Brauche Rat ! Alkohol im OP !!!
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Hallo ,
1.
Meine Frau ist Arzthelferin auf Teilzeit gewesen bis letzten Monat , die Ärztin wo sie tätig war hat ihr einen Monat vorher gekündigt wegen Umstrukturierung und Personalumbesetzung !
Jetzt stellt die Ärztin im Januar aber eine neue Teilzeitkraft ein !
ist das so richtig , kann sie das so einfach machen ?
2.
Das andere ist , meine frau war im OP bereich tätig und es gab - gibt immer noch eine Anästhesie Schwester die Spritzen aufzieht und die verabreicht . Bis hier hin ist alles ja noch ok aber der Hammer kommt jetzt , die Frau ist Alkohol krank und süchtig !!! Ist sowas meldepflichtig ? !
Was ist wenn da was passiert ?!
Mfg .
Bearbeitet von: NoNaMe-01 am 18.11.2009 um 22:56:01
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.
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Hallo NoNaMe-01,
schau mal hier
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Gruß
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Buckow
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Zu 1: kann Sie leider machen nach meinen Wissensstand
Zu 2: sowas muss unbedingt gemeldet werden, beim Chef und der Kammer.
Stell dir mal vor du liegst da und es passiert was.
Es sollten aber auch klare und 100% sichere beweisbar sein und am besten noch mit Zeugen sonst geht die Sache nach hinten los.
Darf man auch wissen welches Krankenhaus?
Gruß Shanty
Nur blinde gucken mit den Fingern!
(Finger weg vom Auto)
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Bocholt
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Zu 2
Der oder die Chefin weiß es ja ! ! Aber tut so als wüsste sie nichts !!
Krankenhaus ist es nicht sondern in einer Arzt Praxis , kann nur sagen das es nicht bei dir in der nähe ist .
Mfg.
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.
Mitglied seit: 03.10.2007
Buckow
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Is ja noch schlimmer wenn der Chef davon weis und nix tut.
Dann aufjedenfall mal bei der Kammer Bescheid geben oder dem Betriebsrat.
Gruß Shanty
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wüsste nicht das es in einer arztpraxis einen betriebsrat gibt. einen betriebsrat gibts meines wissen nach erst nach einer bestimmten anzahl mitarbeiter.
zu1. ja darf sie.
zu2. wenn etwas passiert und der chefin nachgewiesen werden kann, das sie davon wusste, werden ihr die folgen die daraus resultieren garnicht gefallen. auf jedenfall sollte so etwas gemeldet werden.