Hallo. Hab n kleines Problem. Habe mir im April 2008 meinen 523i Bj 5/00 mit 75tkm beim vertauensvollen BMW-Händler gekauft. Jetzt habe ich meinen ersten Ölservice.. Beim blättern im Service-Handbuch viel mir die vorgeschriebene Reihenfolge auf. Ölservice-->Inspektion I--> Ölservice-->Inspektion II. Beim kauf war ein kundendienst (inspektion II) fällig. Habe mit dem Verkäufer ausgemacht das er den für mich damals fälligen Kundendienst(hatte noch keine Ahnung vom BMW serviceintervall)noch vor übergabe durchführt. Nun habe ich aber mein Serviceheft angesehen und war überrascht. Ölservice 25tkm --> Inspektion I 46tkm--> ölservice 65tkm und jetzt kommts Ölservice 75tkm(bei Verkauf). Es wäre also eine Inspection II fällig gewesen. Nur jetzt steht wieder Ölservice an. Dazu kommt das ich jetzt sozusagen noch die werksseitig originalen Zündkerzen drinhabe. (merkt man jetzt auch bei 98tkm) Habe am Mittwoch n Termin. was meint ihr. Wie soll ich mich verhalten? Soll ich da was unternehmen zwecks Kostenbeteiligung Nachbearbeitung usw.? Hat jemand ne Idee? mfg bmwsmiley
na nach 1 1/2 jahren wirds wohl schwer eine mündliche vereinbarung rückwirkend durchzusetzen. kannst es ja probieren und freundlich-fordernd deine "problem" schildern....vielleicht hast du ja glück! ;-)
naja ist mir ja schon klar.. aber was wäre gewesen wenn ich nen schaden (zündkerzen) hätte. also hat er ja billigend in kauf genommen das später ein schaden entstehen kann.. bei atu wäre das ja kein wunder aber nicht bei nem Bmw händler. werde auf alle fälle mal versuchen den verkäufer rauszulocken.. mal sehen was er sagt wenn ich in frage wie ist das eigenltich mit den intervallen...(dummstell). mfg