Unfallwagen gekauft?!? BMW e46 330Ci Cabrio
Zitat:
Mir ist da auch keine genaue Rechtssprechung bekannt. Aber man sagt, dass es sich -sobald Teile ausgetauscht werden müssen/mussten- um einen Unfallwagen handelt.
Wegen z.B. einem getauschten Kotflügel wird aus einem Fahrzeug noch lange kein Unfallwagen.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Mitglied: seit 2005
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Hallo rs2000mk6,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallwagen gekauft?!? BMW e46 330Ci Cabrio"!
Gruß
Wenn bei einem Fahrzeug z.B. die Front oder Heckstoßstange getauscht werden muss, da das Fahrzeug einen Auffahrunfall hatte ist es für mich ein Unfallwagen, völlig egal ob die Teile nin komplett von BMW ersetzt wurden oder nicht - der Wagen hatte einen Unfall, dass ist Fakt.
Wenn wegen einem Auffahrunfall wo NUR die Stoßstange gewechselt wird und sonst absolut keine weiteren Schäden sind dann ist das kein Unfallwagen. Und ein wechseln von Teilen macht ein Auto erst recht nicht zwangsläufig zu einen Unfallwagen, was ist wenn mir ein Hammer auf den Kotflügel fällt und der wird fachmännisch getauscht? Unfallwagen dann? Totaler Quatsch.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Da du scheinbar so gut bescheid weisst, sag dann bitte auch ab wann ein Fahrzeug als Unfallwagen gilt ! Etwa erst, wenn der Rahmen verzogen ist ?
Ab wann ein Auto als Unfallwagen zählt ist wie man ja leider häufig sehen kann oft sehr strittig da es da nun einmal keine eindeutige Rechtsgrundlage für gibt. Nicht umsonst entscheiden Gerichte. Aber definitiv macht eine getauschte Stoßstange oder Kotflügel daraus noch lange keinen Unfallwagen.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Und getauschte Scheinwerfer sind für mich auch kein Indiz auf nen Unfall.
Mein Golf (mein alter TDI) hat mittlerweile beide Scheinwerfer neu, den auf der linken Seite mussten wir schon 2x wechseln da er wegen Steinschlag kaputt war.
getauschte Kotflügel können alles bedeuten, aber da wird schon mal schnell getauscht wenn was dran ist, das ist meist einfacher und günstiger wie wenn ein Karossieriebauer da ein paar Stunden dran arbeitet nur weil in der Garage mal was gegen gefallen ist (kommt oft genug vor)
Zu dem Schlossträger kann ich nix sagen, das würde ich halt gerne mal sehen und mit anderen Fahrzeugen vergleichen. (ich hab schon gelesen das es ein Unfall gewesen sein soll!!!)
Das heute nicht mehr alles im Motorraum lackiert wird ist auch normal, das wird scnon lange nicht mehr so ordentlich gemacht wie es früher einmal der Fall war.
...don´t care about tomorrow!
Bei meinem Unfall vor knapp 2 Jahren ist mir auf der AB jemand hinten drauf geknallt. Heckstoßstange, Heckklappe, linke Felge, linker Kotflügel und noch ein paar Kleinigkeiten wurden getauscht, alles von BMW.
Der Wagen galt nun als Unfallwagen, da BMW diesen, nachdem sie mir ihn in Zahlung genommen hatten, auch als Unfallwagen weiterverkauft haben.
Glaube kaum, dass BMW einen Wagen als Unfallwagen verkauft, wenn es nicht zwangsläufig nötig ist.
Laut deiner Ansicht gilt ein Wagen also nur dann als Unfallwagen, wenn mehrere Teile getauscht wurden ?
Klingt für mich nicht logisch.
Nein, so war es nicht gemeint das dass was mit der Anzahl der getauschten Teile zu tun hat;-) Ich wollte damit nur sagen das ein Bagatellschaden aus einem Auto noch lange keinen Unfaller macht.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Ist auch ne verzwickte Situation, kann eben auch nur aus eigener Erfahrung berichten.
Vielleicht findet sich so jemand der sich in diesem Bereich besser auskennt.
Grüße
Zitat:
Mir ist da auch keine genaue Rechtssprechung bekannt. Aber man sagt, dass es sich -sobald Teile ausgetauscht werden müssen/mussten- um einen Unfallwagen handelt.
Auch wenn irgendwelche Schweißarbeiten vorgenommen wurden, so handelt es sich um einen Unfallwagen.
Bearbeitet von: e61_530driver am 28.10.2009 um 14:44:55
(Zitat von: e61_530driver)
bei mir war haube, nierenblech, ein scheinwerfer und die frontschürze kaputt. nach der reparatur bei BMW wurde mir von seiten BMW und meiner versicherung mitgeteilt, dass der wagen NICHT als unfallwagen gilt. es wurden nur teile getauscht, nichts "repariert".
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Zitat:
Ist auch ne verzwickte Situation, kann eben auch nur aus eigener Erfahrung berichten.
(Zitat von: e61_530driver)
Da geb ich dir vollkommen recht, selbst Gerichte/Sachverständige urteilen da teilweise komplett unterschiedlich. So wie bei deinem Unfall, hätte ich klar Unfallwagen zu gesagt ebendso wie bei Fry, da der Schaden ja schon beträchtlich war....
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Wen es interessiert, der sollte einen Gutachter zu dem Thema befragen. Mir wurde gesagt (Gutachter), daß es einen "Unfallwagen" oder "Unfaller" nicht gibt. Was es gibt sind 'mitteilungspflichtige Schäden'. Und zu diesen gehört jedes getauschte Teil sowie jede Lackierung. Auch Spot Lackierungen. Ausgebeulte und gezinnte Teile sowieso, und über die Richtbank brauchen wir garnicht reden.
Einzige Ausnahme bilden die Stosstange und die Schutzleisten . Die dürfen nach belieben lackiert und getauscht werden, ohne daß daraus ein mitteilungspflichtiger Schaden wird.
So wurde mir das erklärt.
Bearbeitet von: Stefan177 am 28.10.2009 um 19:44:42
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
Zitat:
Bei meinem Unfall vor knapp 2 Jahren ist mir auf der AB jemand hinten drauf geknallt. Heckstoßstange, Heckklappe, linke Felge, linker Kotflügel und noch ein paar Kleinigkeiten wurden getauscht, alles von BMW.
Der Wagen galt nun als Unfallwagen, da BMW diesen, nachdem sie mir ihn in Zahlung genommen hatten, auch als Unfallwagen weiterverkauft haben.
Glaube kaum, dass BMW einen Wagen als Unfallwagen verkauft, wenn es nicht zwangsläufig nötig ist.
Laut deiner Ansicht gilt ein Wagen also nur dann als Unfallwagen, wenn mehrere Teile getauscht wurden ?
Klingt für mich nicht logisch.
(Zitat von: e61_530driver)
Das hört sich nach deiner Beschreibung aber auch nach einem größeren Schadensbild an. Der Austausch eines hinteren Kotflügels ist beispielsweise immer miit Schweißarbeiten verbunden.
So nebenbei: ein 'Unfallwagen' wäre es wenn man ein Fahrzeug mit unrepariertem Schaden verkauft. Gemeint ist hier eher die Eigenschaft 'unfallfrei'. über den Schadensumfang ab dem das Ganze mitteilungspflichtig ist gibt es leider keine konkrete Angabe und die Meinungen driften dabei weit auseinader.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Da hast du Recht, der Wagen stand' kurz vor dem Totalschaden.
Ich wollte nur auf die Aussage eingehen, dass es kein Unfallwagen ist, wenn alles von BMW getauscht wurde.
War bei mir ja genauso, nach der Reparatur war es das gleiche Auto wie vor dem Unfall.
Zitat:
So nebenbei: ein 'Unfallwagen' wäre es wenn man ein Fahrzeug mit unrepariertem Schaden verkauft. Gemeint ist hier eher die Eigenschaft 'unfallfrei'. über den Schadensumfang ab dem das Ganze mitteilungspflichtig ist gibt es leider keine konkrete Angabe und die Meinungen driften dabei weit auseinader.
(Zitat von: marueg)
Mit dem Begriffen unfallfrei und Unfalwagen hast du natürlich vollkommen Recht und auch mit deiner Aussage bzg. der Mitteilungspflicht hast du Recht, das ist genau das worauf ich hinaus wollte.
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
Zitat:
Ich wollte nur auf die Aussage eingehen, dass es kein Unfallwagen ist, wenn alles von BMW getauscht wurde.
War bei mir ja genauso, nach der Reparatur war es das gleiche Auto wie vor dem Unfall.
(Zitat von: e61_530driver)
Was ich so allerdings nie behauptet hab;-)
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
@tokay83
Was machst jetzt mit deinem :-)
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Bavaria
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Morgen!
Wird sich nächste Woche zeigen! Da is der Verkäufer aus seinem Urlaub wieder da! Allerdings möchte ich keine kaufpreisminderung-Verhandlung! Entweder zurück im Tausch oder zurück gegen bares! Wird sich zeigen wie kooperativ der Händler sein wird! Hoffe natürlich auf eine außergerichtliche Einigung! Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!
Zitat:
Nach aktueller Rechtslage sollte das kein Problem darstellen!
(Zitat von: tokay83)
Merk Dir eins: Recht haben und Recht kriegen... Das sind zwei verschiedene Sachen. ;)Ich bin wegen eines *absolut* eindeutigen Falles sein fast einem Jahr vor Gericht. Die Jungs haben Kohle, also streiten Sie auch. Selbst wenn Sie nicht recht haben.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Bavaria
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Zitat:
Merk Dir eins: Recht haben und Recht kriegen
Wie wahr, wie wahr....
Werde nächste Woche mal sehn was die :-) so sprechen. Zugestanden haben sie den Schaden ja schon ´mal und auch das Thema einer "Einigung" wurde schon mal angeschnitten. Werde auf jedenfall auf meinem Standpunkt der Rückabwicklung des Kaufvertrages bleiben.
Wer weiss was sonst noch mit der "Karre" :-) war....