Bei uns auch.
Da das Wild, Tier und Co. dem Jagdpächter der Gebiets gehört ist ein Unfall mit einem solchen Lebewesen ist Meldepflichtig.
Also liegt hier Fahrerflucht vor.
Melden kann man dies eben bei der Polizei oder wenn bekannt beim Jagdpächter der auch eine bescheinigung über das vorkommen für die Versicherung ausstellen kann.
Also im nachhinein melden is doof ;-)
Zitat aus Deutsche Jagd Zeitung
(Quelle:
http://www.djz.de/447,802/ )
Wildunfall! – was nun?
Je nach Landesrecht ist ein Fahrzeughalter, der in einen Wildunfall verwickelt wird, verpflichtet, diesen bei der Polizei, dem Bürgermeister, dem Jagdausübungsberechtigten oder der Forstdienststelle zu melden. Wer in Ländern, in denen der Gesetzgeber eine Meldepflicht vorschreibt, sich von der Unfallstelle entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Einfach mal reinschauen, ist ein interessanter Artikel zum Thema Wildunfall!
Bearbeitet von: Fogg am 06.02.2010 um 18:28:30