Selbst wenn, es geht um die Notwendigkeit des Transportes.
Wenn ich mir zuhause leicht in den Finger schneide und mir den Rettungswagen rufe, dann fahren die mich auch ins Krankenhaus. Da bekomme ich dann auch ein Pflaster und eine Tetanusspritze, somit ist die medizinische Leistung auch erbracht worden.
Aber der Transport währe nicht erforderlich gewesen, denn ich hätte auch selbst, im Zweifel mit einem Taxi (was die Krankenkasse am ehesten bezahlen würde), in ein Krankenhaus fahren können.
Ob der Rettungswagen erforderlich war, entscheidet der diensthabende Arzt in der Notaufnahme.
Alle beschweren sich über die Krankenkassenbeiträge, aber auch diese Besoffenenfahrten fallen mit da mit ins Gewicht.