real. chance anfechtung pol. aussage?
grad mitm anwalt tel. sagt, die chancen stehen gut. schick ihm heute den schriebs rüber und wir schauen mal. schick ihm noch ne schilderung des vorgangs.
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Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "real. chance anfechtung pol. aussage?"!
Gruß
ich hatte damals selbst ne dienstaufsichtsbeschwerder weil ich mich gegen nen angreifer gewehrt habe, hat für mich alles nen anwalt von der gdp erledigt, ich mußte lediglich nen paar sätze erzählen.
und die tachos sind nicht geeicht. nur wie e36-freak schon sagte, bei videofahrzeugen (provida, pps).
hier ist das meiste eh nur vernmutung oder hören-sagen. geh zu nem vk-recht-anwalt und lass dich da beraten.
ohne zeugen ist es leider schwer gegen zwei aussagen von polizisten anzukommen.
edit: ist ja schon passiert ;)
Bearbeitet von: Gr33nAcid am 06.01.2010 um 16:12:43
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
so, mein anwalt hat nach akteneinsicht ein nettes schreiben aufgesetzt. mir ist das schmunzeln beim lesen gekommen.
die haben sich auch noch fehler in der beschreibung des sachverhaltes geleistet, wo er schön in die kerbe gehauen hat.
bin ich mal gespannt...
Ich drücke dir die Daumen!!!! ;)
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
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170 Beiträge
Zitat:
Ich drücke dir die Daumen!!!! ;)
(Zitat von: Boa)
da schliess ich mich natürlich an...
meinsch du kannst das schreiben irgendwie hier online stellen?
oder wenigstens den textlichen inhalt?
würd mich mal interessieren was der anwallt so schreibt in so ner sache
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
...sei der betroffene auf der "bab 96a" gefahren. wie bekannt sein dürfte, gibt es eine b 96a und eine bab, jedoch keine bab 96a. insofern ergeben sich zweifel, wo denn der betroffene zu schnell gefahren sein soll.
auf einer bab ist es grundsätzlich nicht verboten, unter berücksichtigung der toleranz errechnete 76km/h zu fahren. auch ist im anzeigentext expliziet von einer "70er strecke" die rede. eine deutliche abgrenzung, wo denn eine 50er strecke gewesen sei, wird demgegenüber nicht vorgenommen.
es bleibt also ausgehend von den angaben und berechnungen im anzeigentext bestenfalls eine geschwindigkeitsübertreung unter zugrundelegung einer erlaubten geschwindigkeit von 70hm/h um 6km/h.
...
der betroffene hat sich mir gegenüber dergestalt geäußert, dass er streckenweise mit einem auf 70km7h eingestellten tempomat gefahren sein. dies und nichts anderes habe er den vor ort tätigen polizeibeamten auch gesagt.
als reaktion habe er dann eine in scharfem ton getätigte aussage erhalten, dass sie -die beiden vor ort tätigen polizeibeamten- schon dafür sorgen, dass ein fahrverbot verhängt werde.
angesichts dessen, dass tempomaten an den tachometer gekoppelt sind und diese immer eine höhere geschwindigkeit angeben, als tatsächlich gefahren wird, ist unter zugrundelage der angaben des betroffenen zur fahrt mit dem auf 70km/h eingestellten tempomaten eher von einer tatsächlichen geschwindigkeit von maximal 65km/h auszugehen.
insgesamt ist ein nachweis, dass der betroffene 26km/h zu schnell gefahren zu sein, folglich nicht zu führen, weshalb ich beantrage, das verfahren einzustellen.
Bearbeitet von: angry-playboy am 15.01.2010 um 14:29:48
wenn ich das liest muss ich schmunzeln!
Teu teu teu!
BMW fahren ist Fliegen in Bodennähe!
Moin,
ich drücke dir natürlich auch die Daumen....
Meißt hilft auch schon der richtige "Briefkopf",- hier vom Anwalt....
Vielleicht hat die Rennleitung nicht mit Deinem Gang zum Anwalt gerechnet...
Wenn Du dann noch Rechtsschutzversichert bist, ohne Selbstbeteiligung, dann viel Spaß, nur schade um die Zeit....
Zitat:
Moin,
ich drücke dir natürlich auch die Daumen....
Meißt hilft auch schon der richtige "Briefkopf",- hier vom Anwalt....
Vielleicht hat die Rennleitung nicht mit Deinem Gang zum Anwalt gerechnet...
Wenn Du dann noch Rechtsschutzversichert bist, ohne Selbstbeteiligung, dann viel Spaß, nur schade um die Zeit....
(Zitat von: Niedersachse)
wenns ums geld geht dann scheuen die auch den gang vor gericht nicht. ist ja nicht ihr geld was sie verpulvern wenn sie den vorgang in die länge ziehen aber geld was ihrer behörde gutgeschrieben wird wenn sie es bekommt.
ich hatte dem typen das ganz klar gesagt, dass ich den sachverhalt sofort zum anwalt gebe. sein kommentar "dann machen sie das"...
hab ne rechtsschutz aber mit 150euro sb
Moin,
die von der Rennleitung werden auch nichts persönlich bezahlen,- aber kein guter Anwalt geht vor Gericht, wenn es keine Aussicht auf Erfolg hätte!
Die schlechten schon,- die brauchen das Geld der Mandatnten... :-)))
Manche Anwälte verzichten ab einem gewissen Mandat aber auch auf die 150,-€ SB...
Solltest Du nur eine Verkehrs-RS haben, dann stell die um auf ohne SB.
Müßte sich zukünftig rechnen....
was willst du dem Richter erzählen??? willst du sagen ds du Tempomatauf 70 kmh eingestellt hattest, willst du ihm dadurch verraten dass du immer 20kmh zu schnell gefahren bist???
also ich finde wer zu schnell fährt den bestraft das leben,....
Habibk
Zitat:
was willst du dem Richter erzählen??? willst du sagen ds du Tempomatauf 70 kmh eingestellt hattest, willst du ihm dadurch verraten dass du immer 20kmh zu schnell gefahren bist???
also ich finde wer zu schnell fährt den bestraft das leben,....
(Zitat von: EyYolcu)
danke für diese fundierte aussage. hättest du dir die mühe gemacht und die ausgangssituation verfolgt wäre dir aufgefallen, dass ich das zu schnell fahren zugegeben habe aber niemals den wert erreicht haben, der mir vorgeworfen wird. zumal mir schleierhaft ist, was du mit nem richter willst!?
es wäre nett, wenn du das nächste mal etwas genauer schaust bevor du los legst. danke
Die Messung der Geschwindigkeit durch Hinterherfahren unterliegt bestimmten Voraussetzungen
Grundsätzlich ist diese Methode zulässig, allerdings nur unter den von mir eingangs erwähnten Voraussetzungen (also bestimmte Streckenlänge und gleichbleibender Abstand). Wirklich Sinn macht sowas nur über eine längere Strecke und bei wirklich höheren Geschwindigkeiten, da der Toleranzabzug schon erheblich ist - und dann ist es immer noch eine Einzelfallentscheidung.
wenn die gemachten Angaben der beiden Polizisten darüber schon wiedersprüchlich sind, dann hat das Ding auch Aussicht auf Erfolg