Auto springt an aber fährt nicht los ????
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Mitglied seit: 28.12.2009
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Hallo,
Mein auto e36 318is coupe baujahr 12/95 springt ganz normal an aber wenn ich losfahren will und in den 1ten gang reintuh und losfahren will dann kommt unten komische geräusche und das auto zittert dann.
Wenn ich den 1ten gang reinlege und von der kupplung gehe dann stirb das auto nicht ab. Was könnte es sein ??????? Danke im voraus
Mitglied: seit 2005
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Hallo Racer_318is,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 27.12.2009
Leimen
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33 Beiträge
fast das gleiche hatte ich vor nem halben jahr bei meinem 320i coupe,
war die nockenwellen steuerung un die feder bzw. geber oder so was musste mal zu bmw wei das knnen nur die wurd mir gesagt -.- is sehr doof weil des kann teuer werden ...
Zitat:
Wenn ich den 1ten gang reinlege und von der kupplung gehe dann stirb das auto nicht ab.
(Zitat von: Racer_318is)
kupplung kaputt
Mitglied seit: 27.12.2009
Leimen
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33 Beiträge
wäre möglich aber dan würd er nicht stotern norm. würd ja eig eher nur durchrutschen
ganz klar die kupplung....
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.12.2009
Landshut
Deutschland
5 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Wenn ich den 1ten gang reinlege und von der kupplung gehe dann stirb das auto nicht ab.
(Zitat von: Racer_318is)
kupplung kaputt
(Zitat von: kwadde)
hmm was wird das ungefähr kosten habe das auto vor 16 tagen gekauft heute habe ichs angemeldet wollte probefahrt machen dann gings nicht kann ich das Auto zurück geben oder zahlt die reperatur der händler ??? MFG
Mitglied seit: 27.12.2009
Leimen
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33 Beiträge
wenn es vom händler is muss er es zahlen,
wenn du ne neue kuplung reinmachst dan nimm lieber glei ne sport kuplung kostet vil 30euro mehr aber lohnt sich un hält länger, musste mit so kommt drauf an 150-200 rechnen also nix weltbewegendes
Kommt drauf an was du in deinem Kaufvertrag drinnestehen hast. Die meisten "hinterhofhändler" schreiben die autos auf Bastlerfahrzeuge oder auf eine Privatperson..
Hast du den Wagen nicht vorher gefahren?? weil von jetzt auf gleich verabschiedet sich normalerweise keine Kupplung...
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Landshut
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5 Beiträge
Zitat:
Kommt drauf an was du in deinem Kaufvertrag drinnestehen hast. Die meisten "hinterhofhändler" schreiben die autos auf Bastlerfahrzeuge oder auf eine Privatperson..
Hast du den Wagen nicht vorher gefahren?? weil von jetzt auf gleich verabschiedet sich normalerweise keine Kupplung...
(Zitat von: muDd)
hmm da steht drin dass er das auto im kundenauftrag verkauft ist das dann also privatverkauf oder wie ???
ja ich habe die kennzeichen reingemacht und losgefahren circa 2 min bin ich ganz normal gefahren dann konnte ich kein gas geben auto war zwar in den 2ten gang drin aber der ging nicht als wäre leergang drin und zittert voll.
"im Kundenauftrag" heisst soviel wie "Privatverkauf ohne Garantie" ;o(
juramodus an:
Selbst bei einem Privatverkauf liegt in diesem Fall ein Sachmangel vor, der von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers abgedeckt werden muss! Ein Gewährleistungsausschluss wäre nur ersichtlich, wenn der Verkäufer dich über die defekte Kuplung in Kenntnis gesetzt hätte und du es akzeptiert hättest.
Dementsprechend liegt ein Sachmangel gem. §434 I 2 Nr. 2 BGB vor.
Du kannst nach § 437 1,2 BGB Nacherfüllung (Reparatur) verlangen oder vom Kaufvertrag §433BGB zurücktreten (Rückabwickeln).
Gewährleistungspflichten bestehen auch beim Privatkauf/verkauf!
juramodus aus!^^
Geh zu deinem Anwalt, der soll nen Schreiben aufsetzen, dann kannste den Kaufpreis um ca. die Reperaturkosten senken.
MFG
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Mitglied seit: 28.12.2009
Landshut
Deutschland
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Zitat:
juramodus an:
Selbst bei einem Privatverkauf liegt in diesem Fall ein Sachmangel vor, der von der Gewährleistungspflicht des Verkäufers abgedeckt werden muss! Ein Gewährleistungsausschluss wäre nur ersichtlich, wenn der Verkäufer dich über die defekte Kuplung in Kenntnis gesetzt hätte und du es akzeptiert hättest.
Dementsprechend liegt ein Sachmangel gem. §434 I 2 Nr. 2 BGB vor.
Du kannst nach § 437 1,2 BGB Nacherfüllung (Reparatur) verlangen oder vom Kaufvertrag §433BGB zurücktreten (Rückabwickeln).
Gewährleistungspflichten bestehen auch beim Privatkauf/verkauf!
juramodus aus!^^
Geh zu deinem Anwalt, der soll nen Schreiben aufsetzen, dann kannste den Kaufpreis um ca. die Reperaturkosten senken.
MFG
(Zitat von: Johnny1988)
Vielen dank! das werd ich dann machen.
MFG
Für alle Juristen: Juramodus wird gross und Kupplung mit zwei p geschrieben. Nur mal so am Rande...
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Mitglied seit: 24.09.2008
Braunschweig
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412 Beiträge
Zitat:
fast das gleiche hatte ich vor nem halben jahr bei meinem 320i coupe,
war die nockenwellen steuerung un die feder bzw. geber oder so was musste mal zu bmw wei das knnen nur die wurd mir gesagt -.- is sehr doof weil des kann teuer werden ...
(Zitat von: Desert 1o1)
Sry für Offtopic aber als ich das gelesen habe musste ich echt lachen hahahahahahha. Sry nochmal musste raus
Da häng ich mich gleich mit dran mit der Nockenwellensteuerung...... :-)
Echt zum wegschmeisen das is n echter Knaller :-)..... hehe zum todlachen
Also das es die Kupplung sein muss ist hier wohl klar. das sollte auch jemand wissen der wenig Ahnung hat.
danke
lg
Mitglied seit: 12.09.2008
Lünen
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87 Beiträge
ok Kupplung klingt plausibel
allerdings hatte ich bei meinem 320 coupe das selber problem allerdings is mir die Antriebswelle gebrochen und mein Diff hat keine Sperre
nur mal so am Rande^^
Come in and take a ride in my 6 cylinder symphonie