Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 22.03.2008 um 13:51:05 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.Hallo...
folgendes:
Ich soll im Juni zum Tüv...
Ich weiß jetzt schon dass zb Querlenker gemacht werden müssen....
Nur das Auto ist 16 Jahre alt und ich möchte eig. nichts mehr reinstecken....
Wenn ich im Juni zum Tüv fahr und durchfalle und mich dann auf die Suche nach einem neuem Auto mache...und finde aber erst im August eins...
Was bekomme ich dann für eine Strafe? Bin in der Probezeit.
Es geht nur um 2 Monate ...
Und wenn ich dann das Auto verkaufe, kann der Käufer sehen, dass ich schon beim Tüv war?
Weil Auto geht sowieso zu Fähnchenhändlern...und den sage ich nicht dass ich durchgefallen bin sonst wollen die wieder Preis drücken....wie die so sind ;)
Danke...
Bearbeitet von - angry-playboy am 22.03.2008 13:51:05