@Mr. Taxi: Sorry, aber der einzige Verwirrer bist atm du. Denn wie der neue Post von Autoverrückt zeigt, hatten "wir" (als Menge der Antworter minus du) Recht ;)
Zitat:
Auch bei Vorführwagen wird der Listenpreis im Leasing angegeben. War bei allen mir angebotenen Wägen so!
Dann hast dich schön neppen lassen...und die Händler sich von dir die Vorführwagen rückfinanzieren lassen.
Zitat:
Das Autohaus least und überschreibt den Wagen?? Häh? Noch nie! von dieser Praxis gehört
Nichts davon gehört zu haben heißt nicht dass es deswegen nicht gibt. Gerade Autohäuser mit sehr hohem Leasinganteil und "zuverlässiger" Stammkundschaft leisten sich sowas, da die Fahrzeuge entsprechend sofort verfügbar sind und die entsprechende Stammkundschaft sehr zeitsensibel ist (wird reden hier allerdings von Neufahrzeuglistenpreisen >60.000€)
@Autoverrückt:
Lass mal die Aussagen vom Verkäufer untern Tisch fallen, ich glaube der kennt sich 0mm aus. Stand heute 16:20 Uhr wird für Leasing immer noch das sogenannte "Wartung und Reparatur" angeboten, welches einen kleinen Aufschlag bei der Monatsrate verursacht.
"Mit diesem Service ist die Wartung und Reparatur ihres Fahrzeuges ohne weitere Kosten enthalten. Der Service umfasst sämtliche Regelwartungsdienste (z.B. Kundendienste) ihres Fahrzeuges sowie Tüv/AU (NICHT amtliche Gebühr), Verschleißreparaturen (z.B. Bremsscheiben und Beläge, Filter, Betriebsstoffe im Rahmen der Kundendienste, NICHT Auffüllmengen zwischen Regelwartungsdiensten) und verschleißbedingte Motorschäden".
Für Barkauf/Finanzierung gibts andere Pakete, die für Leasingwagen eigentlich nicht angeboten werden dürfen. Da du eines für 880€ Fixpreis hast...hat der Händler dir scheinbar für nen Leasingwagen das Paket von einem Barkauf/Finanzierungskaufwagen gegeben (FAIL!).
Ebenso ist die "Auslegung" des Autohauses vollkommen nebensächlich. Leasingverträge laufen NICHT mit dem Autohaus sondern direkt mit der BMW Bank. Es gibt zwar noch einen zwischen BMW Bank und Autohaus (wegen der Bestellung und abschließenden Restverwertung), aber der kann dir egal sein, ebenso wie die Auslegung deines Vertrages mit der BMW Bank durch das Autohaus absolut irrelevant ist.
Leasingnehmer ist
üblicherweise im Teil I und Teil II identisch als Halter einzutragen, muss aber nicht. Das ist von Autobank zu Autobank verschieden, wichtig ist nur dass es entsprechend im KBA Register gemeldet ist, sonst gehen die Blitzbescheide nicht an dich sondern an BMW ;)
Wenn dir BMW Leasing nun, so wie ich es rausgelesen habe, 278€ als Leasingrate basierend auf 48.000€ Fahrzeugwert bei Vertragsschluss testiert, ist doch alles in Ordnung? Kläre direkt mit denen warum die dann bisher 407€/355€ monatlich abgezogen habe und ignoriere den Händler einfach. Den rechtswirksamen Vertrag hast du mit der BMW Bank und nicht mit dem Händler (bzgl. des Leasing, ich weiß, ich wiederhole mich ;))