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Diebstahl - abgelaufener TÜV... - Geplaudere

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Beitrag von: RaverOnDope
Date: 27.01.2010
Thema: Diebstahl - abgelaufener TÜV...
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Mich interessiert folgender Sachverhalt:

Wenn der TÜV abgelaufen ist, hat das Auto bei einem Unfall ja keinen Versicherungsschutz mehr, richtig?

Wie sieht das nun aus, wenn Teile bei einem PKW gestohlen werden, dessen TÜV abgelaufen ist?
Man muss ja auch hier zur Polizei und Anzeige erstatten, sonst erstattet die Versicherung den Schaden nicht.
Und die Polizei wird doch sicher den Fzg-Schein prüfen, oder?

Kennt sich jemand da aus?
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...


Antworten:
Autor: mb100
Datum: 27.01.2010
Antwort:
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Na ja, ein Unfall und ein Diebstahl sind ja doch zwei sehr unterschiedliche Sachverhalte. Und ich seh v.a. dann, wenn der Wagen nicht aus dem öffentlichen Straßenverkehr heraus gestohlen wurde, sondern sich auf Privatgrund befand, keinen Grund, nur wegen dem TÜV den Versicherungsschutz zu verwehren. Und auch nicht dann, wenn er aus dem öffentlichen Straßenverkehr heraus gestohlen wurde. Ist ja nicht so, dass ein Fahrzeug ohne TÜV leichter zu klauen ist als eines mit...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: shgfa
Datum: 27.01.2010
Antwort:
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Wo hast Du denn das her, dass der Wagen keinen Versicherungsschutz mehr hat mit abgelaufenem TÜV?
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: herr_welker
Datum: 27.01.2010
Antwort:
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Ich würde sagen es ist egal.

Natürlich wäre es ziemlich blöd, wenn das Fahrzeug keinen TÜV und trotzdem noch angemeldet ist. Das kostet nämlich Steuer und Versicherung.

Vielleicht hilft das hier weiter.

Ist ein abgemeldetes Auto versichert?
Autor: Doc. Watson
Datum: 28.01.2010
Antwort:
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Zitat:

Wenn der TÜV abgelaufen ist, hat das Auto bei einem Unfall ja keinen Versicherungsschutz mehr, richtig?



Nein, falsch. Der Versicherungsschutz hat nichts mit dem TÜV zu tun.

Genügend Leute überziehen ausversehen oder absichtlich aus individuellen Gründen ihren "TÜV" und fahren weiterhin im öff. Straßenverkehr.

Wenn der "TÜV" abgelaufen ist, stellt das erstmal NUR eine OWi dar. (ab 2 Monaten)
Fahren ohne Versicherung wäre dagegen schon eine Straftat. (Verstoß Pflichtvers.Gesetz)
z.B. wenn du an ein abgemeldetes Auto geklaute Kennzeichen dran machst und damit rumfährst.
Fahren mit abgelaufenem "TÜV" heißt also nur, dass du das Fzg. nicht rechtzeitig zur technischen Untersuchung vorgeführt hast, die Versicherung verfällt jedoch nicht mit abgelaufenem "TÜV"

Folglich kannst du durchaus Strafanzeige wg. Diebstahls erstatten, solltest du eh tun, unabhängig davon, ob du das Geld über deine KFZ-Versicherung wieder bekommen würdest oder nicht.
Die Plichtversicherung ist nämlich die Haftpflicht (bezahlt nur Fremdschäden) und DIE würde den Diebstahl nicht abdecken

Erst wenn ein Auto ABGEMELDET ist, ist es auch nicht mehr versichert. Dann darf es übrigens auch nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

DOC. WATSON

Autor: RaverOnDope
Datum: 28.01.2010
Antwort:
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Naja es ist ja so, wenn ein Anbauteil ohne ABE nicht vom TÜV abgenommen wurde, erlischt ja die Betriebserlaubnis, und somit auch der Versicherungsschutz.
Also bin ich zu der Schlussfolgerung gekommen, dass ein abgelaufener TÜV die gleiche Konsequenz hat.....
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Autor: mb100
Datum: 28.01.2010
Antwort:
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Sagen wir mal so: wenn die Versicherung erkennt, dass durch den überzogenen TÜV-Termin ein Mangel am Fahrzeug unentdeckt geblieben ist, der ursächlich für den Unfall war, dann könnt ich mir durchaus vorstellen, dass sich viele Versicherer an den Halter wenden und ihn in Regress nehmen. Also vergleichbar mit Fällen, in denen der Fahrer volltrunken / high (warum muss ich grad an Deinen Nick denken? ;-)) ) einen Unfall verursacht o.ä.

Bearbeitet von: mb100 am 28.01.2010 um 23:47:54
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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