Nutzungspauschale noch rechtens ?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.10.2007
Barbados
718 Beiträge
Habe folgendes Urteil des BGH entdeckt :
LinkNun meine Frage , ist das auf den Kauf bzw die Rückgabe eines PKW`s übertragbar ?
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo V8-Fetischist,
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Gruß
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.10.2007
Barbados
718 Beiträge
hat da keiner ahnung von ?
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten
Zitat:
Habe folgendes Urteil des BGH entdeckt :
Link
Nun meine Frage , ist das auf den Kauf bzw die Rückgabe eines PKW`s übertragbar ?
(Zitat von: V8-Fetischist)
Ja.
Beispiel:
Der Kunde kauft ein neues Auto, dass sich als Montagsfahrzeug enpuppt. Nach mehreren erfolglosen Reparaturen macht er von seinem Wandlungsrecht gebrauch. Bekommt er seinen vollen Kaufpreis zurück?
Nein.
Der Kunde konnte trotz der Mängel sein Fahrzeug nutzen und hat es damit abgenutzt. Der Händler muss zwar die Sache zurücknehmen, darf aber die gefahrenen Kilometer im Rückgabepreis entsprechend berücksichtigen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
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Mitglied seit: 16.10.2007
Barbados
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danke ,
wie sieht da bei vorsetzlichen betrug aus ? auch dann ?
Bearbeitet von: V8-Fetischist am 24.11.2009 um 16:18:06
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten