doppelte GEZ Gebühren für Laptop???
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Mitglied seit: 27.10.2007
Leipzig
Deutschland
42 Beiträge
derzeit bin ich beruflich nach Leipzig versetzt und habe dort eine vom Arbeitgeber finanzierte Zweitwohnung.
Wie es sich gehört habe ich mich beim Einwohneramt angemeldet. Kurze Zeit später kam Post von der GEZ. (wo die wohl die Adresse herhaben?) Ich gab wahrheitsgemäß an, dass ich bereits GEZ Gebühren an meinem Hauptwohnsitz zahle und gelegentlich mittels Laptop in der Zweitwohnung fernsehe.
Da es sich bei dem Laptop ja um ein mobiles Gerät handelt, welches sich nicht fest in der Zweitwohnung befindet, ging ich davon aus, dass es wie das Autoradio, unter die Zweitgeräteregelung fällt.
Nun soll ich aber für Leipzig ein zweites Mal GEZ Gebühr zahlen! Das sehe ich überhaupt nicht ein. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Zahlen oder nicht???
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo W6_Worker,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "doppelte GEZ Gebühren für Laptop???"!
Gruß
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Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
Deutschland
459 Beiträge
Gibt neue Urteile, dass Computer gar nicht mehr von der GEZ erfasst werden dürfen. Kam gestern erst bei Akte 10.
Musst mal auf deren Inet Seite gucken, da wird sicherlich was stehen.
PS: Bei uns im Büro war auch mal einer. Da aber mein Chef schon privat GEZ zahlt und der Laptop nur manchmal im Büro ist, war das hinfällig! Würde einfach nicht antworten..
Hoi,
Ich antworte auf so GEZ-Mist überhaupt nicht.
Dann schicken sie dir immer wildere Briefe von wegen dass sie dich auf mehrere zehntausend Euro verklagen können wenn du nicht antwortest und Stellung beziehst (is klar...), aber das hört auf ;)
Ich an deiner Stelle würde ab sofort einfach nicht mehr antworten.
Was sollen sie dir schon groß antun können? :) In die Wohnung lassen musst du sie nicht und verklagen wird dich von den Abzockern sicher niemand.
LG
Also, von der GEZ hatte ich trotz Geräteabmeldung schon mal einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Die sind quasi ein Staat im Staat. Die letzten Organisationen mit einer derartigen Privilegienausstattung gab es im 3. Reich und in der DDR (Ministerium für Staatssicherheit).
So viel zum demokratischen Rechtsstaat, an den nur noch naive Menschen glauben können.
Einfach alles abmelden und den halbjährlichen Brief (gibt nen Rückumschlag dazu) abkreuzen und mit Porto zahlt Empfänger OHNE Absenderangabe zurückschicken. Kost mehr als mit Rücksenderangabe unfrei. Meine Schwester ist ne Postin, daher weiß ich das. ;-)
Die bedankt sich übrigens auch, wenn sie mal wieder die giftgrünen Umschläge bekommt.
Die Einwohnermeldeämter schicken umgehend die neuen Adressdaten an die GEZ. Ich bin 2005 hier eingezogen und hatte keine 10 Tage später Post von diesem Saftladen. Am Besten vor dem Umzug der GEZ mit einer vollständigen Abmeldung die neuen Adressdaten mitteilen und den Brief per Einschreiben mit Rückschein hin.
E24 - der Traum, E30 die Realität!
Das Dein EMA irgendwelche Adressdaten von Dir unaufgefordert an die GEZ schickt kannst Du aber ganz getrost vergessen.
Es mag sein, dass die regelmäßige GEZ Abfrage gerade nach Deinem Umzug kam und es deshalb so schnell ging.
Holt euch doch einfach eine Auskunftssperre beim EMA, dann ist ruhe.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Dass das Einwohnermeldeamt die neue Adresse NICHT an die GEZ schickt, kann ich nicht glauben.
Ich bin bisher zweimal umgezogen und ich hatte -wie schon beim Vorposter- innerhalb kürzester Zeit jedes Mal Post von der GEZ im Briefkasten. Bei meinem Freund war es genau das gleiche...hat sich hier angemeldet und nicht zwei Wochen später kam der grüne Müll.
Kann mir keiner erzählen, dass das EMA die Daten nicht weitergibt. Von woher sollten sie es denn sonst haben innerhalb so kurzer Zeit?
LG
Mal unabhängig von der Frage, ob jetzt Computer als GEZ-pflichtige Geräte gelten:
Grundsätzlich musst Du für jeden Wohnsitz, an dem Du ein GEZ-pflichtiges Gerät zum Empfang bereit hältst, extra GEZ zahlen. Die machen das in dem Fall wirklich nicht an der Anzahl der Geräte fest, sondern an der Anzahl der Wohnsitze.
Extrembeispiel: Du hast fünf Wohnsitze in Deutschland (Hauptwohnung, Zweitwohnung am Arbeitsplatz, Ferienwohnung auf Sylt, noch eine Wohnung bei den Eltern und eine Wohnung für die Affäre (damit die Freundin / Frau nix mitbekommt)). Und hast einen Radio, der mit Dir gemeinsam von Wohnung zu Wohnung pendelt. Sonst weiter nix. Dann werden für den Radio fünf mal GEZ-Gebühren fällit.
Bearbeitet von: mb100 am 20.01.2010 um 11:29:48
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Mal unabhängig von der Frage, ob jetzt Computer als GEZ-pflichtige Geräte gelten:
Grundsätzlich musst Du für jeden Wohnsitz, an dem Du ein GEZ-pflichtiges Gerät zum Empfang bereit hältst, extra GEZ zahlen. Die machen das in dem Fall wirklich nicht an der Anzahl der Geräte fest, sondern an der Anzahl der Wohnsitze.
Extrembeispiel: Du hast fünf Wohnsitze in Deutschland (Hauptwohnung, Zweitwohnung am Arbeitsplatz, Ferienwohnung auf Sylt, noch eine Wohnung bei den Eltern und eine Wohnung für die Affäre (damit die Freundin / Frau nix mitbekommt)). Und hast einen Radio, der mit Dir gemeinsam von Wohnung zu Wohnung pendelt. Sonst weiter nix. Dann werden für den Radio fünf mal GEZ-Gebühren fällit.
Bearbeitet von: mb100 am 20.01.2010 um 11:29:48
(Zitat von: mb100)
Richtig! Aber ich hoffe mal, dass keiner so blöd ist, dem Saftladen tatsächlich fünfmal die Gebühren zu zahlen :)
Mitglied seit: 05.08.2007
Braunschweig
Deutschland
305 Beiträge
kann ich nur das zu sagen:
HAHAHAHHAHA.... der ist gut !
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
diese Affen von der GEZ. 7 Tage nach der Geburt unserer Tochter sollte sie schon angeblich für ihren eigenen Fernseher zahlen...
-> PFFFFFFFFFFFFFFFFFFF.
bevor ich mir die Mühe mache, den Rückumschlag auszufüllen und zum Postamt zu latschen würde ich die Lieber wegen Belästigung verklagen.
Andererseits kann man mit deren ungeöffneten Briefen ganz gut den Kamin anzünden.
Wer Angst vor Kurven hat, soll in die Herrensauna gehen...
Zitat:
Das Dein EMA irgendwelche Adressdaten von Dir unaufgefordert an die GEZ schickt kannst Du aber ganz getrost vergessen.
Es mag sein, dass die regelmäßige GEZ Abfrage gerade nach Deinem Umzug kam und es deshalb so schnell ging.
Holt euch doch einfach eine Auskunftssperre beim EMA, dann ist ruhe.
(Zitat von: shgfa)
Leider Falsch :)
Einfach mal ins entsprechende Landesmeldegesetz schauen. Da stehts drin.
Bearbeitet von: stargate am 20.01.2010 um 15:53:00
Automobiler Individualist
Ihr reagiert auf GEZ-Schreiben? Die haben mir kurz nach Einzug in die jetzige Wohnung (Oktober 2008) mehrmals etwas geschrieben, hab ich aber jedes Mal unbeantwortet weggeworfen.
Mittlerweile schicken die nix mehr!
Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
Deutschland
837 Beiträge
ich habe ausgefüllt dass ich keine geräte zum empfang bereithalte seitdem ist ruhe.
P.S.
Diese Nachricht schreibe ich natürlich aus dem Internetcafe!! :)
@ W6_Worker:
Da Du einen Gebührenbescheid bekommen hast, bist Du ersteinmal gebührenpflichtig, das heißt, Du MUSST zahlen, ob Du willst oder nicht. (Wenn Du nicht zahlst, klingelt irgendwann der Gerichtsvollzieher.) Die einzige Möglichkeit da wieder herauszukommen wäre es, das Rundfunkgerät abzuschaffen und es danach auch abzumelden. Hierfür ist es zweckmäßig, wenn Du z.B. den Verkauf des Rundfunkgerätes belegen kannst. Wichtig ist hier auch, daß Du den Zugang des Schreibens an die GEZ ggf. belegen kannst (Einschreiben/Rückschein.) Unbestätigten Berichten zufolgen soll die GEZ sich auch in manchen Fällen weigern, eine Abmeldung zu akzeptieren, da hilft dann i.d.R. nur der Gang zum Anwalt.
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Extrembeispiel: Du hast fünf Wohnsitze in Deutschland (Hauptwohnung, Zweitwohnung am Arbeitsplatz, Ferienwohnung auf Sylt, noch eine Wohnung bei den Eltern und eine Wohnung für die Affäre (damit die Freundin / Frau nix mitbekommt)). Und hast einen Radio, der mit Dir gemeinsam von Wohnung zu Wohnung pendelt. Sonst weiter nix. Dann werden für den Radio fünf mal GEZ-Gebühren fällit.
Bearbeitet von: mb100 am 20.01.2010 um 11:29:48
(Zitat von: mb100)
Ein freundlicher Hinweis an unsere süddeutschen Mitglieder:
Matthias, inhaltlich ist es ja alles richtig, aber es heisst
DAS Radio! ;o)))
@Toppic, jedenfals gewissermaßen:
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Zitat:
Zitat:
Und hast einen Radio, der mit Dir gemeinsam von Wohnung zu Wohnung pendelt.
(Zitat von: mb100)
Matthias, inhaltlich ist es ja alles richtig, aber es heisst DAS Radio! ;o)))
(Zitat von: marueg)
Do hosda nadürlich rechd. Dang Dir! Mir in Frangn homs ja ned su mid die Ardigl, deswecha haßts bei uns efoch "des Radio"...
*ggggg*, Matthias,
dem es durchaus schwer fällt, fränkisch zu schreiben... ;-)
Bearbeitet von: mb100 am 20.01.2010 um 23:12:56
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
... deswecha haßts bei uns efoch "des Radio"...
(Zitat von: mb100)
Clever der Franke, so kann man nix falsch machen. ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.10.2007
Leipzig
Deutschland
42 Beiträge
Habe heute eine Zwangsanmeldung im Briefkasten gehabt! Ohne irgendwas unterschrieben zu haben.
Werde jetzt alle Geräte an beiden Wohnsitzen abmelden. Wer so gierig und dreist ist wie die GEZ bekommt gar nix!
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
Deutschland
108 Beiträge
Was für Maden...
Das Problem wird die Abmeldung sein. Hab das mal im Fernsehen gesehen, da wollte jemand seine verstorbene Oma abmelden - mit mäßigem Erfolg.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
...da sollte der Staat mal den Riegel vorschieben.
Zitat:
Habe heute eine Zwangsanmeldung im Briefkasten gehabt! Ohne irgendwas unterschrieben zu haben.
Werde jetzt alle Geräte an beiden Wohnsitzen abmelden. Wer so gierig und dreist ist wie die GEZ bekommt gar nix!
(Zitat von: W6_Worker)
www.gez-abschaffen.denur zur info.
zur zwangsanmeldung: dagegen kannste erstmal nix machen, aber gegen den folgenden gebührenbescheid legst du unbedingt fristgerecht einspruch ein.
siehe hierzu auch das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig: (4 A 188/09)
ich hab die faxen mit diesem verein echt dick. es wird zeit, dass sich nicht mehr jeder einzeln gegen die wehren muss, sondern dass wir uns als große masse wehren.
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Die Leute verstehen mein Hobby nicht.
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