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Ja super, Ehrlichkeit zahlt sich doch aus !!!
1ooo Flocken Cash, SUPER, da wird ein Bier mit den Kumpels und ein Essen mit der Freundin fällig, Glück soll man teilen, dann vermehrt es sich (ja ja Sprüche klopfen kann jeder :-D )
und wenn das jetzt auch noch mit dem Job was wird ... VOLLTREFFER
MFG
Szabo
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
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Hallo Szabo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "brief gefunden...."!
Gruß
es gibt noch hoffnung für das land *G* . Super sache ehrlichkeit zahlt sich aus :)
Hmm, cool für Dich gelaufen.
Ein Ersatzbrief hätte den Besizer nur ca. 80 Euro, Wartezeit und Lauferrei gekostet.
Was hat den der Brief für einen rechtlichen Charakter? Ist das ein Traditionspapier?
Schwarz,tief,breit.......
das ist ja mal richtig krass... freut mich für dich... woher bist du?? frage nach , weil hier fährt jemand genau das gleiche auto und AUCH in villagegend!
gruss!
Hier mein 7er E66: http://www.youtube.com/watch?v=Cusj1R2b8Kw&feature=plcp
Hier mein 3er E36: http://www.youtube.com/watch?v=PmkyBMXee70&feature=plcp
Neues Soundfile: http://www.youtube.com/watch?v=N3BSmqtmiV8
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joa schon mal die 1000€ direkt verplant. mein bimmer kriegt erstmal nen fettes fahrwerk von KW :)
eigentlich wollte ich den brief garnicht anpacken... nur dachte ich bevor es der falsche in die finger kriegt, nehme ich es und gibs ab. Das ist für mich ein weiterer beweis, dass ehrlichkeit immernoch sich lohnt. das sind saubere 1000€ und kein geklautes geld etc... darauf lege ich wert, für mich.
erstmal montag dahin und bischen quatschen etc... er will mich dem leiter von seiner firma etc.... vorstellen usw.
was hat er für ne firma :)
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logistik so wie ich es mitgekriegt habe.
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joa schon mal die 1000€ direkt verplant. mein bimmer kriegt erstmal nen fettes fahrwerk von KW :)
eigentlich wollte ich den brief garnicht anpacken... nur dachte ich bevor es der falsche in die finger kriegt, nehme ich es und gibs ab. Das ist für mich ein weiterer beweis, dass ehrlichkeit immernoch sich lohnt. das sind saubere 1000€ und kein geklautes geld etc... darauf lege ich wert, für mich.
erstmal montag dahin und bischen quatschen etc... er will mich dem leiter von seiner firma etc.... vorstellen usw.
Möchte hier auch mal meinen Senf dazu geben. Wer einen Brief findet und nicht abgibt, macht eine Fundunterschlagung. Einen Finderlohn steht einem nur zu, wenn der Wert des Fundes über 500,00Euro liegt.Der Wert eines KFZ Briefes liegt aber bei 24,00 Euro. Zu dem hier geschilderten Fall. Wenn der Besitzer dieses KFZ Briefes den Verlust gemerkt hat, kann er einen Ersatzbrief beantragen.Der jenige, der den Brief gefunden hat, kann, wenn er den nicht abgibt, sich höchstens einen Rahmen besorgen, und diesen Brief einrahmen lassen. So einfach ist die Rechtslage nicht, daß jeder der einen KFZ Brief hat, auch gleichzeitig der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Und hier noch für Schnitte 09, Du hast in der Schule wohl einige Tage gefehlt. Das die ganze Sache für den Finder aber so gut ausgegangen ist, ist wohl Schicksal. Du bist nicht nur ehrlich, sondern auch Gewissenhaft.Wenn das mit dem neuen Job klappen sollte, würde es mich freuen.
Zitat:
das ist ja mal richtig krass... freut mich für dich... woher bist du?? frage nach , weil hier fährt jemand genau das gleiche auto und AUCH in villagegend!
gruss!
(Zitat von: italoBMW)
Na das ist ja ein Zufall? Dicke A8'S in Villengegenden gibts wie Sand am Meer...
Der Fahrzeugbrief ist lt. stRspr. lediglich ein Indiz auf die Eigentümerstellung desjenigen, der den Brief im Besitz hat. So ist zum Beispiel der gutgläubige Erwerb eines Fahrzeugs vom Nichtberechtigten eben nur dann möglich, wenn der Nichtberechtigte auch im Besitz des Fahrzeugbriefs ist. Aber weder ist automatisch derjenige, der Besitzer des Briefs ist, Eigentümer des Fahrzeugs noch ist die Übergabe und Übereignung des Briefs erforderlich, damit das Eigentum am Fahrzeug übergeht.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Das war wahrscheinlich dein Glück dass der Besitzer des A8 genau so denkt wi viele hier....Wer den Brief hat gehört das Fahrzeug. Aber finde ich gut. aber was hättest du denn auch mit dem A8 gemacht? hättest doch wohl nicht deinen BMW gegen solch eine lahme Krücke getauscht ;-)
Mitglied seit: 22.01.2010
München
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14 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wer den fahrzeugbrief hat dem gehört das Auto!
(Zitat von: schnitte09)
das ist falsch!
(Zitat von: E36-Freak)
Falsch. Der den Brief findet könnte das Auto rein theoretisch verkaufen auch wenn es nicht sein Auto ist. Wenn man Ihn abgibt besteht der Anspruch auf Finderlohn. Hart, aber so ist es halt.
(Zitat von: schnitte09)
So einen quatsch hab ich ja noch nie gehört. Da kann man für dich nur hoffen, dass du nie etwas findest...
Wenn du einen Fahrzeugbrief - oder irgendetwas anderes - findest, dann bist du dazu verpflichtet, dieses UNVERZÜGLICH abzugeben. An den Eigentümer, das Fundbüro oder der Polizei. wenn du das nicht tust, machst du dich, wie jemand schon richtig geschrieben hast, strafbar! das ist unterschlagung (fundunterschlagung)!
Der finderlohn bei einem fahrzeugbrief ist nach billigem ermessen festzulegen, da der fahrzeugbrief nur für den eigentümer einen tatsächlichen wert hat.
das auto selbst gehört dir hierbei zu keinem zeitpunkt. du bist nichtmal besitzer des autos geworden, geschweige denn eigentümer. du bist lediglich unmittelbarer besitzer eines Briefes geworden, der für dich absolut keinen wert hat.
also sollte dir so etwas jemals passieren, bitte suche auf keinen fall das auto und verkaufe es!! :))
so ist das übrigends auch bei allem anderen bis zu einem wert von 10 eur. wer also 1000 eur findet, dem gehört das ebensowenig, hierfür würden dir 50 eur finderlohn zustehen! wer die sachen naürlich abgibt und wer nicht, kann schwer nachvollzogen werden. wer 20000 eur zum fundbüro bringt (wie schon häufig passiert) ist selber schuld ;). aber wer den brief nicht abgibgt, hat allenfalls ein stück papier zu hause, außer er klaut das auto dazu.
1000 eur finderlohn ist spitze, für 10 min recherche! und noch besser ist der kontakt den du geknüpft hast! halt dir den bloß warm, egal was der macht! super sache!
wow, wärs ein brief von nem opel corsa gewesen hättste weniger glück gehabt ^^
echt super sache und mal eben n 1000er auf die hand und n neuen job... irgendwer da oben scheint dich zu mögen :)
Wer das liest ist doof! xD
ich bin schon erstaunt das nich einer an der geschichte zweifelt !
Zitat:
Zitat:
Falsch. Der den Brief findet könnte das Auto rein theoretisch verkaufen auch wenn es nicht sein Auto ist. Wenn man Ihn abgibt besteht der Anspruch auf Finderlohn. Hart, aber so ist es halt.
(Zitat von: schnitte09)
So einen quatsch hab ich ja noch nie gehört. Da kann man für dich nur hoffen, dass du nie etwas findest...
(Zitat von: leah)
So in der Art stimmts aber wirklich: wer Besitzer, aber nicht Eigentümer eines Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefes ist, kann wirksam das Fahrzeug an einen Anderen (Gutgläubigen) übereignen, sofern das Fahrzeug dem Eigentümer weder geklaut wurde noch er sonst wie gegen oder ohne seinen Willen den Besitz verloren hat.
Exemplarisches Beispiel: Du leihst mir Dein Auto und leihst mir auch den dazugehörigen Fahrzeugbrief. Dann kann ich das Fahrzeug samt Brief an einen anderen, der nicht weiß, daß es Dein Auto ist, verkaufen und auch übereignen. Wichtig is in dem Fall, dass Fahrzeug und Fahrzeugbrief vorliegen - und dass das Auto verliehen o.ä. wurde.
Siehe §§ 932, 935 BGB
Bearbeitet von: mb100 am 21.02.2010 um 11:15:41
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
du musst ja nich immer gleich vom schlechten ausgehen. wenn er das so erzählt, glaub ich ihm das im ersten moment, weil es mal überhaupt keine indizien auf ne lügerei gibt oder was?
nur weils unwahscheinlich und unüblicht, ist es noch lange nicht unwahr.
aber gibt ja die theorie, dass es bei jedem thema jemanden gibt, der absolut anderer meinung ist als alle anderen. und wenn der sich zu wort meldet ist die diskusion in sand gesetzt.
ich bin eine butterblume
wie will der "Finder" denn das Auto ohne Vollmacht es eingetragenen Halters verkaufen? Wäre dann wohl ein Betrug....
Das ist doch blosse Theorie
ein Finder kann niemals Eigentum an einer Sache erwerben, die im Eigentum eines anderen steht und der dieses Eigentum auch nicht aufgeben will.
Folglich sind alle daraus resultierenden Vermögensvorteile eines Verkaufs nichtig
Zitat:
wie will der "Finder" denn das Auto ohne Vollmacht es eingetragenen Halters verkaufen? Wäre dann wohl ein Betrug....
Das ist doch blosse Theorie
ein Finder kann niemals Eigentum an einer Sache erwerben, die im Eigentum eines anderen steht und der dieses Eigentum auch nicht aufgeben will.
Folglich sind alle daraus resultierenden Vermögensvorteile eines Verkaufs nichtig
(Zitat von: E36-Freak)
Stimmt, beim Finder klappts wirklich net, weil hier die Besitzaufgabe ohne den Willen des Eigentümers erfolgte.
Die (schriftliche) Vollmacht is eh net erforderlich, weil der Kaufvertrag über KFZ keinem Schriftformerfordernis unterliegt. Und somit auch die Vollmacht keinem Schriftformerfordernis unterliegt.
Geschützt wird in dem Fall wirklich der gutgläubige Erwerber - weil der Eigentümer, der den Besitz freiwillig aufgegeben hat, in den Augen des Gesetzgebers eben nicht schutzbedürftig war. Und der nichtberechtigte Verkäufer wurde auch nie Eigentümer. Eigentümer wurde - wie gesagt in den engen Grenzen der §§ 932, 935 - der Erwerber.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"