Welche Winterreifen auf E36?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.12.2009 um 22:03:14 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hi,
ich habe 205/60 R15 91 Winterreifen auf meinem E36 Ez 03/96.
Im Schein steht unter 15.1/15.2 aber 185/65 R15 87H.
Das ist aber immer so gewesen, der TüV hat nie was gesagt, also gehe
ich davon aus das es ok ist..
so nun meine Frage.
Meine Winterreifen sind nicht mehr Top und ich will mir andere Kaufen.
Habe ein Angebot aber das sind 195/65-15! Krieg ich die auf meine Stahlfelgen und
ist das erlaubt mit denen?
Danke
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.12.2009 um 22:03:14
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Hallo BMWjah,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Welche Winterreifen auf E36?"!
Gruß
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Zitat:
195/65-15!
Passen zwar auf deine Felgen, sind aber nicht erlaubt.
Was du fahren kannst steht hier.
UmrüsttabelleBearbeitet von: Merlin-9999 am 15.12.2009 um 17:34:26
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Diese Antwort wurde
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.11.2007
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Wieso nicht erlaubt?
Durfte ich denn überhaupt mit den 205ern fahren?
Danke
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munich-city
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263 Beiträge
du darfst nur mit der trefen kombi fahren was im breif eingtragen ist!
mfg
/// E30 POWER ///
oo-00-oo
Zitat:
195/65-15!
Sind nicht erlaubt, weil der Abrollumfang nicht zum E36 passt.
Zitat:
du darfst nur mit der trefen kombi fahren was im breif eingtragen ist!
Stimmt auch nicht so ganz.
In den neuen Zulassungspapieren steht nur noch die kleinste Rad-Reifenkombination drin.
Schau doch bitte einfach in meinen Link mit dem Umrüstkatalog, da steht alles drin !!!!
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 29.11.2007
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48 Beiträge
Was ist eine trefen kombi?
Auf Seite 5 der PDF von der Reifenfreigabe Seite
steht das beim 318i EZ 03/96
205/60 R 15 91 H in Ordnung sind. Geht auch anstatt H ein T oder V??
Ist es dann auch mit dem TüV in Ordnung, obwohl im Schein unter 15.1/15.2 aber 185/65 R15 87H
steht?
Nach der Tabelle darf ich also keine 195er? :((
Wenn der Geschwindigkeitsindex der Winterreifen kleiner ist, als deine eingetragene Höchstgeschwindigkeit, mußt du einen Geschwindigkeitsaufkleber im Wagen im Sichtfeld anbringen.
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
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munich-city
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263 Beiträge
Zitat:
Was ist eine trefen kombi?
Auf Seite 5 der PDF von der Reifenfreigabe Seite
steht das beim 318i EZ 03/96
205/60 R 15 91 H in Ordnung sind. Geht auch anstatt H ein T oder V??
Ist es dann auch mit dem TüV in Ordnung, obwohl im Schein unter 15.1/15.2 aber 185/65 R15 87H
steht?
Nach der Tabelle darf ich also keine 195er? :((
(Zitat von: BMWjah)
:)
hab reifen kombination gemeint!
/// E30 POWER ///
oo-00-oo
Zitat:
Zitat:
195/65-15!
Sind nicht erlaubt, weil der Abrollumfang nicht zum E36 passt.
(Zitat von: Merlin-9999)
Stimmt auch nicht so ganz, vom Abrollumfang her passen sie.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
195er müßen vom Tüv abgenommen werden und das ist
wieder verbunden mit Kosten.
Also entweder 185er oder 205er.........!?
If everything seems under control, you're not going fast enough (Mario Andretti)
Mitglied seit: 24.10.2007
Frankfurt
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155 Beiträge
screibe einfach mal ne email an den tüv aber mit plz
(frag mich nicht warum die meinten zur schnelleren bearbeitung) dann senden die dir zu welche reifen alle von bmw für deinen erlaubt sind. natürlich darfst du die daten nicht vergessen '(zu deinem auto
)
weil ich mir nicht ganz sicher mit meinen war weil mein 328i darf min. breite nur 205 fahren
wie oben schon genannt reifen müssen in den papieren nicht mehr alle eingetragen sein da von bmw schon freigaben beantragt wurden nur für sonder dinger halt =)
Zu der Mail würd ich gleich den voraussichtlichen Abrollumfang mit bei schreiben. Da guckst Du im Inet mal nach einem Tachorechner. Bis zu wenigen % Unterschied darf man haben. Müsste im Nice2Know Bereich sein. Hatten sie bei mir auch verlangt.
Es ist, wie es ist.
Alle Angaben ohne Gewähr :-)
Jungs, lest doch bitte alle Beiträge !!
Den originalen BMW Umrüstkatalog hab ich doch oben schon verlinkt.
Zitat:
Zitat: Zitat: 195/65-15! Sind nicht erlaubt, weil der Abrollumfang nicht zum E36 passt. (Zitat von: Merlin-9999) Stimmt auch nicht so ganz, vom Abrollumfang her passen sie.
Nein, tun sie nicht.
195/65-15 war für den E34 freigegeben.
Von 185/65x15 zu 195/65x15 ist ein Unterschied von +2%, und das ist nicht zulässig.
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Zitat:
Jungs, lest doch bitte alle Beiträge !!
Den originalen BMW Umrüstkatalog hab ich doch oben schon verlinkt.
Zitat:
Zitat: Zitat: 195/65-15! Sind nicht erlaubt, weil der Abrollumfang nicht zum E36 passt. (Zitat von: Merlin-9999) Stimmt auch nicht so ganz, vom Abrollumfang her passen sie.
Nein, tun sie nicht.
195/65-15 war für den E34 freigegeben.
Von 185/65x15 zu 195/65x15 ist ein Unterschied von +2%, und das ist nicht zulässig.
(Zitat von: Merlin-9999)
3% sind zulässig.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Zitat:
3% sind zulässig.
Tu mir und den anderen hier einen Gefallen, und verbreite nicht so ein Halbwissen !!
Les mal nach in der StVZO §57(2)
Ich hab die wichtige Stelle extra für dich markiert
hier ein auszug:
Zitat:
Änderung des Abrollumfangs durch andere Felgen und Reifen Bei Montage größerer oder oder kleinerer Felgen, meist verbunden mit breiteren Reifen und zumeist auch der Änderung des Reifenquerschnitts, ändert sich auch der Abrollumfang. Diese Abweichung des Abrollumfangs im Verhältnis zum Abrollumfang der durch die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs vorgegebenen Originalbereifung unterliegt natürlich einem gewissen, zulässigen Toleranzbereich. Die Änderung des Abrollumfangs kann sich durchaus merklich auf Fahrverhalten, Fahrstabilität, Sicherheit, Beschleunigung, Endgeschwindigkeit und Verbrauch auswirken. Hauptproblem dabei ist aber, dass die Anzeigegenauigkeit des Tachos mit Änderung des Abrollumfangs verschlechtert werden kann. Weicht der Abrollumfang neuer Räder zu stark von den Serienrädern ab, ist eine Tachoanpassung erforderlich. Gemäß § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG darf der Abrollumfang des neuen Reifens maximal * 1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens und * 4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis genehmigten Reifens sein
Bearbeitet von: Merlin-9999 am 15.12.2009 um 12:57:29
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
Ach ne, schon klar, schon mal mit gekriegt das ein 195/65R15 vom Abrollumfang her um 0,015% abweicht zu einem 225/45R17 der genehmigt ist? Ein 195/65R15 ist vom Abrollumfang übrigens 0,44% kleiner als ein 225/40R18, den man ohne Angleichung fahren kann. Aber egal.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Es ist doch Fakt, das für den E36 nur die 185 65 15 oder die 205 60 15 zugelassen sind, und alle anderen größen eingetragen werden müssen.
Fahre als Winterreifen die 205 60 15 T MS, dafür musste ich mir einen Geschwindigkeitsaufkleber an die Scheibe kleben.
Gibt beim TÜV keine problem, obwohl im Schein auch nur die 185 65 15 eingetragen sind.
MFG Mario
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