Zitat:
wenn du als fahranfänger geblitzt wirst musst du definitiv zur nachschulung, egal wie viel du geblitzt wurdest (sobald es relevant ist natürlich)! bin selber noch in der probezeit und fahre deshalb immer nur so 6 kmh drüber, wenn überhaupt, weil das in die toleranz fällt. klar, unter 10 kommt da wahrscheinlich eh nie was und wenn nichts kommt, passiert auch nichts, dann war´s halt drunter, aber wenn ein brief kommt, dann musst du die prüfung machen, egal wie viel du mehr hattest.
und ab 21 kmh kriegt doch jeder ne sperre (1 monat oder so) oder?(Zitat von: leah)
Zitat:
Wer hat dir diesen (sorry wenn ich es so ausdrücke) Schwachsinn erzählt ?
Sobald du in der Probezeit einen "Punkt" bekommst, musst du zur Nachschulung.(Zitat von: DerManager)
Zitat:
schau an! hat nicht gestimmt was ich sage! nachschulung doch erst ab 20 kmh, da bin ich platt :)
http://www.bussgeldkataloge.de/
--> und dann links auf probezeit
da steht alles drin was du nicht darfst in der probezeit und was dann passiert.
trotzdem rate ich dir, erlaube dir gar nichts. mein freund hat schon alle instanzen durch die´s so gibt inkl. mpu. das war so ein drama! 3 jahre lang! und in der arbeit hab ich auch schon allerhand gesehen und erlebt - es lohnt sich nicht!
deshalb bleib ich bei meinen 6 kmh :)(Zitat von: leah)
Zitat:
wenn du als fahranfänger geblitzt wirst musst du definitiv zur nachschulung, egal wie viel du geblitzt wurdest (sobald es relevant ist natürlich)! bin selber noch in der probezeit und fahre deshalb immer nur so 6 kmh drüber, wenn überhaupt, weil das in die toleranz fällt. klar, unter 10 kommt da wahrscheinlich eh nie was und wenn nichts kommt, passiert auch nichts, dann war´s halt drunter, aber wenn ein brief kommt, dann musst du die prüfung machen, egal wie viel du mehr hattest.
und ab 21 kmh kriegt doch jeder ne sperre (1 monat oder so) oder?(Zitat von: leah)
Zitat:
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !