Zitat:
Wenn der TÜV abgelaufen ist, hat das Auto bei einem Unfall ja keinen Versicherungsschutz mehr, richtig?
Nein, falsch. Der Versicherungsschutz hat nichts mit dem TÜV zu tun.
Genügend Leute überziehen ausversehen oder absichtlich aus individuellen Gründen ihren "TÜV" und fahren weiterhin im öff. Straßenverkehr.
Wenn der "TÜV" abgelaufen ist, stellt das erstmal NUR eine OWi dar. (ab 2 Monaten)
Fahren ohne Versicherung wäre dagegen schon eine Straftat. (Verstoß Pflichtvers.Gesetz)
z.B. wenn du an ein abgemeldetes Auto geklaute Kennzeichen dran machst und damit rumfährst.
Fahren mit abgelaufenem "TÜV" heißt also nur, dass du das Fzg. nicht rechtzeitig zur technischen Untersuchung vorgeführt hast, die Versicherung verfällt jedoch nicht mit abgelaufenem "TÜV"Folglich kannst du durchaus Strafanzeige wg. Diebstahls erstatten, solltest du eh tun, unabhängig davon, ob du das Geld über deine KFZ-Versicherung wieder bekommen würdest oder nicht.
Die Plichtversicherung ist nämlich die Haftpflicht (bezahlt nur Fremdschäden) und DIE würde den Diebstahl nicht abdecken
Erst wenn ein Auto ABGEMELDET ist, ist es auch nicht mehr versichert. Dann darf es übrigens auch nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.