Die Schaltzeiten der Ampel sind normalerweise immer an die örtlichkeiten, sprich erlaubten Geschwindigkeiten, angepasst!
Das heißt also wenn du normal, ordnungsgemäß unterwegs bist solltest du in keine solche Situation kommen!
Wenn es glatt ist und du deshalb nicht mehr anhalten könntest oder die Gefahr da ist das du ins schleudern kommst dann warst du "den Umständen nicht angepasst" unterwegs!
Das interessiert keine Sau wenns du dann dabei erwischt wirst, da bekommste zurecht eine verbraten.
Das einzige wo man bei Rot über die Ampel darf bzw in sich bei Rot in die Kreuzung schieben kann ist wenn von hinten Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen, da haste dann auch kein Problem wenn z.B. ein Rotlichtblitzer das aufnimmt.
Einfach Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges und Uhrzeit aufschreiben und nachher so melden.
Das hatte ein Kumpel von mir mal der nem Krankenwagen platz gemacht hat und dabei geblitzt wurde, da kam zuerst ein Bußgeldbescheid gegen den er mit den o.g. Angaben einspruch eigelegt hatte und dann kam der nächste Brief wo stand das das ganze eingestellt wurde.
Das einzige wo ich mal gerne bei dunkelorange drüber fahre ist wenn ich mit Pferden unterwegs bin, da möchte ich den armen Tieren keine heftige Bremsung zumuten... wobei das auch vermeidbar wäre wenn ich noch nen ticken langsamer fahren würde.
Allerdings beschwere ich mich dann nicht wenn ich danach dann Post bekomme.