Vertragsrücktritt rechtens?
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Mitglied seit: 06.10.2006
Koblenz
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19 Beiträge
Hallo zusammen,
ein Kumpel hat folgendes Problem...
Er wollte bei VW einen Golf kaufen und einen Fiat Grande Punto einhandeln. Der VW Händler hat den Punto dann mit 8900 eingehandelt und dies auch in den Vertrag geschrieben. Der Vertrag wurde am 4.4. abgeschlossen.
Jetzt sagt der Händler er hätte den Grande Punto zu teuer eingekauft und könnte das so nicht machen und will komplett vom Vertrag zurücktreten oder der Kumnpel soll ihn selber Privat verkaufen..
Aber das ist doch eigentlich ein Problem von dem Händler oder nicht wenn er sich nicht informiert wie die Autos gehandelt werden??
kann der Händler so einfach zurücktreten von dem Vertrag?
Gruß
Faehrst du quer, siehst du mehr
Mitglied: seit 2005
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Hallo BMW-BBS,
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Gruß
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Wenn der Vertrag bereits geschlossen ist, dann kann er das nicht.
Ich würde dem Verkäufer klipp und klar sagen, daß ich im Falle der Nichterfüllung des Vertrages den Wagen privat verkaufe und mir die Differenz im Rahmen einer Schadenersatzklage von ihm wiederhole.
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
Deutschland
1126 Beiträge
handelt es sich um einen neuen Golf?
Im Kaufvertrag von unserem neuen Polo stand das der Vertrag angenommen ist wenn er innerhalb von,ich glaube 14 Tagen,schriftlich bestätigt wird.
Für die Rücknahme des alten ist ein Ankaufsvertrag gemacht worden der nur in Verbindung mit dem Verkauf des neuen gilt
Wenn dein Kumpel das Geschäft unbedingt abwickeln will würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen
kaufvertrag genau durchlesen. ferndiagnosen ohne den vertrag zu kennen bringen genau 0
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
der VERKÄUFER kann vom vertrag zurücktreten. dieses recht hat der käufer normalerweise nicht! ausser es steht im vertrag
Mitglied seit: 02.05.2006
Frankfurt am Main
Deutschland
488 Beiträge
FALSCH:
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn zum beispiel eine arglistige Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Auch nach dreimaliger nicht erfolgten Mangelbeseitigung kann der KÄUFER zurücktreten.
Ein Blick ins BGB hilft Wunder...
Zitat:
FALSCH:
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn zum beispiel eine arglistige Täuschung oder ein Irrtum vorliegt.
(Zitat von: Master_L)
Falsch. Dann kann er ihn allenfalls anfechten (§§ 119 ff. BGB). Und bei ner Anfechtung wegen nem Irrtum ergibt sich für den Anfechtenden übrigens ne Schadenersatzpflicht aus § 122 BGB.
Ein Widerruf wäre auch noch möglich, wenns ein gesetzliches oder ein vertragliches Widerrufsrecht gibt (keine Ahnung - vielleicht hat Dein Kumpel den Vertrag ja übers Internet geschlossen).
Und für den Rücktritt wegen eines Mangels muss dann auch erst mal ein nicht nur unerheblicher Mangel da sein, der nicht beseitigt werden konnte (§ 323 V S. 2 BGB). Und übrigens gilt der Versuch der Mangelbeseitigung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 S. 2 BGB) - und nicht erst nach dem dritten.
318ci_2001 hat schon recht: man kann nix sagen, solange man den Vertrag nicht gesehen hat.
Bearbeitet von - mb100 am 08.04.2008 14:20:09
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Der Verkäufer kann zurücktreten, wenn das Formular "Verbindliche Bestellung eines (gebrauchten) Kraftfahrzeuges" lautet. In dem Fall kann nur der Verkäufer zurücktrete, nicht aber der Käufer.
Falls das Formular "Kaufvertrag eines (gebrauchten) Kraftfahrzeuges" heisst, ist dieser für beide Parteien verbindlich.
LG
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.10.2006
Koblenz
Deutschland
19 Beiträge
es geht ja um den verkäufer..
aber der hat 14 tage rücktrittsrecht, da der neuwagen noch nicht ausgehändigt wurde....
habe heute einen bekannten gefragt, der ist autoverkäufer
trotzdem danke
Faehrst du quer, siehst du mehr