hallo jungs,
ich will auch meine gewindefahrwerk eintragen lassen die noch nicht eingetragen ist...
habe mit dem tüv gesprochen, der meinte das 50 cm abstand zwischen dem boden und der Scheinwerferunterkante haben müssen...
habe mich gewundert, denn ich habe jetzt ca. 46 cm abstand zum boden. das heißt das wir das auto um dolle 4cm hochschrauben müssen. das auto wird dann wie ein X5 aussehen...
soweit ich das weiß muss der abstand zwischen dem boden und der lichtaustrittskante 50 cm haben... original bmw scheinwerfer mit linse ab werk h1 !!!
habe mir die ganzen einträge durchgelesen, aber jeder redet was anderes...
hat einer vielleicht die richtige antwort für mich?
also boden-lichtaustrittskante???
oder boden-scheinwerferunterkante???
der unterschied zumindest bei e36 ist das die scheinwerfer eine linse haben, und der abstand zwischen der linse und scheinwerferunterkante ist ne menge...
danke
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.11.2009 um 09:13:30