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Beitrag von: Sommy Date: 25.02.2010 Thema: anzeige wegen rechts überholen ---------------------------------------------------------- hallo erstmal, wie schon in der überschrift habe ich mist gebaut und einen auf der ab rechts überholt. ich weiß war nicht meine stärkste und beste idee aber is halt mal passiert. bin auf die autobahn aufgefahren und hab nen polo links passieren lassen. nachdem der durchgezogene streifen aus war bin ich auch links rüber auf die überholspur. nachdem der rechte streifen frei war hab i gas gegeben in der annahme der polo würd rüberziehen. das hatte er aber nicht getan, sondern ist stur links geblieben und wollt mich nicht vorbeilassen. hat sich anscheinend etwas provoziert gefühlt, durch das kurzzeitige auffahren. er hatte die möglichkeit rüberzuziehen und es waren auch keine anderen fahrzeuge vor ihm. hab ihm auch nicht aufgeblendet oder so, wollt nur vorbei, was den fahrer allerdings etwas zu ärgern schien und er mich immer wieder einbremsen wollte mit gas, bremse, gas, bremse usw. zuerst bin ich ja noch hinter ihm geblieben, aber nach 5 km war mir das zu blöd und ich war ehrlich gesagt etwas genervt und bin dann irgendwann rechts vorbei, worauf er mir hupte, aufblendete und mir nachfuhr. an ner ampel in der stadt hat er mich dann aufgehalten und gemeint ich hätte jetzt ne anzeige am hals und ob ich nicht ganz klar im kopf wär. hab nicht weiter darauf reagiert und bin weitergefahren. heute kam der brief der polizei von wegen anzeige wegen rechts überholen, 3 punkte und 100€ strafe. der fahrer hatte nen beifahrer und wir waren zu dritt im auto. ich weiß wie gesagt es waren nicht meine beste idee. meine frage bringt das was wenn ich den tatbestand nicht zugebe oder muss ich wohl oder übel in den sauren apfel beißen? danke im vorraus für eure hilfe mfg sommy Bearbeitet von: Sommy am 25.02.2010 um 00:41:54 We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: iNsAnItY Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solche Leute sind die schlimmsten. Ich würde eine Gegenanzeige machen und da explizit darauf hinweisen, dass du durch sein Verhalten genötigt wurdest und deshalb rechts vorbei bist, um anderen Gefahren (z.B. sein Ausbremsen) aus dem Weg zu gehe. Wenn du anderen Gefahren durch "minderwertigeres" Fehlverhalten verhinderst, kann soetwas fallen gelassen werden. Ein Kumpel ist zum Beispiel betrunken erwischt wurden und hat gesagt, dass ich gefahren wäre, aber er in eine Schlägerei verwickelt wurde und aus Angst nur weg wollte. Anzeige wurde fallen gelassen. Führerschein konnte er behalten. Tuning - aber bitte mit Stil |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke schonmal für die schnelle antwort, ich sag ja nicht das mein verhalten richtig war, aber ich fahr nicht gern hinter leuten her die so spielchen mit scharf abbremsen oder so tun als würden sie rechts rüberziehen warten bis man näher kommt und dann in der mitte der straße abbremsen damit man sich als hinterherfahrender erschreckt. normalerweise überhole ich nicht rechts außer bei leuten wie in diesem fall. We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: e46-fahrer Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- gegenanzeige bringt nicht viel ausserdem gibst du es ja dann auch zu das du am besagten Tag dort unterwegs warst, ein Bekannter wurde auch mal von einem Verkehrserzieher angezeigt, er hat es aber dann auch auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen die allerdings erst ein dreiviertel Jahr später statt fand. Als der Richter den Kläger fragte ob er den Mann erkenne und ob es der gleiche war wie am besagten Tag, konnte er sich nicht mal mehr dran errinnern und damit war es dann auch schon wieder. Er musste nichts bezahlen. Kennzeichen kann jeder Anzeigen, aber es muß auch eindeutig der Fahrer erkannt werden. Meine Meinung zum Thema. achso und der Kläger hatte auch zwei Zeugen die er mit zum Gericht gebracht hatte, alle drei haben mit den Achseln gezuckt und konnten ihn noch nicht mal erkennen, ist ja meistens auch so, irgendwelche Leute notieren sich Kennzeichen und machen ne Anzeige, klar schicken die einen Bussgeldbescheid raus, aber der andere muss es auch beweisen das genau du es warst. dumm nur das er dich an der Ampel angehalten hat, haste denn wenigsten ne Mütze oder so aufgehabt? Bearbeitet von: e46-fahrer am 25.02.2010 um 01:33:20 |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- der typ war vielleicht mitte 20 bis anfang 30. erkennen würde der mich sicher da er an der ampel ausstieg, zu meinem auto vor lief, gegen die scheibe klopfte und anfing sich aufzuregen. nein hatte nur ne jacke an aber nix am kopf. war zwar schon dunkel, aber erkennen konnte der mich denk ich mal. bin zwar nicht ausgestiegen und hab ihm nur durchs fenster gesagt das er mir meine ruhe lassen sollte. anschließend bin ich weiter gefahren und habn stehn lassen. Bearbeitet von: Sommy am 25.02.2010 um 01:41:08 We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: Mekkra Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist der Typ unter der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf der Linken gefahren und war absichtlich langsamer? Wenn Ja, dann sofort Gegenanzeige! Das Ausbremsen könnte man als Nötigung ahnden. Das ist Deutschland... |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- nein unter 60 fuhr er nicht, aber unterschiedlich schnell. mal 140, dann abremsen auf 100 und dann wieder gas geben. immer so ein spielchen halt. We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: Mekkra Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry hab überlesen das es auf der Autobahn war, also ich würde mich trotzdem gegen diesen Penner wehren. |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- versuchen ja, die frage ist nur wie am besten. was mich im nachhinein am besten ärgert ist, dass ich nicht vor ihm auf die überholspur gezogen bin, wär ohne weiteres gegangen, aber wollt auf nummer sicher gehn, muss ja nix riskieren, da es schon dunkel war, dachte ich. naja und dann eben sowas. We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: xeenon Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hoi, ich würde dich zahlen lassen. Egal was für "Ar********" noch auf der Straße sind, es ist kein Grund gegen geltende Verkehrsvorschriften zu verstoßen. Dass du rechts überholt hast, hat gezeigt, dass du die Nerven nicht behalten kannst. Ich persönlich würde (sofern es keine Zeugen gibt) Einspruch einlegen, dann muss er das erstmal beweisen. Sonst könnte man ja einfach mal nen paar Kennzeichen aufschreiben und Anzeigen rausschicken. www.verkehrsportal.de wäre allerdings meine erste Adresse für solche Fragen. Gruß Daniel |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- danke für den link erstmal. sag ja auch nicht das ich unschuldig bin. ich fahr nur nicht gerne hinter leuten her die solche spielchen treiben und sich ohne ( zumindest mir nicht ersichtlichen) grund so aufregen und so rumschlänkern auf der straße. die nerven hab ich da n bisschen verloren, stimmt aber meine aktion war weniger verkehrsgefährdend als seine. zumindest in meinen augen und denen meiner beifahrer, ist aber wahrscheinlich ansichtssache. Bearbeitet von: Sommy am 25.02.2010 um 03:10:21 We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: Fogg Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wenn ich für jedes Rechtsüberholen ne Anzeige bekommen würde dann hätte ich nen haufen Punkte aufm Konto. Ganz ehrlich wenn mich einer Anzeigen würde, dann würde ich meinen Rechtschutz in Anspruch nehmen! Bei uns haben wir in Trier das beste Beispiel wo man Rechts überholen "muss". Aus Trier raus gehts zweispurig bis von Konz, da gabelt sich die Straße dann für nach Konz rein und einmal auf die Umgehung. Die meisten die Trier raus fahren raffen nicht das sie da nach rechts wechseln müsssen und bleiben dann einfach mal auf der linken Spur und fahren da dann auf die Umgehung. In Trier ist es ja innerorts, also für PKW freie Fahrstreifenwahl, ausserhalb sieht das natürlich anders aus. Da fahren die dann die ca 5km schön auf der linken Spur. Da ich immer durch Konz fahre bleib ich Rechts und zieh da gemütlich an den anderen Vorbei. Ist alles Rechtsüberholen... Auffer BAB hab ich das auch ab und an. ich hab mir angewöhnt rechts neben das Fahrzeug zu fahren um dann mit gleicher Geschwindigkeit und freundlich winkend und grinsend nebenher zu fahren. Da regen die sich dann mal so richtig auf und ich hab meine Spaß! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: dyahya Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Naja ich meine wer hält sich den schon immer penibel genau an die Verkehrsvorschriften? Ich denke mal keiner hier im Forum und falls jetzt jemand ja sagt, dann ist das aber gewaltig gelogen=) |
Autor: albinoelch Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ihr wart zu dritt oder? Wenn du Rechtschutz hast lass es drauf ankommen. Ich würde es so machen. Da er dir auf der Autobahn nicht die Chance gab zu Überholen und dich genötigt hat. Ich persönlich würde Ihn bei der Gerichtsverhandlung wieder sehen und Ihn deutlich machen das er sich sorgen machen muss wenn er draußen untwerwegs ist. Sorry aber solche Typen kotzen mich richtig an. |
Autor: cxm Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, das Dümmste was man machen kann. Damit wird der Verstoß zugegeben. Die Gründe interessieren keine Sau. Abstreiten, alles abstreiten. Wenn er alleine war soll er seine Ausführungen mal beweisen... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: ChronosG5 Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi. wie ich es verstehe war er zu zweit und du zu dritt oder? somit hast du einen zeugen mehr und wenn ihr alle es abstreitet hat er keine chance. so einfach wäre der fall abgeschlossen. |
Autor: knax Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: So schauts aus. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich würde das so beschreiben: du fuhrst auf deer autobahn auf dem linken fahrbahnstreifen mit 130 kmh, vor dir fuhr nen polo. also du dich dem auto nährtest, bremste der fahrer des polo stark ab, so das du ebenfalls eine starke bremsung einleiten mußtest. hierauf beschleunigte der polofahrer wieder auf 130 kmh. dies wiederholte sich noch öfters über eine strecke von 5 km. kurz vor der ausfahrt wechselte der polofahrer die spur, und du konntest überholen. jedoch verfolgte dich der polofahrer und "stellte" dich an einer Ampel. Er bedrohte und beschimpfte dich, darauf hin bekamst du etwas Angst und bist weggefahren. Keiner deiner Insassen hat gesehen das du rechts überholt hast. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: clyde81 Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- respekt dass du da so ruhig geblieben bist ich glaube ich an deiner situation wäre spätestens an der ampel auch ausgestiegen.... aber das problem kenne ich ganz schlimm ist es wenn du weite strecken auf der ab fährst oder es mal eilig hast und jedesmal solche knaller vor dir hast ganz ehrlich nutze ich dann auch schonmal die rechte spur zum überholen und wenns ganz hart kommt nehme ich den standstreifen... wenn ihr zu dritt wart würde ich das abstreiten dann kann er garnix machen musst nur aufpassen dass er nicht noch mit irgendwelchen zeugen auftaucht die das beobachtet haben wollen... dein nächster gang sollte zum anwalt sein.... grüße matze |
Autor: cabriowuschel Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sofort zum anwalt und Einspruch einlegen. Ich hatte mal einen ählich doofen Fall....Hab einen Fußgänger auf dem Zebrastreifen übersehen und hatte den vorm Auto. Er stütze sich auf dem Kotflügel ab und es ist gerade nochmals gut gegangen. Dummerweise hat es ausgerechnet ein Polizist gesehen und die beiden haben Anzeige erstattet. Ich zum Anwalt..Einspruch....Klage wurde umgehend fallen gelassen. |
Autor: Tombo Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenns kein Video zu deiner Aktion gibt würde ich eher sagen das das Überholmanöver auf dem Beschleunigunsstreifen beim Auffahren auf die Autobahn stattgefunden hat,da ist es nämlich erlaubt. |
Autor: cxm Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, völlig falsch. Wenn Du das so detailliert zurecht biegst, habt ihr mit drei Leuten ganz schnell Widersprüche drin, die man Dir dann gründlich um die Ohren hauen wird. Du warst zum fraglichen Zeitpunkt auf der Stecke unterwegs - Punkt aus, mehr nicht. Rechts überholen - sowas machst Du nicht, es waren weitere Personen an Bord und damit Zeugen. Hat auch auf der fraglichen Stecke zum fraglichen Zeitpunkt nicht stattgefunden. Polo (welche Farbe?) - niemand kann von Dir verlangen, dass Du Dich an einzelne Fahrzeuge erinnerst. Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: knight rider86 Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hatte auch mal so nen verrückten vor mir. nicht das ich ihn nur auf Grund seiner Fahrweise so bezeichne der hat in seinem auto wie wild rumgefuchtelt fuhr schlangen linie. war in der 120er begrenzung und der mit knapp 120 oder langsamer links obwohl rechts frei war. die leute vor mir sind dem deswegen scho dicht aufgefahren hat die aber ned vorbei gelassen. nach und nach sind die dann rechts an dem vorbei. wobei er teilweise dann auch nach rechts gezogen hat um ein überholen zu verhindern. als ich dann hinter ihm war fuhr er nur noch 100 und ich auch wegen der dichte verkehrslage relativ dicht hinter ihm. er fuchtelt im auto rum bremst scharf,fährt auf der Fahrbahnmitte usw. Wer verliert da nicht die nerven???????? hatte meine mom dabei die hatte richtig angst vor dem und mich gebeten ihn auch rechts zu überholen, dass wir endlich vor dem wegkommen. hab das dann auch gemacht und würde es jederzeit wieder tun. bei solchen verrückten muss man echt schaun das man weg kommt! |
Autor: liky Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wir hatten letztens mal so nen vogel in nem sprinter von nem transportunternehmen mit uns auf der gleichen piste. der fuhr so dicht auf, dass ich ihm durch die heckklappe ein autogramm hätte geben können, versuchte ständig rechts zu überholen und führte sich auf, dass einem die worte fehlten. passenderweise stand die nummer der firma auf dem kasten, so dass ich dort mal eben anrief und mich mit dem chef verbinden lies. wies ausgegangen st, weiß ich nicht, aber der boss war nicht sonderlich erfreut über so einen anruf.... ansonsten zum topic: ich weiß wie schwer es ist, hinter so einem vogel ruhig zu bleiben. keine ahnung wie oft ich da auch schon rechts vorbei bin. wenns einer übertreibt und man selber grad nicht unter zeitdruck steht, wäre meine reaktion: 110: hallo, bin auf der a... unterwegs, vor mir fährt ein fahrzeug .... mit kennzeichen ....., das fahrverhalten ist völlig unkontrolliert, (ausführlich und blumig beschreiben) und lässt den verdacht auf alkohol oder drogen aufkommen. vielleicht sollte man hier eine kontrolle zum schutz der anderen verkehrsteilnehmer durchführen. soll ich weiter hinterherfahren? danke! die verkehrserzieher muss man mit ihren eigenen waffen schlagen DM db cup Pro F 2008 WM db cup Pro F 2008 lautestes zertifiziertes Cabrio-Frontsystem Deutschlands Andrian Audio Hub-Car ________________ Die Leute verstehen mein Hobby nicht. Ich verstehe die Leute nicht............die Musik ist zu laut!!! |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, danke schon mal für die vielen tipps. ich werd jetzt erstmal einspruch einlegen. hätt ehrlich gesagt ncht gedacht das da was kommt aber naja. anscheinend hat der nix besseres zu tun. We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: kerny0815 Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: jo einspruch ist erstmal gut. dann dauerts allerdings wohl wieder nen monat bis sich was tut. ich denk mal die sache wird fallengelassen^^ halt uns auf dem laufenden! |
Autor: zero911 Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Einspruch einlegen, und von nix wissen ! Und deine Kumpels wissen auch von nix! Dann soll er erstmal den Videobeweiß antreten :) ... HOff mal das er keine handykamera auf dich gehalten hat *g* Mann ist nur so jung wie die Frauen die er fühlt ;) |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ne denk mal eher nicht das er sowas hatte;-) naja so werd ichs dann erst mal machen. hilft ja e ned. finds lächerlich von dem typen aber was solls. danke erstmal für eure zahlreichen antworten für weitere tipps bin ich jederzeit offen;-) We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: chiqo Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- sollche leute sind das aller letzte... hol dir noch paar zeugen und mach eine gegen anzeige das er dir den mitelfinger gezeigt hat!!!!!! sollch eleut hass ich !! |
Autor: MostWanted Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Welcome in Germany!! Gibt leider zu viele solcher Leute hier in DE die gerne Privat Polizei spielen und bei jedem Mist gleich ausrasten. Kenne das selber aus dem Straßenverkehr wie auch aus meiner Nachbarschaft. ..ist leider irgendwie die Mentalität dieses Landes >> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe << HWDP |
Autor: SwaY Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich würd mich da mal mit nem Anwalt unterhalten und eher mit ner Gegenanzeige liebäugeln Verstoß gegen Rechtsfahrgebot Nötigung und du bist ja nur rechts vorbei, weil der Typ nicht rechts rüber ist und ein sehr gefährliches Fahrverhalten an den Tag legte - da die AB sonst leer war bist du mit reichlich Sicherheitsabstand rechts vorbei um dich von ihm zu entfernen ich würds jetzt so einschätzen, dass das klappen könnte, aber das müsste man mit nem Anwalt klären Vorteil daran, der Volldepp überlegts sich beim nächsten mal doppelt ob er so nen Schmarrn macht... Fighting for peace is like fucking for virginty! |
Autor: Sommy Datum: 25.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wär auch ne möglichkeit mich mit meinem rechtsschutz da mal in verbindung zu setzen. als erstes werd ich aber mal einspruch einlegen. We are from Bavaria. It's near Germany! |
Autor: Pixsigner Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dieser Rechtsstaat kotzt mich soooo an!!! Wegen so einer "Lapalie" wird alles in Gang gesetzt - klar es geht ja ums Geld! Wenn einem aber das halbe Gesicht gebrochen wird, kommen die Täter ungeschoren davon! Es ist einfach unglaublich! Wenn das so weiter geht, dann will ich nicht wissen wo wir in 10-Jahren stehen! E36 - IS IT LOVE? |
Autor: marco Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: man, was bist denn du für ein weltverbesserer? wenn sich so ein arsch weigert rechts zu fahren und sich dann auch noch aufregt wenn man richtigerweise (wenn auch nicht gesetzeskonform - wen interessierts?) rechts überholt, dann hat sommy meiner meinung nach noch richtig ruhig und besonnen reagiert! mit solchen leuten gehört ganz anders verfahren, aber denen passiert natürlich nix... man, ich hasse solche erzieher, egal ob verkehr oder anderswo, genauso wie die linksfahrer... Zitat: ja, ist leider so. @sommy: ich würde auf jeden fall vorher einen anwalt fragen was für eine vorgehensweise in dieser situation wohl am besten wäre, sonst kanns ganz schnell ein schuss ins knie werden, der gegner bekommt recht und es gibt ihm auch "recht" beim nächsten das selbe durchzuziehen... Bearbeitet von: marco am 26.02.2010 um 08:29:56 |
Autor: aNka Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Tja, Alex, du sagst es...ein "Rechtsstaat" ist das hier doch schon lange nicht mehr. Wie kann es sonst sein, dass -wie du schon sagtest- bei so brutalen Übergriffen einer besser davonkommt wie jemand, der vielleicht im Eifer des Gefechts grad kurzzeitig sein Temperament nicht unter Kontrolle hat und mal eben rechts überholt? Oder dass jemand wegen Totschlag eine geringere Strafe bekommt, als eine Person, die illegal Filme,CDs etc. brennt? Zum TE: Ne Gegenanzeige halte ich für sinnlos, da sie dir da wahrscheinlich nachsagen werden, dass du die aus Rache eingeleitet hast. Ich würd einfach zur Vernehmung gehen und sagen, dass du das nicht gemacht hast. Punkt aus Ende. Wenn du dem Polizisten einigermaßen sympathisch rüberkommst, wird er sein Statement zu dir (welches u. A. auch dem Staatsanwalt weitergegeben wird) positiv ausfallen lassen - was sich wiederum ggf. auf das Strafmaß auswirkt! So wars zumindest bei mir vor einigen Jahren. Finds total lächerlich, wie man sich wegen so ner Lapalie so dermaßen aufspielen muss - gibt immerhin schlimmeres auf der Welt als rechts überholt zu werden...und dass solche Anzeigen dann tatsächlich noch SO ernst genommen werden...armes Deutschland! Bearbeitet von: aNka am 26.02.2010 um 08:49:27 |
Autor: mb100 Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zwischenfrage: Zitat: Hast Du dafür auch nur zwei Urteile, die diese Aussage untermauern? "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Nicore Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nur das dann seitens das Anwalts über die Psyche des Täters geschwafelt wird, hatte eine schwere Kindheit, nie Markenklamotten und wurde in der Schule immer gemobbt weil er dick war etc. oder die Tat unter Drogen passierte und deswegen auf Unzurechnungs- fähigkeit gepocht wird... Bei einem Raubkopierer redet niemand davon, dass ihm in seiner Kindheit die Mami nie die komplette Staffel von Benjamin Blümchen Hörspielen gekauft hat weil sie kein Geld hatten und dafür von anderen Kindern ausgelacht wurde und das er nun im depressiven Zustand zu Hause Filme rippt und p2p-shared damit andere nicht auch darunter leiden müssen... Tjaja, die Film-/Plattenindustrie macht eben durch "illegale Downloads" Millionen Miese... und das ist wohl eben mehr Wert als ein Menschenleben. BMW Team Oberhavel |
Autor: aNka Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wenn du sowas wie Süddeutsche Zeitung, FAZ oder Spiegel Online lesen würdest, dann hättest du von dieser Tatsache schon gehört. Oder zählt das nun nicht, weil ich dir die Aktenzeichen inklusive Urteil, Datum und Uhrzeit nicht nennen kann? Also...leg die Bildzeitung aus der Hand und schreib was konstruktives zum Thema. |
Autor: mb100 Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Gut, dann leg ich mal die NJW, die NStZ, die JuS, die JURA usw. weg - und schau in die von Dir empfohlenen Zeitschriften. Wobei eigentlich nur ein Blick ins Gesetz bzw. die Gesetze genügt. Auf Totschlag steht mind. fünf Jahre Freiheitsstrafe; auf die Raubkopiererei im "einfachen" Fall bis zu drei und bei gewerblicher Tätigkeit bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Mit anderen Worten: dort, wo die Freiheitsstrafe des Totschlags anfängt, hört die der Raubkopiererei auf. Klar - Nico hat recht: es gibt nicht nur nen Totschlag im minder schweren Fall; die Strafe kann auch wegen ner verminderten Schuldfähigkeit gemildert werden - oder wegen ner Schuldunfähigkeit ganz entfallen. Nur zum einen gehts nicht einfach so mit "zu wenig Schnuller", und zum zweiten ist der Vergleich eines vermindert schuldfähigen Totschlägers mit einem voll schuldfähigen Raubkopierer wirklich ein Äpfel-mit-Birnen-Vergleich. Ich werd gleich selbst mal sehen, ob ich was rausbekomme. Aber es würde mich sehr wundern, wenn auch nur ein einziger nicht-gewerbsmäßiger Raubkopierer (Ersttäter) zu ner Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Edit: So, hab a bisserl was gefunden: - Das AG Mainz hat einen Strafbefehl (Geldstrafe, 1500 Euro) kassiert. Zum Download wurden hier 3780 Musikdateien angeboten. Zwei Dateien hatten die anzeigenen Tonträgerfirmen zu Beweiszwecken runtergeladen. Quelle: AG Mainz MMR 2010, S. 117 - Das LG Braunschweig hat eine Verurteilung zu drei Jahren Freiheitsstrafe ausgesprochen. Allerdings reden wir hier von einer gewerbsmäßigen Begehung, einem Schaden in Millionenhöhe, der Tatsache, dass der Täter Wiederholungstäter ist uvm. Quelle: LG Braunschweig MMR 2003, S. 755 - Das LG Frankfurt hat auch mal einen Täter zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Hier gings allerdings neben der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung noch um Betrug (der hat die Kopien als Originale angeboten). Quelle: LG Frankfurt am Main ZUM-RD 2006, S. 445 Bearbeitet von: mb100 am 26.02.2010 um 15:17:58 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Boa Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- MB100 das hat doch jetzt nichts mit dem Thema zu tun. Finde es trotzdem ok das du dich für dein Job so engagierst ^^ Aber schreib doch lieber was er machen soll.... Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: mb100 Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich weiß. Mich kotzen nur diese Vergleiche von verschiedenen Straftaten, die anhand irgendwelcher Urteile oder Strafrahmen gemacht werden, an. Auch wenn sie meinetwegen aus dem Spiegel, aus dem Focus oder sonst wo her sind. Weils wirklich Einzelfallentscheidungen sind und so viel berücksichtigt wurde. Im Endeffekt ist nicht mal eine Verurteilung wegen eines Totschlags mit einer weiteren Verurteilung eines Totschlags vergleichbar. Oder ganz klassisches Beispiel - die Beleidigungs-Listen a la ""Arschloch" kostet 400 Euro, "Wichser" kostet 4000 Euro, "Du" kostet 40.000 Euro". Hätte man aus dem Papier, auf das die Listen gedruckt wurden, Klopapier gemacht, hätten wir alle mehr davon... @topic: ich würd die Tat auch nicht zugeben. Das mit dem "aber der hat doch" ist zwar durchaus typisch deutsch, aber ein Unrecht rechtfertigt nun mal nicht (immer) ein weiteres Unrecht. Ich zumindest seh hier für Notwehr, Notstand usw. keinen Raum bzw. wärs mir zu gefährlich. Wenn ne Rechtsschutz besteht: ab damit zum Anwalt. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: fireblade81 Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Egal was dir hier erzählt wird von wegen keine Angst wird schon fallengelassen und einfach leugnen, der hat keine Chance und so ein bla bla, GEH ZU EINEM ANWALT!!! Mir ist genau der selbe Sch... passiert und ich hab mich ein bisschen im Internet informiert, einen Zeugen angeben, gesagt, dass ich zwar die Strecke öfter fahre, aber das nicht war und auch nie sowas mache usw.. Was hat es mir gebracht? - Eine Gerichtsverhandlung bei der ich wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wurde und mein Führerschein war für über 8 Monate weg, d.h. ich brauchte einen neuen. Wohl gemerkt: Ich habe auch "nur" rechts überholt und zu dieser Zeit keinen einzigen Punkt in Flensburg! Das alles nur weil ich mich auf Kommentare, wie sie auch hier gemacht werden, verlassen hab. Nichts gegen die anderen hier, aber manchmal ist es doch besser einen Profi zu fragen, was ich aber leider zu spät gemacht habe. Gruß |
Autor: Sommy Datum: 26.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- @fireblade danke für deinen tipp. werd also erst mal mit dem rechtsschutz das abklären, glaub beim adac ist eine erstauskunft auch kostenlos oder? da blech ich lieber 100 flocken und nehm die drei dankespunkte bevor ich den schein für 8 monate oder so abgib. aber gute lust hätt ich und würd dem auch die hölle heiß machen. nummer weiß ich ja noch von dem. finds nur ne sauerei. selber nen mords mist zusammengurken, aber den oberfahrlehrer raushängen lassen. wie gesagt hab selber falsch reagiert, allerdings wenn ich sehe das hinter mir einer schneller ist dann mach ich platz und führ mich nicht auf wie ein kind den man den lolli weggenommen hat. naja mal sehn jetzt ist zu spät um sich zu ärgern. mal schaun werd wie gesagt mal mit dem rechtsschutz abklären was sache ist danke an alle für die zahlreichen tipps. We are from Bavaria. It's near Germany! |
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