch auf der fraglichen Stecke zum fraglichen Zeitpunkt nicht stattgefunden.
Polo (welche Farbe?) - niemand kann von Dir verlangen, dass Du Dich an einzelne Fahrzeuge erinnerst.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Hallo cxm,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "anzeige wegen rechts überholen"!
Gruß
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hatte auch mal so nen verrückten vor mir. nicht das ich ihn nur auf Grund seiner Fahrweise so bezeichne der hat in seinem auto wie wild rumgefuchtelt fuhr schlangen linie. war in der 120er begrenzung und der mit knapp 120 oder langsamer links obwohl rechts frei war. die leute vor mir sind dem deswegen scho dicht aufgefahren hat die aber ned vorbei gelassen. nach und nach sind die dann rechts an dem vorbei. wobei er teilweise dann auch nach rechts gezogen hat um ein überholen zu verhindern. als ich dann hinter ihm war fuhr er nur noch 100 und ich auch wegen der dichte verkehrslage relativ dicht hinter ihm. er fuchtelt im auto rum bremst scharf,fährt auf der Fahrbahnmitte usw.
Wer verliert da nicht die nerven????????hatte meine mom dabei die hatte richtig angst vor dem und mich gebeten ihn auch rechts zu überholen, dass wir endlich vor dem wegkommen. hab das dann auch gemacht und würde es jederzeit wieder tun. bei solchen verrückten muss man echt schaun das man weg kommt!
wir hatten letztens mal so nen vogel in nem sprinter von nem transportunternehmen mit uns auf der gleichen piste. der fuhr so dicht auf, dass ich ihm durch die heckklappe ein autogramm hätte geben können, versuchte ständig rechts zu überholen und führte sich auf, dass einem die worte fehlten.
passenderweise stand die nummer der firma auf dem kasten, so dass ich dort mal eben anrief und mich mit dem chef verbinden lies. wies ausgegangen st, weiß ich nicht, aber der boss war nicht sonderlich erfreut über so einen anruf....
ansonsten zum topic: ich weiß wie schwer es ist, hinter so einem vogel ruhig zu bleiben. keine ahnung wie oft ich da auch schon rechts vorbei bin.
wenns einer übertreibt und man selber grad nicht unter zeitdruck steht, wäre meine reaktion:
110: hallo, bin auf der a... unterwegs, vor mir fährt ein fahrzeug .... mit kennzeichen ....., das fahrverhalten ist völlig unkontrolliert, (ausführlich und blumig beschreiben) und lässt den verdacht auf alkohol oder drogen aufkommen. vielleicht sollte man hier eine kontrolle zum schutz der anderen verkehrsteilnehmer durchführen. soll ich weiter hinterherfahren? danke!
die verkehrserzieher muss man mit ihren eigenen waffen schlagen
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Die Leute verstehen mein Hobby nicht.
Ich verstehe die Leute nicht............die Musik ist zu laut!!!
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hallo,
danke schon mal für die vielen tipps.
ich werd jetzt erstmal einspruch einlegen.
hätt ehrlich gesagt ncht gedacht das da was kommt aber naja.
anscheinend hat der nix besseres zu tun.
We are from Bavaria. It's near Germany!
Zitat:
hallo,
danke schon mal für die vielen tipps.
ich werd jetzt erstmal einspruch einlegen.
hätt ehrlich gesagt ncht gedacht das da was kommt aber naja.
anscheinend hat der nix besseres zu tun.
(Zitat von: Sommy)
jo einspruch ist erstmal gut.
dann dauerts allerdings wohl wieder nen monat bis sich was tut.
ich denk mal die sache wird fallengelassen^^
halt uns auf dem laufenden!
Mitglied seit: 23.02.2010
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Einspruch einlegen, und von nix wissen !
Und deine Kumpels wissen auch von nix!
Dann soll er erstmal den Videobeweiß antreten :) ... HOff mal das er keine handykamera auf dich gehalten hat *g*
Mann ist nur so jung wie die Frauen die er fühlt ;)
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ne denk mal eher nicht das er sowas hatte;-)
naja so werd ichs dann erst mal machen.
hilft ja e ned.
finds lächerlich von dem typen aber was solls.
danke erstmal für eure zahlreichen antworten
für weitere tipps bin ich jederzeit offen;-)
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sollche leute sind das aller letzte... hol dir noch paar zeugen und mach eine gegen anzeige das er dir den mitelfinger gezeigt hat!!!!!! sollch eleut hass ich !!
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irgendwo im Herzen Deutschlands :D
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Welcome in Germany!! Gibt leider zu viele solcher Leute hier in DE die gerne Privat Polizei spielen und bei jedem Mist gleich ausrasten. Kenne das selber aus dem Straßenverkehr wie auch aus meiner Nachbarschaft.
..ist leider irgendwie die Mentalität dieses Landes
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<
HWDP
also ich würd mich da mal mit nem Anwalt unterhalten und eher mit ner Gegenanzeige liebäugeln
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
Nötigung
und du bist ja nur rechts vorbei, weil der Typ nicht rechts rüber ist und ein sehr gefährliches Fahrverhalten an den Tag legte - da die AB sonst leer war bist du mit reichlich Sicherheitsabstand rechts vorbei um dich von ihm zu entfernen
ich würds jetzt so einschätzen, dass das klappen könnte, aber das müsste man mit nem Anwalt klären
Vorteil daran, der Volldepp überlegts sich beim nächsten mal doppelt ob er so nen Schmarrn macht...
Fighting for peace is like fucking for virginty!
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Mitglied seit: 07.01.2008
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wär auch ne möglichkeit mich mit meinem rechtsschutz da mal in verbindung zu setzen.
als erstes werd ich aber mal einspruch einlegen.
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Dieser Rechtsstaat kotzt mich soooo an!!!
Wegen so einer "Lapalie" wird alles in Gang gesetzt - klar es geht ja ums Geld!
Wenn einem aber das halbe Gesicht gebrochen wird, kommen die Täter ungeschoren davon!
Es ist einfach unglaublich! Wenn das so weiter geht, dann will ich nicht wissen wo wir in 10-Jahren stehen!
E36 - IS IT LOVE?
Zitat:
Hoi,
ich würde dich zahlen lassen. Egal was für "Ar********" noch auf der Straße sind, es ist kein Grund gegen geltende Verkehrsvorschriften zu verstoßen. Dass du rechts überholt hast, hat gezeigt, dass du die Nerven nicht behalten kannst.
Gruß
Daniel
(Zitat von: xeenon)
man, was bist denn du für ein weltverbesserer? wenn sich so ein arsch weigert rechts zu fahren und sich dann auch noch aufregt wenn man richtigerweise (wenn auch nicht gesetzeskonform - wen interessierts?) rechts überholt, dann hat sommy meiner meinung nach noch richtig ruhig und besonnen reagiert!
mit solchen leuten gehört ganz anders verfahren, aber denen passiert natürlich nix...
man, ich hasse solche erzieher, egal ob verkehr oder anderswo, genauso wie die linksfahrer...
Zitat:
Dieser Rechtsstaat kotzt mich soooo an!!!
Wegen so einer "Lapalie" wird alles in Gang gesetzt - klar es geht ja ums Geld!
Wenn einem aber das halbe Gesicht gebrochen wird, kommen die Täter ungeschoren davon!
Es ist einfach unglaublich! Wenn das so weiter geht, dann will ich nicht wissen wo wir in 10-Jahren stehen!
(Zitat von: Pixsigner)
ja, ist leider so.
@sommy:
ich würde auf jeden fall vorher einen anwalt fragen was für eine vorgehensweise in dieser situation wohl am besten wäre, sonst kanns ganz schnell ein schuss ins knie werden, der gegner bekommt recht und es gibt ihm auch "recht" beim nächsten das selbe durchzuziehen...
Bearbeitet von: marco am 26.02.2010 um 08:29:56
Zitat:
Dieser Rechtsstaat kotzt mich soooo an!!!
Wegen so einer "Lapalie" wird alles in Gang gesetzt - klar es geht ja ums Geld!
Wenn einem aber das halbe Gesicht gebrochen wird, kommen die Täter ungeschoren davon!
Es ist einfach unglaublich! Wenn das so weiter geht, dann will ich nicht wissen wo wir in 10-Jahren stehen!
(Zitat von: Pixsigner)
Tja, Alex, du sagst es...ein "Rechtsstaat" ist das hier doch schon lange nicht mehr. Wie kann es sonst sein, dass -wie du schon sagtest- bei so brutalen Übergriffen einer besser davonkommt wie jemand, der vielleicht im Eifer des Gefechts grad kurzzeitig sein Temperament nicht unter Kontrolle hat und mal eben rechts überholt? Oder dass jemand wegen Totschlag eine geringere Strafe bekommt, als eine Person, die illegal Filme,CDs etc. brennt?
Zum TE: Ne Gegenanzeige halte ich für sinnlos, da sie dir da wahrscheinlich nachsagen werden, dass du die aus Rache eingeleitet hast. Ich würd einfach zur Vernehmung gehen und sagen, dass du das nicht gemacht hast. Punkt aus Ende. Wenn du dem Polizisten einigermaßen sympathisch rüberkommst, wird er sein Statement zu dir (welches u. A. auch dem Staatsanwalt weitergegeben wird) positiv ausfallen lassen - was sich wiederum ggf. auf das Strafmaß auswirkt! So wars zumindest bei mir vor einigen Jahren.
Finds total lächerlich, wie man sich wegen so ner Lapalie so dermaßen aufspielen muss - gibt immerhin schlimmeres auf der Welt als rechts überholt zu werden...und dass solche Anzeigen dann tatsächlich noch SO ernst genommen werden...armes Deutschland!
Bearbeitet von: aNka am 26.02.2010 um 08:49:27
Zwischenfrage:
Zitat:
Oder dass jemand wegen Totschlag eine geringere Strafe bekommt, als eine Person, die illegal Filme,CDs etc. brennt?
(Zitat von: aNka)
Hast Du dafür auch nur zwei Urteile, die diese Aussage untermauern?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Nur das dann seitens das Anwalts über die Psyche des Täters
geschwafelt wird, hatte eine schwere Kindheit, nie Markenklamotten
und wurde in der Schule immer gemobbt weil er dick war etc. oder
die Tat unter Drogen passierte und deswegen auf Unzurechnungs-
fähigkeit gepocht wird...
Bei einem Raubkopierer redet niemand davon, dass ihm in seiner
Kindheit die Mami nie die komplette Staffel von Benjamin Blümchen
Hörspielen gekauft hat weil sie kein Geld hatten und dafür von anderen
Kindern ausgelacht wurde und das er nun im depressiven Zustand
zu Hause Filme rippt und p2p-shared damit andere nicht auch darunter
leiden müssen...
Tjaja, die Film-/Plattenindustrie macht eben durch "illegale Downloads"
Millionen Miese... und das ist wohl eben mehr Wert als ein Menschenleben.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Zwischenfrage:
Zitat:
Oder dass jemand wegen Totschlag eine geringere Strafe bekommt, als eine Person, die illegal Filme,CDs etc. brennt?
(Zitat von: aNka)
Hast Du dafür auch nur zwei Urteile, die diese Aussage untermauern?
(Zitat von: mb100)
Wenn du sowas wie Süddeutsche Zeitung, FAZ oder Spiegel Online lesen würdest, dann hättest du von dieser Tatsache schon gehört. Oder zählt das nun nicht, weil ich dir die Aktenzeichen inklusive Urteil, Datum und Uhrzeit nicht nennen kann?
Also...leg die Bildzeitung aus der Hand und schreib was konstruktives zum Thema.
Gut, dann leg ich mal die NJW, die NStZ, die JuS, die JURA usw. weg - und schau in die von Dir empfohlenen Zeitschriften. Wobei eigentlich nur ein Blick ins Gesetz bzw. die Gesetze genügt.
Auf Totschlag steht mind. fünf Jahre Freiheitsstrafe; auf die Raubkopiererei im "einfachen" Fall bis zu drei und bei gewerblicher Tätigkeit bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Mit anderen Worten: dort, wo die Freiheitsstrafe des Totschlags anfängt, hört die der Raubkopiererei auf.
Klar - Nico hat recht: es gibt nicht nur nen Totschlag im minder schweren Fall; die Strafe kann auch wegen ner verminderten Schuldfähigkeit gemildert werden - oder wegen ner Schuldunfähigkeit ganz entfallen. Nur zum einen gehts nicht einfach so mit "zu wenig Schnuller", und zum zweiten ist der Vergleich eines vermindert schuldfähigen Totschlägers mit einem voll schuldfähigen Raubkopierer wirklich ein Äpfel-mit-Birnen-Vergleich.
Ich werd gleich selbst mal sehen, ob ich was rausbekomme. Aber es würde mich sehr wundern, wenn auch nur ein einziger nicht-gewerbsmäßiger Raubkopierer (Ersttäter) zu ner Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.
Edit:
So, hab a bisserl was gefunden:
- Das AG Mainz hat einen Strafbefehl (Geldstrafe, 1500 Euro) kassiert. Zum Download wurden hier 3780 Musikdateien angeboten. Zwei Dateien hatten die anzeigenen Tonträgerfirmen zu Beweiszwecken runtergeladen.
Quelle: AG Mainz MMR 2010, S. 117
- Das LG Braunschweig hat eine Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe ausgesprochen. Allerdings reden wir hier von einer gewerbsmäßigen Begehung, einem Schaden in Millionenhöhe, der Tatsache, dass der Täter Wiederholungstäter ist uvm.
Quelle: LG Braunschweig MMR 2003, S. 755
- Das LG Frankfurt hat auch mal einen Täter zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hier gings allerdings neben der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung noch um Betrug (der hat die Kopien als Originale angeboten).
Quelle: LG Frankfurt am Main ZUM-RD 2006, S. 445
Bearbeitet von: mb100 am 26.02.2010 um 15:17:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
MB100 das hat doch jetzt nichts mit dem Thema zu tun.
Finde es trotzdem ok das du dich für dein Job so engagierst ^^
Aber schreib doch lieber was er machen soll....
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Ich weiß. Mich kotzen nur diese Vergleiche von verschiedenen Straftaten, die anhand irgendwelcher Urteile oder Strafrahmen gemacht werden, an. Auch wenn sie meinetwegen aus dem Spiegel, aus dem Focus oder sonst wo her sind. Weils wirklich Einzelfallentscheidungen sind und so viel berücksichtigt wurde. Im Endeffekt ist nicht mal eine Verurteilung wegen eines Totschlags mit einer weiteren Verurteilung eines Totschlags vergleichbar. Oder ganz klassisches Beispiel - die Beleidigungs-Listen a la ""Arschloch" kostet 400 Euro, "Wichser" kostet 4000 Euro, "Du" kostet 40.000 Euro". Hätte man aus dem Papier, auf das die Listen gedruckt wurden, Klopapier gemacht, hätten wir alle mehr davon...
@topic: ich würd die Tat auch nicht zugeben. Das mit dem "aber der hat doch" ist zwar durchaus typisch deutsch, aber ein Unrecht rechtfertigt nun mal nicht (immer) ein weiteres Unrecht. Ich zumindest seh hier für Notwehr, Notstand usw. keinen Raum bzw. wärs mir zu gefährlich.
Wenn ne Rechtsschutz besteht: ab damit zum Anwalt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"