Ist hier jemand im Forum ein Anwalt?
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Hallo, ich hab da eine Rechtliche Frage an einen Anwalt.
Falls jemand einer hier im Forum ist, würde ich mich gerne mit ihm in Verbindung setzen.
Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo vitanick_e46,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ist hier jemand im Forum ein Anwalt?"!
Gruß
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Mitglied seit: 13.02.2004
Baden-Württemberg / Kirchhausen
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1763 Beiträge
Anwalt ist nicht gleich Anwalt sprich ist genauso wie beim Arzt.
Damit meine ich jeder ist auf ein anderes Gebiet spezialisiert und da gibt es reichlich.
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
325 Beiträge
Habe eigentlich nur eine Frage zum Privatverkauf und Rechte.
Hab da bischen Ärger mit einem Käufer, da ihm trotz 2x Besichtigung nach zwei Wochen gebrauch, Mängel aufgefallen sind.
Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat
mb100 ist angehender jurist bzw hat jura studiert.
was hast du denn für ein problem?
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Habe eigentlich nur eine Frage zum Privatverkauf und Rechte.
Hab da bischen Ärger mit einem Käufer, da ihm trotz 2x Besichtigung nach zwei Wochen gebrauch, Mängel aufgefallen sind.
(Zitat von: vitanick_e46)
Gehts um was größeres bzw gibts nen Vertrag, gibt ja da die Klausel gekauft wie gesehen.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
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325 Beiträge
Erst sollte ich die Mängel beseitigen.
Dann nicht mehr beseitigen dafür Rücknahme & Geld zurück
Dann Anwaltsschreiben -->Doch die Mängel beseitigen :-)
Ja was den nun, will der mich auf den Arm nehmen.?
Es wurde kein Kaufvertrag unterschrieben.
Gekauft wie gesehen.
Mängel treten nach zwei Wochen gebrauch auf. Davon welche die schon bei der
Besichtigung genannt wurden..Jedoch stark verschlimmt dargestellt.
Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat
- unter zeugen die mängel beim kauf benannt?
- WELCHE mängel sind genau gemeint?
- sind die mängel durch den gebrauch stärker geworden oder wären sie das auch ohne?
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
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325 Beiträge
Meine Freundin war da, jedoch nicht direkt beim Gespräch dabei. Und er war alleine..
Es ging um eine Einbauküche.
Folgende Mängel lagen vor und von mir dargelegt:
Kühlschrank defekt---mein Angebot war, das Teil bei meinem Auszug zu entsorgen...Nachmieter wollte diesen aber behalten.....
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Seine festgestellten Mängel:
Ich hätte angeblich zu ihm gesagt nur das Gefrierfach funktioniert nicht, Kühlschrank in Ordnung.....-->Kühlschrank
würde nicht funktionieren, bzw nicht richtig Kühlen...
Beschriftung am Drehknopf für Backofentemp. fehlt
Eine Schublade währe defekt
Spülmaschine würde nur ab und an mal funktionieren
Erhebliche Gebrauchsspuren
Das da keine Zahlen auf dem Knopf sind, hab ich ihm leider nicht genannt, jedoch stand er noch nicht mal einen halben Meter davor....
Das die Schublade nicht richtig fest war, ist bei dem alter der Küche (ca 10 Jahre) nicht unnormal, deswegen war dies für mich kein richtiger Mangel, bzw für 2€ ein anderes Scharnier reinmachen und damit ist die Sache fertig...
Und dazu kommt, er konnte sich alles anschauen, keiner hat ihm verboten die Türen bzw Schubladen aufzumachen, wenn er dies aber nicht tut, kann ich keinen zwingen sich da ein genaueres Bild davon zu machen.
Bei mir hat die Spülmaschine einwandfrei funktioniert.....
Die Sachlage lässt sich eigentlich gut mit KFZ Verkauf darlegen:
Wenn ich Privat einen Gebrauchten kaufe, und zwei Tage später eine Beule auf der Beifahrerseite endecke, die ich bei der Besichtigung nicht sah, da kann ich doch nicht zurückfahren und sagen, hörmal, wieso sagst du mir nicht das da eine Beule gewesen ist....
Die Küche verkaufte ich für 350€
Alleine der Wasserhahn (3Monate alt) kostete 70€ + Arbeitsplatte (2 Jahre alt) die passgenau auf den Raum zugeschnitten wurde kostete 150€
350- 220€ = 130€ alleine nur für die Geräte und Schränke.....ich weiß garnicht was es da zu meckern gibt......
Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat
normalerweise kann man beim privatgebrauch keine ansprüche geltend machen, es sein denn, du hast arglistig getäuscht.
jetzt ist die frage was du bewusst verschwiegen hast. meiner meinung nach hast du hier nichts verschwiegen. du hast mängel benannt und andere waren dir nicht bekannt oder nicht vorhanden und das der drehknopf der spühlmaschine keine beschriftung mehr hat sieht man ja wenn man sich etwas anschaut.
da es hier alles offensichtlich mängel sind, die der käufer sehr wohl hätte sehen müssen und können (außer geschirrspüler) würde ich einfach nen brief an den anwalt schreiben, und reinschreiben dass du als privatperson verkauft hast und demnach nicht für garantieansprüche haftest. dazu würde ich noch auf die benannten mängel eingehen und stellung beziehen. sprich sagen das du gesagt hattest der kühlschrank funktioniert komplett nicht, geschirrspüler hat funktioniert usw. eventuell gibts auch leute die bezeugen können das er vorher funktioniert hat oder das du gesagt hast das der kühlschrank defekt ist?
zu den anderen mängel würde ich dann schreiben, das du dem käufer ausreichend zeit gegeben hzast die küche zu besichtigen und davon ausgegangen bist, dass er diese gesehen hat.
viel erfolg!
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Wenn mich einer wegen 350 € für ne komplette Küche nerven würde, würd ich die Rücknahme akzeptieren, alles rausrupfen und zur Not aufm Sperrmüll werfen. Auch wenn mich die aktion noch mal zeit und geld kosten würde. Soll sich doch der Nasenbohrer ne Küche von Ikea oder sonst woher kaufen.
Ich weiß, der Beitrag ist nun nicht dem Thema dienlich, aber wenn ich so nen Kinderkack höre schwillt mir einfach die schlagader. wegen 350 € für ne küche und dann wegen kleinigkeiten, die er auch noch hätte sehen können, zum Anwalt rennen?! Ne, kann ich net verstehen.
Ich frag mich, wie der das alles überhaupt beweisen will. Ich meine: Ohne Kaufvertrag und Zeugen?
In Deutschland ist es ja immernoch so, daß man dem "Angeklagten" eine Tat nachweisen muss. Und bevor das nicht funktioniert hat, ist er unschuldig.
Wie stellt der sich das vor? Daß er zum Anwalt geht... gut. Das ist ja noch halbwegs lustig, aber wie will er das dann bei der Verhandlung machen?
Bearbeitet von: Stefan177 am 11.12.2009 um 16:49:36
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
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325 Beiträge
Also vorweg, ich hoffe es wird nicht bis zu einer Verhandlung kommen.
Ich hab da keine Lust auf den Stress.
Vielleicht will er mir einfach nur Angst machen, von wegen Anwaltsschreiben.
Solange er seinen Anwalt bezahl, schreibt der Anwalt dies was er vorredet.
Vorallem, erst vorderte er sein Geld. Als ich ihm per Brief deutlich machte welches
Recht ich in der ganzen Sache habe, und ihm rat zum anwalt zu gehen und sich zu informieren
bevor er mir da weitere Schreiben schickt, rannte er zum Anwalt, der hat ihm so wie ich vermute
klargemacht, dass er unrecht hat, jedoch trotzallem ein Schreiben an mich sendete, die Mängel zu beseitigen. Er und ich wissen das ich dies nicht muss, aber er weiß nicht wie er mich sonst "drankriegen" kann.
Ich denke auch nicht, daß es zu einer Verhandlung kommen wird. Die Gründe habe ich ja oben bereits aufgeführt. Auf die Beweisführung bin ich gespannt, das ist auf jedenfall was für Verstehen Sie Spass...
Ich würd mir da keine Gedanken mehr machen. Wenn er ne Rechtschutzversicherung hat, werden noch ein paar Briefe kommen, wenn er keine hat, war's das. Der Brief hat ihn ungefähr 40 Euro gekostet.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Zitat:
Ich frag mich, wie der das alles überhaupt beweisen will. Ich meine: Ohne Kaufvertrag und Zeugen?
In Deutschland ist es ja immernoch so, daß man dem "Angeklagten" eine Tat nachweisen muss. Und bevor das nicht funktioniert hat, ist er unschuldig.
(Zitat von: Stefan177)
Na ja, es geht ja hier ums Zivilrecht (wo man den Anspruchsgegner "Beklagten" nennt...). Aber im Grunde hast Du recht: der Kläger muss grundsätzlich beweisen, dass der Anspruch besteht. Ausnahme z.B. die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf.
Ich sehs auch so: Ihr habt eigentlich die Gewährleistung ausgeschlossen (ist ja möglich - beim Privatverkauf), also besteht eigentlich kein Anspruch zur Nachbesserung.
Wenn er wegen ner arglistigen Täuschung anfechten will, muss er Dir nachweisen, dass Du ihn vorsätzlich (also absichtlich) getäuscht hast. Stell ich mir eher schwer vor.
hierzu:
Das mit den Zahlen auf dem Drehknopf seh ich als ganz normalen Verschleiß an. Die reiben sich halt mal gern ab. Also in meinen Augen kein Schaden, der unbedingt genannt werden müsste. Schublade ähnlich. Was die Funktionsfähigkeit der Geräte angeht: wieder ne andere Sache...
Aber wie gesagt: er muss Dir nachweisen, dass die Dinger auch bei Dir nicht funktioniert haben (es ist ja rein theoretisch auch denkbar, dass beim Aufbau / Anschluss was verbockt wurde...), Du dies gewusst hast und ihn hinters Licht führen würde.
Wenn bereits ein Brief vom Anwalt kam, dann würd ich an Deiner Stelle auch mal einen Anwalt um Rat fragen. Hier aus der Ferne was wirklich Verlässliches zu sagen ist verdammt schwer...
Beim nächsten Mal würd ich das übrigens alles wirklich schriftlich festhalten. Klar hört es sich auf den ersten Blick albern an, aber man erspart sich damit oftmals wirklich viel Ärger...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"