Hatte zuletzt nen E-Klasse Taxi hinter mir (schon der mit den 4 scheinwerfern). Hatte normales H7 Licht und wohl wie die meisten Taxen nen drehmomentstarken Diesel. Der hat beim Beschleunigen auch geblendet wie Sau... Man konnte genau jeden Schaltvorgang sehen, da dann die Blendung nachließ. Aber weil er kein Xenon hat braucht der ja auch keine dynamische Leuchtweitenregelung. Und genau das ist was ich meine. Es gibt nen Gesetz was ja eigentlich gut und begründet ist, aber wirklich nutzen tut's nicht immer, da man viele Fälle unberücksichtigt läßt.
Und wenn etwas ja wirklich zu Recht begründet ist, dann sollte man auch keine Ausnahmen machen, die den Sinn des Ganzen wieder in Frage stellen.
Will damit sagen, dass nen Scheinwerfer, auch wenn er "nur" H7 ist auch sehr extrem blenden kann (Beispiel: Golf IV TDI). Aber ist ja egal, weil ist ja bestimmt nicht so schlimm, man wird ja bloß von H7 geblendet und nicht von Xenon... *g*
Was bei der Höhe der Scheinwerfer auch außer Acht gelassen wird ist der Hebelarm und andere für das Gesamtbild wichtige Gegebenheiten. Deshalb find ich das auch schwachsinnig in der jetzigen Form, da es nicht wirklich Hand und Fuß hat.
Nur leider hilft das dem LuckyLuke22 auch ned weiter, auch wenn man damit wunderbar ne vormittagfüllende Diskussion beim TÜV starten könnte ;)
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