habe meine rechtsschutz vorsichtshalber gekündigt, da ich in letzter zeit ein paar mehr fälle denen übergeben musste, die sich auch angenommen hat.
so umgeht man eine kündigung seitens des versicherers und die damit verbundenen schwierigkeiten, jemals wieder eine rechtsschutzversicherung zu bekommen. also reine vorsichtsmaßnahme.
die kündigung tritt am 01.11.2010 in kraft.
wenn ich jetzt noch mal einen fall denen in der restlaufzeit des vertrages übergebe, können die mich -trotz meiner schon bestätigten kündigung- vorher kündigen?