Für die Selbständigen hier im Forum könnte es ganz interessant sein, was mir kürzlich passiert ist:
Nen e61 aus 2005 bei BMW gekauft im Februar 2009. Hab leider nicht drauf geachtet, ob da ne EURO-PLUS Garantie mit bei ist. Ist mir erst später aufgefallen, weil ich dachte, daß die grundsätzlich mit dabei ist - war zumindest bei den ganzen anderen BMW´s die ich vorher hatte so. Hab dann den Händler drauf angesprochen ... war leider zu spät, um noch nachträglich ne EURO-PLUS abzuschließen. Händler hat mir dann ne andere Garantieversicherung verkauft - außerdem gibt´s ja auch ne Sachmangelhaftung (oder doch nicht ???)
OK ... nu ist´s passiert. Wassereintritt am Steuergerät nach 11 Monaten Nutzungszeit, weil BMW bei der Masseleitung nicht nachgebessert hat und da dann einfach Wasser in die Box eindringen kann. Garantieversicherung angesprochen ... übernehmen die natürlich nicht. Dann eben Sachmangelhaftung. Weil´s ja nen bei BMW bekanntes Problem ist, sollte die Beweislastumkehr kein Problem darstellen. Da kommt der Händler tatsächlich mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen um die Ecke, wo dann zu lesen ist:
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter
Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
Ich darf also die Kosten nun selber übernehmen und bin stinksauer !
Also Leutz ... passt gut auf, was Euch so untergejubelt wird, damit Euch sowas nicht passiert.