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Beitrag von: PPH82 Date: 01.01.2010 Thema: Glatteis Unfall Teilkasko Hilfe ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pimboli am 01.01.2010 um 11:02:46 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben. Hallo, bin dieses jahr schlecht reingerutscht. ich hatte vor ca 1h nen unfall gehabt.laut polizei wurde an der straße nicht gestreut. da die ampel schnell rot wurde, mußte ich bremsen. bin dann ins schleudern geraten und bin dann gegen den bordstein und mast gefahren. gleichzeitig wurde ich von der sbahn leicht angeschliffen. ich hatte angst gehabt. habe da jetzt nen kratzer. hab zum größten teil mehrere blechschäden. vorne rechts mit der kaputten lampe. der reifen drunter ist auch kaputt- hinten rechts ne beule und paar lackschäden dort. ich bin bei der huk24 nur teilkasko versichert. hat jemand erfahrung, ob die huk24 mir die kosten erstattet. wie gesagt, es war glatt und und es wurde nicht gestreut. laut adac und polizei wird teilkasko die kosten nicht gedeckt, da man auf die witterungsverhältnisse seine fahrweise anpassen muss. kann ich da was dagegen tun? habe keine lust die kosten zu tragen. Bearbeitet von: PPH82 am 01.01.2010 um 02:34:03 Bearbeitet von: Pimboli am 01.01.2010 um 11:02:46 |
Autor: BMW_USER Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob du Lust hast oder nicht die Kosten zu tragen ist irrelevant. Teilkasko kommt definitiv NICHT für selbstverschuldete Unfälle auf. Und ein Streupflicht bei Blitzeis gibt es nicht. Und plötzlich schalten Ampeln auch nicht um. Zumindestens nicht in den 23 Jahren die ich fahre ..... Glück Auf! Alle meine Tips geben MEINE Erfahrungen wieder. Anwendungen geschehen auf eigene Gefahr!! |
Autor: Mythos3er Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Frohes Neues und Hallo! Tut mir leid, aber ich muss bestätigen was mein Vorredner schon bemerkt hat. Teilkasko deckt Schäden wie Steinschlag ab, aber keinen selbstverschuldeten Unfall. Das du keine Lust hast die Kosten zu tragen ist verständlich, der von die verursachte eventuelle Flurschaden wird von deiner Haftpflicht bezahlt, dein eigenen Schaden musst du jedoch selber bezahlen. |
Autor: BMW_USER Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lust Hin oder Her, schon in der Fahrschule wird gelehrt vorausschauend zu fahren. Erst Recht vor Ampeln (die vorgeschriebene zeitliche Schaltphasen von Grün auf Gelb auf Rot haben!!!) und dann noch beim Temperaturen um den Gefrierpunkt. Gut das es keine gesundheiltichen Schäden gab. DAS ist dann richtig schlimm wenn man im KH aufwacht! Glück Auf! Alle meine Tips geben MEINE Erfahrungen wieder. Anwendungen geschehen auf eigene Gefahr!! |
Autor: PsTYLe320 Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, erstmal nen freues neues Jahr und gleichseitig mein beileid. Hoffe am Auto ist nicht al zuviel kaputt gegangen. Leider kann ich nur meinen Vorrednern zustimmen .... Teilkasko wird nichts bezahlen höchstens nur die Scheiben die kaputt gegangen sind evtl noch dein scheinwerfer bzw nur das Glas. mfg |
Autor: mb100 Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dass die Teilkasko Steinschläge abdeckt is mir neu. Höchstens auf der Scheibe... Aber Deine Scheiben / Lampengläser kannst Du über die TK abrechnen lassen. Was Du versuchen könntest wäre, dass Du gegen die Kommune vorgehst, weil die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind. Aber dazu müsstest Du nachweisen, dass die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind - und das ist wohl ein Ding der Unmöglichkeit. Sicher auch weil der Unfall ja nachts passiert ist... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: e46-fahrer Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Versicherung zahlt definitiv nicht, da nur Teilkasko und die Stadt zahlt dir auch keinen cent, da Fahrweise anpassen, du mußt selber zahlen |
Autor: Old Men Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Teilkasko zahlt alle Schäden die du verursacht hast. (Ampelmast und evtl.Schaden an der S-Bahn sowie alle deine eigenen Glas-Schäden. ) Den Rest aber mußt du selber zahlen. Sollte bei der Unfallaufnahme auch noch festgestellt worden sein, daß du keine Winterreifen montiert hattest, kann es böse Folgen haben. Pech für dich, aber das war mit Sicherheit NICHT!!! der gute Rutsch ins neue Jahr. |
Autor: BMW1989 Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dir wird zur last gelegt werden, wie e46-fahrer gesagt hat das du deine geschwindigkeit nicht den witterungsverhältnissen angepasst hast. Das restlich relevante wurde schon erwähnt und deine vers. wird auch steigen wegen dem ampelmast und so. |
Autor: mb100 Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Blödsinn. Das is Sache der Haftpflicht. Die zahlt alle Schäden, die man an fremdem Eigentum verursacht hat. Also auch Ampel und S-Bahn. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Ich mag 3er Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich frage mich, wie man nur auf den Gedanken überhaupt kommen kann, dass eine Teilkasko sich quasi in eine Vollkasko umwandeln kann?? Das einzige sind die eigenen Glasschäden, die man ersetzt bekommt.. Das war es dann!! Das die Räum und Streudienste nicht in dem Umfang stattfinden, weiss ja jeder. Als es vor 2 Wochen am Wochenende geschneit hatte, da wäre genug Gelegenheit gewesen, die Strassen am Montag dem zahlenden Bürger befahrbar zu übergeben. Aber in weiten Teilen des Landes gab es nur Chaos. Die Behörden scheinen unantastbar...aber wehe du fegst vor deinem Grundstück nicht. Dieser Unfall ist vielleicht nicht vermeidbar gewesen....man kann das schlecht beurteilen.. Bei Glatteis ist man relativ machtlos. Auch Winterreifen sind keine Wunderwaffen. Allerdings wird man dir reichlich Ärger machen, wenn du keine drauf hattest.. Es tut mir leid, dass dein neues Jahr so anfangen musste.. . |
Autor: herr_welker Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Übrigens zahlen die auch die Plastikabdeckungen von Scheinwerfern, Blinkern (auch Seitenblinker) und Rückleuchten. Ebenfalls versichert sind die Spiegelgläser. Zitat: Bist du ADAC Mitglied? Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist und du ein Premium Mitglied bist, dann hast du vl. Anspruch auf einen Leihwagen. Falls du bei der Huk24 einen Fahrzeugschutzbrief mitabgeschlossen hast, hast du vl. auch dort die Möglichkeit dir kostenlos ein Leihfahrzeug zu mieten. Da hilft dir das Servicecenter weiter. Fragen kostet nichts. Bearbeitet von: herr_welker am 01.01.2010 um 20:10:38 |
Autor: coupe-maniac Datum: 01.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Blöde Sache, aber trotzdem Eigenverschulden. Räum und Streupflicht schön und gut, aber um 1 Uhr Nachts, da kann nicht alles flächenddeckend gestreut sein. Hatte letztes Jahr das Pech, am 1.1 gegen nen Bordstein zu rutschen, auch Blitzeis, allerdings um 15:00 UHR!! an ner Hauptstraße. Die Kommune hat auch nichts bezahlt, hies es selbst schuld. War Gottseidank nur mit ca 10 km/h Unterwegs, daher waren die Schäden nicht allzugroß. Sei Froh dass es keine Personenschäden gab. Teilkasko zahlt nur Schäden an Glas und Scheinwerfern, Rückleuchten und Blinkern. Haftpflicht übernimmt die Schäden an Mast, Bordstein und SBahn. Blechschäden und Achsen etc sind deine Sache. Everything is possible Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer |
Autor: PPH82 Datum: 02.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hatte winterreifen drauf. aber die haben nicht geholfen. die blinker kosten bei ebay 30 euro. die teilkasko jetzt zu beanspruchen, würde sich nicht lohnen wegen dem selbstbehalt. an straßenmast und sbahn ist kein schaden entstanden. |
Autor: Tombo Datum: 02.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Oh man,da hast du ja auf ganzer Linie am falschen Ende gespart. |
Autor: herr_welker Datum: 02.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Naja. Ein Selbstbehalt bei der Kaso ist jetzt nicht sooo unüblich. Wie hoch ist den der Schaden nun insgesamt? |
Autor: LucyStern Datum: 09.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das mit dem Unfall ist echt blöd. Mich hat es gestern fast auf der Autobahn erwischt. Fuhr auf der Linken Spur hinter einem anderen Fahrzeug. Vor diesem Wiederum hatte sich ein Tschechischer LKW überlegt einen anderen zu überholen. Also waren wir alle mit ca. 100 km/h unterwegs. Plötzlich sehe ich, wie sich von der Auflieger des LKWs eine Eisplatte selbständig macht und in die Luft gewirbelt wird. Diese Platte war halbso groß wie eine Motorhaube und ca. 5 cm dick. Ich dachte nur scheiße, als ich sah das sie genau in meine Richtung flog. Irgendwie habe ich es geschaft,... Kräftig abgebremst (da neben mir der zweite LKW war), dann die Bremse gelöst und rechts hinter den LKW der überholt wurde eingeschert. Zum Glück war die Straße weder glatt noch irgendwie eingeschneit. Direkt neben mit kam das Ding dann mit riesem Lärm runter. Die Fahrzeuge hintermir hatten Glück, sie fuhren über die Kleinteile von der Platte. Ich habe nur deacht, puh, war das knapp. Als die nachfolgenden Fahrzeuge an mir vorbei fuhren, habe ich noch anerkendene Blicke und Gesten bekommen. Aber wie ist es in so einem Fall? Abgesehen, dass es ein ausländischer Fahrer war. Der Fahrer ist eigentlich verpflichtet sein Fahrzeug von Eis zu befreien. Und genug Abstand hatte ich auch, war ja sogar noch ein Fahrzeug dazwischen, über das die Platte einfach hinweg geflogen ist. Wenn einen so ein Teil bei der Geschindigkeit trifft, ist doch Einiges kaputt. Abgesehen, von eventuellen Personenschäden. Gruß Lucy |
Autor: Ich mag 3er Datum: 09.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: . |
Autor: DSMtuner Datum: 09.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- teilkasko zahlt den kompleten Glasschaden. auch die scheinwerfer, Nebler, etc. hab mit meiner kiste letztes jahr nen unfall gebaut und hab von der Versicherung für die Haupt und nebelscheinwerfer 870€ bekommen. 150€ war selbstbeteiligung. neu beim händler 1020€ für zwei haupt und zwei nebelscheinwerfer.brauchst nen kostenvoranschlag und fotos(sind immer wichtig) dann mit ner unfallskizze und schilderung des unfalls der Versicherung schicken und dann müsstest dein geld kriegen. Ich fahre nicht zu schnell--ich fliege zu tief 4Zylinders 3Diamond 2Liters 1Turbo 0Chance to lose |
Autor: schnitte09 Datum: 10.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Teilkasko zahlt alle Glasschäden und die Schäden die Du verursacht hast, also Mast und so. Ein Nickerchen hinterm Lenkrad schützt vorm Älterwerden. |
Autor: mb100 Datum: 10.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja Zitat: Nein. Das ist ne Sache der Haftpflicht. Wie oft denn noch? Steht doch scho oben... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: DaMay85 Datum: 10.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wie sieht es denn mit folgendem Ausgang aus: Die Ampel wird (plötzlich oder nicht) Orange/Rot und man weiß, wenn man ohne zu Bremsen weiter fährt, fährt man gerade noch über Rot. Wenn man stehen bleiben will vor der Ampel, muss man so kräftig bremsen, dass die Gefahr besteht, dass der Wagen ausbricht. "Darf" man hier über rot fahren? Das Ganze kommt mir nämlich von einer Geschichte von nem Freund bekannt vor, wo ich nicht weiß, ob er das gerne so hätte oder so ist: Wenn man einen Anhänger hat und für den Stillstand einer gerade orange geschalteten Ampel eine "Voll"bremsung hinlegen muss und somit in Gefahr geraten könnte ein Geschoss zu werden, "darf" man über rot fahren. Jaja hier und da Anführungszeichen und eigentlich müsste man ja nicht vollbremsen weil man vorausschauend fährt etc. :-) Ich denke das Prinzip wurde aber deutlich und ist in beiden Fällen gleich: Um noch stehen zu bleiben gerät man in Gefahr, dass das Auto ausbricht und man nimmt lieber eine Ampel in Kauf, die höchstens eine Sekunde auf rot ist um dafür ungefährdet geradeaus zu fahren |
Autor: Fogg Datum: 10.01.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Schaltzeiten der Ampel sind normalerweise immer an die örtlichkeiten, sprich erlaubten Geschwindigkeiten, angepasst! Das heißt also wenn du normal, ordnungsgemäß unterwegs bist solltest du in keine solche Situation kommen! Wenn es glatt ist und du deshalb nicht mehr anhalten könntest oder die Gefahr da ist das du ins schleudern kommst dann warst du "den Umständen nicht angepasst" unterwegs! Das interessiert keine Sau wenns du dann dabei erwischt wirst, da bekommste zurecht eine verbraten. Das einzige wo man bei Rot über die Ampel darf bzw in sich bei Rot in die Kreuzung schieben kann ist wenn von hinten Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen, da haste dann auch kein Problem wenn z.B. ein Rotlichtblitzer das aufnimmt. Einfach Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges und Uhrzeit aufschreiben und nachher so melden. Das hatte ein Kumpel von mir mal der nem Krankenwagen platz gemacht hat und dabei geblitzt wurde, da kam zuerst ein Bußgeldbescheid gegen den er mit den o.g. Angaben einspruch eigelegt hatte und dann kam der nächste Brief wo stand das das ganze eingestellt wurde. Das einzige wo ich mal gerne bei dunkelorange drüber fahre ist wenn ich mit Pferden unterwegs bin, da möchte ich den armen Tieren keine heftige Bremsung zumuten... wobei das auch vermeidbar wäre wenn ich noch nen ticken langsamer fahren würde. Allerdings beschwere ich mich dann nicht wenn ich danach dann Post bekomme. ...don´t care about tomorrow! |
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