Fahren ohne Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) ist ein Verstoß gegen eine Auflage nach § 46 (3) FeV i.V.m Anlage 6 zur FeV und macht eben nach Bußgeldkatalog Ziffer Nr. 166
40 Euro und 1 Punkt !!!
also keine Verwarnung sondern Anzeige!
Ich denke mal das sich das auf die Probezeit auch ausspielen könnte.
Bin mir aber nicht sicher.
Aber ich sag mal so...
Wenn die Brille "eingetragen" ist, hat dies auch einen Grund.
Und wenn es einen Grund gibt sollte man sich und allen anderen den Gefallen tun und sie aufziehen.
Davon ab denke ich das bei einem Unfall (Egal ob verschuldet oder unverschuldet) die Brille eine Große Rolle spielt.
Solltest du währenddessen keine aufhaben, droht dir eine Teilschuld.