Krankenwagen selber zahlen??
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Mitglied seit: 07.08.2008
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Hallo Ihr!
Gestern hat mich fast der Schlag getroffen. Hab ne Rechnung über ne Krankenwagenfahrt in Höhe von 321,- € bekommen. Das tut gut, so kurz vor Weihnachten... Kurz zum Hintergrund:
Das ganze ist über ein Jahr her, Anfang Dezember 2008 wars. War neu in der Stadt, das erste mal mit neuen Leuten unterwegs auf ner Party und habs etwas übertrieben. Jedenfalls wurde ein Krankenwagen gerufen, welcher dann auch kam und mich mitgenommen hat. Ich war allerdings nicht K.O. sondern bin noch auf eigenen Beinen in den Wagen gestiegen. Die Fahrt zum Krankenhaus war kurz, das Teil war direkt um die Ecke. Im Krankenhaus selbst bin ich allerdings nur in nem Raum geführt worden und hab mich da kurz hingesetzt. Wo versammelter Mannschaft hat die leitende Ärztin mich dann verspottet (O-Ton): "Selber schuld, wenn Sie so dumm sind!" Irgendwann hat's mir dann gereicht. Ich hab mich höflich entschuldigt, dass ich so naiv war zu denken, dass mir in einem Krankenhaus geholfen wird bin dann gegangen. Im Krankenhaus wurde also rein gar nichts getan. Nichma Blut abgenommen oder sonstwas. Hochgefahren, verspottet und vor die Tür gesetzt.
Deshalb sehe ich jetzt nich ein soviel Geld für die Fahrt zu zahlen. Das Problem ist, dass in der Rechnung steht, dass das Krankenhaus nicht selbst für den Fahrdienst zuständig ist, sondern versch. Vertragspartner, an die man sich bei Fragen zur Rechnung direkt wenden soll. Die werden dann natürlich sagen "Wir sind nur für die Fahrt zuständig, der Rest ist uns latte!"
Klar war der Einsatz mehr oder weniger eigenverschuldet. Wenn kein Weg drumrum führt, werd ich wohl zahlen. Aber bevor ich freudestrahlend die Überweisung ausfülle, wollte ich wissen, ob ich irgendwelche Alternative hab.
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Hallo EXZESSIV,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Krankenwagen selber zahlen??"!
Gruß
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Mitglied seit: 09.02.2008
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40 Beiträge
Genau... Der Einsatz war absolut eigenverschuldet. Ehrlich gesagt ist es auch vollkommen in Ordnung, dass du für den Einsatz zahlen musst. Weil du dich nicht unter Kontrolle hattest und saufen musstest, musste vielleicht jemand anders, der wirklich ein Problem hatte, länger auf einen Krankenwagen warten. Vielleicht ist dir das ja eine Lehre ;)
Zahlen musst du in jedem Fall. Ging 2 Bekannten von mir schon genauso und alternativen haben die damals auch nicht gefunden.
ed: glaub einer hats in raten abbezahlt
Bearbeitet von: jay x 412 am 23.12.2009 um 11:37:57
Zu meiner Zeit konnten Kids Geheimdienstcomputer hacken, heutzutage schaffen sie's nichtmal Bilder ins Netz zu stellen.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Denk auch da wirst wohl in den sauren Apfel beißen müssen und zahlen dürfen.
Mfg
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Du wirst auf jeden Fall zahlen müssen! Ich hab mir mal im besoffenen Zustand im die Hand geschnitten und musste auch den Krankenwagen zahlen, damit hatte ich aber absolut kein Problem weil ich wie du selber Schuld war (Alkohol). Ich finde es gut wenn man in so einem Fall den Krankenwagen zahlen muss.
Nen Taxi wäre billiger gewesen. ;)
Ich glaube an dem Abend war Dein Nickname Programm was?
Bearbeitet von: Nicore am 23.12.2009 um 11:41:01
BMW Team Oberhavel
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Mitglied seit: 07.08.2008
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Hat's mir schon gedacht, wollte nur sicher gehen. Wird dann unter Lehrgeld verbucht... Hab seit dem Abend auch nie mehr so arg auffe Kacke gehauen... Danke für die schnellen Antworten und euch allen frohe Weihnachten + guten Rutsch! :)
Um das wirste ned drum rumkommen.
Geht ja hier auch nicht um den Krankenhausaufenthalt sondern um die Fahrt selbst. Normal zahlt es die Krankenkasse aber wenn man hald selber schuld is is man selber schuld :)
Dann sind die Kosten der Krankenkasse auch latte weil sie´s ned zahlen müssen.
Zieh deine Lehre draus, fürs nächste mal weißte es.
PS.
Ich frag mich wie man überhaupt so viel saufen kann das man so fertig ist das andere Leute schon den Krankenwagen rufen und wie´s im Krankenhaus abgelaufen is mit dir als Betrunkenen will ich jetzt auch mal nicht wirklich wissen. >,<
Aber andere Frage, warum rufste ned einfach die Telefonnummer auf der Rechnung an. Mehr als auslachen und auflegen können die auch nicht.
Automobiler Individualist
Mitglied seit: 09.02.2004
Stuttgart
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170 Beiträge
interessantes thema, das bedeutet wenn ich selnbstverschulde muss ich die fahrt zahlen?
oder gilt das nur wenn man sich ins koma gsoffen hat?
weil wenn ich gegen den baum fahr, würd ichs net unbedingt einsehen zu zahlen aber wenn ich goffen hab schon...
------------------------------------
Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Mitglied seit: 05.04.2005
Plauen/Neuensalz
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815 Beiträge
Wer hat denn den KW gerufen?
Es stellt sich hier schon die Frage nach der Rechtfertigung dieses Einsatzes.
So lange es keine Gefährdung gab, gab es keinerlei Grundlage für einen derartigen Einsatz, was sich ja dann auch im Krankenhaus entsprechend der Dir dort wiederfahrenen "Behandlung" bestätigt hat.
Nur weil Rechnungsersteller und Leistungserbringer nun (wie so fot in Dtl.) unterschiedliche Unternehemn sind, heißt das noch lange nicht, dass man gegen derartige Rechnungen nicht mehr vorgehen kann.
Wäre ja auch noch schöner. Mit einem solchen Vorgehen würde man einer modernen Wegelagerei Tür und Tor öffnen.
Es ist nunmal Fakt, dass Krankentransporte dafür da sind im NOTFALL schnell reagieren zu können und das bringt nun auch mit sich, dass die Fahrzeuge mehr in Bereitschaft stehen und die Fahrer ebenso mehr "warten" als effektiv fahren. Dort kommen nun die achso tollen Sanierer und meinen, dass man das alles besser auslasten muss. Damit wird es noch soweit kommen, dass die Krankenwagen sowas wie Streife fahren und einfach jeden x-beliebigen aufgabeln, zum Krankenhaus schaffen und Rechnungen schreiben.
ARME, KRANKE WELT
Solche Dinge verhindern im Übrigen dann auch das rechtzeitige Erscheinen bei wirklichen Notfällen!
Also ich würde die Angelegenheit nochmal auf Sinnhaftigkeit durchleuchten.
Vor allem in Bezug auf die angefallenen Kosten im Vergleich mit den erbrachten Leistungen.
Gruß Mirko
Ist der Krankenwagen medizinisch notwendig, wird er auf jedenfall übernommen. Es kann sein, dass dir eine Rechnung geschickt wird. Diese dann einfach bei der Krankenkasse einreichen.
Bei deinem speziellen Fall weiß ich es nicht genau.
Aber bei der Krankenkasse einreichen würde ich es auf jedenfall.
Ich gehe mal davon aus, das du gesetzlich Versichert bist.
Leute macht doch mal halblang.
Warum soll die allgemeinheit zahlen, wenn er sich die hucke vollsäuft?
Ich finde es richtig, das er zahlen muss. Ob das verhalten der Ärztin im Krankenhaus richtig war, steht auf ganz nem anderen blatt.
Amüsanter´weise hatte ich schon ähnliches Problem. Ich bin bzw war zugelassener Fußballschiedsrichter.
Wurde aber bei einem Spiel von einem Spieler mit Migrationshintergrund (Ausländer darf ich ja nicht sagen) niedergetreten.
Schuldfrage war klar, doch versäumte es der Fahrer des RTW in sein Protokoll zu schreiben. SO bekam ich 8 Wochen später eine Rechnung über 680DM (ist schon etwas her).
Habe damas angegeben, das hier kein eigenverschulden vorlag, sondern ich Opfer eines Tätlichen angriffs war. Thema erledigt. Die rechnung hatte dann der schuldige zu tragen.
Warum soll bei klaren schuldverhältnissen die allgemeinheit zahlen?
Motorsport ist Autofahren für Männer!
www.rallyeteam-hartmann.de
www.Racers-performance.de
Zitat:
Warum soll bei klaren schuldverhältnissen die allgemeinheit zahlen?
Aus sozialen Gründen?
Warum soll man die Behandlungskosten zahlen, wenn jemand daheim einen Unfall hat (z.B. vom Stuhl gefallen). Is doch seine Schuld, wenn er keine Leiter holt.
Warum soll man den RTW, die Behandlung, die Intensivstation von einem Herzpatienten zahlen, der extrem übergewichtig ist? Selber Schuld, hätte er doch abgenommen und sich gesund ernährt.
Also für mich gehört das einfach zu einer Krankenversicherung dazu.
Zitat:
Wurde aber bei einem Spiel von einem Spieler mit Migrationshintergrund (Ausländer darf ich ja nicht sagen) niedergetreten.
Warum nicht.
Der Begriff "Ausländer" ist ein ganz normaler Begriff. Er wird sogar vom Staat direkt genutzt.
z.B. im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Bearbeitet von: herr_welker am 23.12.2009 um 13:04:57
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Mitglied seit: 07.08.2008
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Alkohol war an der Sache gar nicht Schuld, war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... Werde wie gesagt zahlen, keine Frage. Nur regt es mich nach wie vor auf, dass man mich im Krankenhaus so herablassend behandelt hat und mich einfach vor die Tür gesetzt hat. Naja... Dumm gelaaf!
Zitat:
Alkohol war an der Sache gar nicht Schuld, war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... Werde wie gesagt zahlen, keine Frage. Nur regt es mich nach wie vor auf, dass man mich im Krankenhaus so herablassend behandelt hat und mich einfach vor die Tür gesetzt hat. Naja... Dumm gelaaf!
(Zitat von: EXZESSIV)
Reich es doch bei deiner Krankenkasse ein. Du hast doch nichts zu verlieren.
Entweder die übernehmen die Sache oder eben nicht.
Dann kannstes immernoch zahlen.
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Mitglied seit: 07.08.2008
Deutschland
0 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Alkohol war an der Sache gar nicht Schuld, war nur dank Albert Hoffmanns Erkenntnisse etwas verwirrt... Werde wie gesagt zahlen, keine Frage. Nur regt es mich nach wie vor auf, dass man mich im Krankenhaus so herablassend behandelt hat und mich einfach vor die Tür gesetzt hat. Naja... Dumm gelaaf!
(Zitat von: EXZESSIV)
Reich es doch bei deiner Krankenkasse ein. Du hast doch nichts zu verlieren.
Entweder die übernehmen die Sache oder eben nicht.
Dann kannstes immernoch zahlen.
(Zitat von: herr_welker)
Hab ne Zahlfrist bis zum 19.01.2010. Wie lang dauert so ne Bearbeitung denn? Möchte da nicht in Verzug kommen, um dann noch drauf zu zahlen...
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
Deutschland
108 Beiträge
Hallo,
ich denke Dein fehler war, das Du dich aus dem Krankenhaus entfernt hast. Der Rettungsdienst (oder der Träger des RD) bekommt sein Geld von der Krankenkasse.
Sprich:
Jemand ruft da an weil Du voll bist, die fahren Dich (war bei dem Preis ein Rettungswagen - Krankenwagen kosten in der Regel ca. 100€), schreiben das Einsatzprotokoll - und nun kommt das wichtige - bekommen einen Transportschein. Mit diesem Schein bekundet der aufnehmende Arzt, dass Du hilfebedürftig bist oder warst.
Also entweder wurde der T-Schein nicht unterschrieben weil Du dich sofort vom Acker gemacht hast oder Arzt hat sich geweigert, weil er etwas gegen besoffene hat. An Deiner Stelle würde ich das Teil bei der Krankenkasse einreichen, die werden nach dem T-Schein fragen, Du gehst ins Krankenhaus und versuchst einen zu bekommen. Datum etc. haste ja noch im Kopf.
Ach so:
Der Preis ist übrigens eine Pauschale, ob Du nur 50 Meter gefahren wirst und voll warst oder durch die halbe Stadt als "echter" Notfall mit allem drum und dran - es kostet immer das gleiche.
Gruß
Zitat:
Hab ne Zahlfrist bis zum 19.01.2010. Wie lang dauert so ne Bearbeitung denn? Möchte da nicht in Verzug kommen, um dann noch drauf zu zahlen...
Da hilft dir deine Krankenkasse sicherlich weiter.
Zur Not einfach mal eine Geschäfststelle von denen aufsuchen oder anrufen.
Mitglied seit: 17.06.2002
Reutlingen
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830 Beiträge
Herrlich...mal ein Thema zu dem ich (Arzt) auch mal seinen Senf dazugeben darf.
Mittlerweile (und meiner Meinung nach auch traurigerweise) ist der Alkohl und dessen Folgen auf Rang 2 angekommen, als Ursache dafür sich notfallmäßig im Krankenhaus vorzustellen!
Ich kotze jedes mal ab wenn am Wochenende der sogenannte "Partybus" schön nach der Disse bei mir in der chirurgischen Ambulanz ankarrt, und irgendwelche Besoffene ablädt, die ich dann flicken darf. In 90 % der Fälle endet der ganze Scheiß bei pöbelnden Patienten, die einen beleidgen und ab und auch handgreiflich werden wollen, weil die in ihrem deliranten Zustand nicht begreifen wollen, dass man sie z.b. Nähen muss. Jedes mal kotz ich über solche Penner ab!
Ich sag NIE was dagegen, wenn um 4 Uhr morgens ein Autounfall kommt mit mehrere Schweverletzten! Dafür bin ich da! Aber bei solchen Aktionen wie bei dir, kann ich die Kollegin, die damals diesen Spruch abgelassen hat durchaus verstehen. Aussprechen, hätte sie es sicherlich nicht dürfen, aber es ist aus ihrer Situation verständlich. Ich denke mir so was auch jedes mal, ohne es auszusprechen.
Nun zu deinem Problem:
Die Sanis die bei dir angekarrt sind haben nur eine Aufgabe: Patient von A nach B bringen. Mehr nicht! Und "B" entspricht hier das Krankenhaus. Dort bekommen sie dann in der Regel den Krankentransportschein ausgehändigt, welche von einem Arzt unterschrieben sein muss. Er muss also quasi sein okay dazu geben!
Wenn ein Patient sich, wie in deinem Fall, ohne Behandlung selbst entlässt, würde ich an ihrer Stelle auch nicht den Transportschein unterschreiben. Ergo: Das DRK kriegt keinen Schein, die Kasse muss somit nicht zahlen, und die Kosten werden direkt vom Patienten geholt! Wie in deinem Fall...
Kommst du da raus? Wohl kaum... Ohne Schein, keine Übernahme durch dir Krankenkasse.
Lern draus, und "übertreib" es das nächste mal nicht.
Greetz ACVido
Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:03:08
Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:04:35
There's no power like BMW-Power!!!
Vroooooooommmmmm
Zitat:
Herrlich...mal ein Thema zu dem ich (Arzt) auch mal seinen Senf dazugeben darf.
Mittlerweile (und meiner Meinung nach auch traurigerweise) ist der Alkohl und dessen Folgen auf Rang 2 angekommen, als Ursache dafür sich notfallmäßig im Krankenhaus vorzustellen!
Ich kotze jedes mal ab wenn am Wochenende der sogenannte "Partybus" schön nach der Disse bei mir in der chirurgischen Ambulanz ankarrt, und irgendwelche Besoffene ablädt, die ich dann flicken darf. In 90 % der Fälle endet der ganze Scheiß bei pöbelnden Patienten, die einen beleidgen und ab und auch handgreiflich werden wollen, weil die in ihrem deliranten Zustand nicht begreifen wollen, dass man sie z.b. Nähen muss. Jedes mal kotz ich über solche Penner ab!
Ich sag NIE was dagegen, wenn um 4 Uhr morgens ein Autounfall kommt mit mehrere Schweverletzten! Dafür bin ich da! Aber bei solchen Aktionen wie bei dir, kann ich die Kollegin, die damals diesen Spruch abgelassen hat durchaus verstehen. Aussprechen, hätte sie es sicherlich nicht dürfen, aber es ist aus ihrer Situation verständlich. Ich denke mir so was auch jedes mal, ohne es auszusprechen.
Nun zu deinem Problem:
Die Sanis die bei dir angekarrt sind haben nur eine Aufgabe: Patient von A nach B bringen. Mehr nicht! Und "B" entspricht hier das Krankenhaus. Dort bekommen sie dann in der Regel den Krankentransportschein ausgehändigt, welche von einem Arzt unterschrieben sein muss. Er muss also quasi sein okay dazu geben!
Wenn ein Patient sich, wie in deinem Fall, ohne Behandlung selbst entlässt, würde ich an ihrer Stelle auch nicht den Transportschein unterschreiben. Ergo: Das DRK kriegt keinen Schein, die Kasse muss somit nicht zahlen, und die Kosten werden direkt vom Patienten geholt! Wie in deinem Fall...
Kommst du da raus? Wohl kaum... Ohne Schein, keine Übernahme durch dir Krankenkasse.
Lern draus, und "übertreib" es das nächste mal nicht.
Greetz ACVido
Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:03:08
Bearbeitet von: ACVido am 23.12.2009 um 17:04:35
(Zitat von: ACVido)
Ich habe damals in der Notaufnahme nicht gepöbelt war aber doch irgendwie etwas frech (ist scheiße ich weiß, im Rausch vergisst man aber manchmal seine gute Kinderstube) als Strafe hat mir dann aber die Krankenschwester die Tetanusimpfung ziemlich unsanft in die rechte Hinternbacke gestochen. Ich sehe meinen Fehler somit als bestraft xD.
Schau mal was ich hier gefunden habe.
Zitat:
Fahrkosten
Die Krankenkassen übernehmen Fahrkosten seit 2004 nur noch dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus "zwingenden medizinischen Gründen" notwendig sind. Dies ist insbesondere der Fall
* bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,
* bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
* bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport),
* bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer vor- bzw. nachstationären Behandlung, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung insbesondere vermieden oder verkürzt wird.
Quelle
Zitat:
als Strafe hat mir dann aber die Krankenschwester die Tetanusimpfung ziemlich unsanft in die rechte Hinternbacke gestochen.
Also wurde ja doch eine medizinische Leistung erbracht.
Schreib dann mal rein ob die Krankenkasse das erstattet hat.
Bearbeitet von: herr_welker am 23.12.2009 um 18:27:38