zulassung/antragsbesch.=bindung an versicherung?
habe mir über einen onlinevergleich eine versicherung ausgesucht, mir wurde eine antragsbestätigung zur zulassung geschick. hab daraufhin das fhz zugelassen und nun stellt sich mir die frage, ob es eine pflicht gibt, dass ich bei dieser versicherung bleiben muss oder ob ich wechseln kann.
oder ist es ein eingang zum vertrag, wenn ich die karte bei der behörde abgebe?
Mitglied: seit 2005
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Hallo angry81,
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Gruß
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Mitglied seit: 05.12.2006
Berlin
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52 Beiträge
also so wie ich das kenne hast du 14tage zeit eine wiederrufserklärung abzugeben sprich kündigung.
bin mir aber nicht zu hundertprozent sicher
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
denke es verhält sich wie mit einer zulassung mit kurzzeitkennzeichen.
nach 14 tagen mußt du das fzg anmelden sonst bezahlst halt das was die vericherung für die kurzzeitzulassung nimmt.
aber ich denke die versicherung kann dir da genauer weiterhelfen.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
denen hab ich bereits gestern geschrieben, noch ohne antwort.
....einfach die Doppelkarte der anderen Versicherung bei der Zulassung abgeben
,es kann halt sein das die Vers Deiner ersten Doppelkarte eine Gebühr verrechnet
für die Zeit wo Du praktisch über deine erste Doppelkarte versichert warst .
Gruß Tankwart
Ich hab Benzin nicht nur im Blut ;-)))
Mitglied seit: 26.09.2007
Frankfurt am Main
Deutschland
118 Beiträge
Zitat:
....einfach die Doppelkarte der anderen Versicherung bei der Zulassung abgeben
(Zitat von: Tankwart)
Richtig lesen! Er hat doch das Auto schon zugelassen.
Wenn es nun keine Frist gibt, wie einige oben vermuten, dann muss er dort bis Ende des Jahres bleiben.