BItte um hilfe Käufer will den Wagen rückgeben????
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 18.09.2009 um 15:12:14 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo bitte um hilfe
undzwar habe ich am Monatg den 14.09.2009 mein e36 verkauft von Privat an Privat. Es war mal ein 320i aber der motor wurde umgebaut(Umbau 2004) auf m3 aber nicht eingetragen jetzt habe ich ihn verkauft aber der käufer ruft mich am nächsten tag an und will den wagen zurück geben weil der motor nicht eingetragen ist. Ich habe ihnen mehrmals gesagt das der motor nicht eingetragen ist und er wusste es und jetzt will er den wagen zurück geben geht das??Wir sind sogar zur Fachwerkstaat gefahren um als von profi anschauen zulassen der hat ok gesagt.Im kaufvertrag steht nicht das der Motorumgebaut wurde. Jetzt droht er mich wegen anzeige wenn nicht dann macht der eine anzeige kann er des???
bitte um hilfe
Bearbeitet von: angry-playboy am 18.09.2009 um 15:12:14
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Hallo atti88,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "BItte um hilfe Käufer will den Wagen rückgeben????"!
Gruß
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Wenn der Motorumbau nicht im Kaufvertrag steht, hast du schlechte karten.
Selbst wenn er es wusste, könnte er im Gericht behaupten, keine Ahnung gehabt zu haben.
Also wenn das nirgends festgehalten wurde, hast du schlechte karten...
Hier stand schon mal was...
Mitglied seit: 24.09.2008
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Wenn du ihm das gesagt hast dann kann dir nix passieren. Aber schlecht ist nur, dass du soetwas nicht in den Kaufvertrag geschrieben hast.
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Eisenberg
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Meine freundin war auch dabei sie hat auch alles mitbekommen und zur Meister haben wir auch gesagt das es ein umbau ist
Mitglied seit: 24.09.2008
Braunschweig
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Dann nimm ihn nicht zurück, geh zum Meister und frag ihn ob er bereit wäre beim gericht auszusagen als Zeuge.
Mitglied seit: 18.04.2008
nähe Nordhorn
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wenn mehrere Zeugen bezeugen können, das der Käufer wusste, das der Motor nicht eingetragen ist, dann brauchst du dir keine sorgen machen und was soll da den so schlimm dran sein, Motor eintragen lassen und fertig.
www.alpina-archive.com
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also der käufer hat selber zu den meister gesagt das es ein m3 Umbau ist und er soll mal schauen aber der käufer und ich habe ihn nicht gesagt das der motor nicht eingetragen ist macht es was aus??
Mitglied seit: 24.09.2008
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Joa das ändert die Situation wieder, dann kann der Meister ja nicht bezeugen das du ihm gesagt hast das der Motor nicht eingetragen ist. Also ich denke nicht das der dir was anhaben kann.
Ich habe mein altes Auto mit Getriebeschaden verkauft und das wusste der Käufer stand aber auch nicht im Kaufvertrag. Dann hat der gemerkt, dass der Spaß nicht billig wird und wollte den Wagen auch zurückgeben. Hat mir mit Anzeigen gedroh tund dies und jenes, aber im Endeffekt ist nichts bei raus gekommen. Also warte einfach mal ab was passieren wird.
Hi,
wenn du ihm nicht gesagt hast, dass der Motor nicht eingetragen ist, DANN ist es fast schon arglistige Täuschung, weil du ihm ja sicherlich vom Umbau erzählt hast. Die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich nachgefragt hat, ob der Motor eingetragen ist spricht dich leider nicht frei. Er musste nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Motor und sämtliche andere Umbauten eingetragen sind, weil er das ja auch so machen würde...
Nimm den Wagen zurück und versuch es noch einmal, aber DIESMAL mit schriftlicher Auflistung, was mit dem Wagen ist und was nicht !!!
Gruß
Lieber Weit als DUMM gelaufen
So hier mal was zum lesen=>
§439
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen (vorher benannt),
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
mfg
BMW ///M
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Hi,
wenn du ihm nicht gesagt hast, dass der Motor nicht eingetragen ist, DANN ist es fast schon arglistige Täuschung, weil du ihm ja sicherlich vom Umbau erzählt hast. Die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich nachgefragt hat, ob der Motor eingetragen ist spricht dich leider nicht frei. Er musste nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Motor und sämtliche andere Umbauten eingetragen sind, weil er das ja auch so machen würde...
Nimm den Wagen zurück und versuch es noch einmal, aber DIESMAL mit schriftlicher Auflistung, was mit dem Wagen ist und was nicht !!!
Gruß
(Zitat von: China White)
Dem schließe ich mich mal an.Würde das auch auf jeden Fall schriftlich festhalten.
Mfg
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Zitat:
Hi,
wenn du ihm nicht gesagt hast, dass der Motor nicht eingetragen ist, DANN ist es fast schon arglistige Täuschung, weil du ihm ja sicherlich vom Umbau erzählt hast. Die Tatsache, dass er nicht ausdrücklich nachgefragt hat, ob der Motor eingetragen ist spricht dich leider nicht frei. Er musste nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass der Motor und sämtliche andere Umbauten eingetragen sind, weil er das ja auch so machen würde...
Nimm den Wagen zurück und versuch es noch einmal, aber DIESMAL mit schriftlicher Auflistung, was mit dem Wagen ist und was nicht !!!
Gruß
(Zitat von: China White)
im eingangspost des te steht aber das er es ihm mehrmals gesagt hat, m3 motor eingebaut aber nicht eingetragen.
wo ist also das problem, bzw. die "arglistige täuschung"?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Mitglied seit: 06.11.2008
Schwäbisch Gmünd
Deutschland
198 Beiträge
wenn du vor Gericht gehen möchtest (wäre mir aber persönlich zu aufwendig und kostenintensiv) dann schützt dich nur die Aussage von jemand der bezeugen kann das mehrmals über den nicht eingetragenen Motor geredet wurde ... Also deine Freundin, wie das Gericht aber diese Aussage wertet (Freundin hält ja immer zum Freund) bleibt abzuwarten...
ausserdem könnte ja die Gegenseite auch jemand haben der genau das Gegenteil behauptet...
der Meister ist raus, er wusste nicht das der Motor nicht eingetragen ist ....
also wenn du die Kohle noch hast würde ich das Auto zurücknehmen und erneut verkaufen, diesmal im Kaufvertrag festgehalten, ansonsten kann es gut sein du ziehst den kürzeren bei der Sache...
MFG
Szabo
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
Zitat:
So hier mal was zum lesen=>
§439
[...]
§ 437
[...]
(Zitat von: der_Strolch)
Vorschriften zu posten, ohne was dazu zu schreiben, is immer ganz schlecht. Zum einen isses hier ohnehin nur die halbe Miete (will sagen: die Hälfte der relevanten Vorschriften fehlt), und zum zweiten weiß niemand genau, worauf Du hinaus willst.
BTW:
§ 442 I S. 1 BGB
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
Soll heißen: wenn der andere gewusst hat, dass der Motor getauscht wurde, auch gewusst hat, dass der Motor nicht eingetragen ist und Du, atti, dies auch nachweisen kannst (und ich denk, der Werkstatt-Profi is ein guter, weil doch irgendwo unabhängiger Zeuge...), dann hat der Käufer schlechte Karten.
Warum Du den Motortausch nicht in den Kaufvertrag eingetragen hast, ist mir allerdings auch schleierhaft...
Bearbeitet von: mb100 am 18.09.2009 um 17:00:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
...dass er es ihm mehrmals gesagt hat, m3 motor eingebaut aber nicht eingetragen.
(Zitat von: KTMschnee)
Hi,
dass der Punkt nicht im Kaufvertrag steht, ist schon mal schlecht für den Verkäufer.
Nebenabsprachen sind ohne schriftliche Fixierung eher "Auslegware".
Kommt darauf an, wie gut die Anwälte sind, wenn es so weit kommt...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Wie wärs denn mit dem Vorschlag an den Käufer, den Motor eintragen zu lassen auf deine Kosten? Ich hab selbst einen Motorumbau gemacht und alles korrekt eintragen lassen, war jetzt kein Vermögen. Je nachdem was du bekommen hast, bringts dir vieleicht eher was, die Kohle noch abzuziehen und alle sind glücklich, als die Karre wieder zurück zu nehmen. Sieht natürlich anders aus, wenn das ein Pfusch Umbau war, bzw. die Karre eh ne Bastelbude ist, die niemals legal TÜV bekäm.
Lese z.b. grad "Eigenbau ESD" bei den Fahrzeugangaben die noch zu lesen sind......"original ESD aber...."
Bearbeitet von: Wilhelmidelta am 18.09.2009 um 17:07:52
echt schlimm welche "juristischen" aussagen hier teilweise stehen, obwohl offensichtlich nicht mal der genaue wortlaut des kaufvertrages bekannt ist.
steht z.b. so etwas im kaufvertrag wie "mündliche nebenabsprachen sind nicht bestandteil des vertrages"?
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
motoreintragen kostet beim tüv ca 95 €. soll er hinfahren, eintragen lassen und gut.
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Zitat:
echt schlimm welche "juristischen" aussagen hier teilweise stehen, obwohl offensichtlich nicht mal der genaue wortlaut des kaufvertrages bekannt ist.
steht z.b. so etwas im kaufvertrag wie "mündliche nebenabsprachen sind nicht bestandteil des vertrages"?
(Zitat von: KTMschnee)
Über den Punkt hab ich eben auch gegrübelt - und überlegt, ob ich ihn in meinen Beitrag rein-editier. Zwar isses grundsätzlich möglich, so eine Klausel in den Vertrag mit aufzunehmen. Aber zum einen ist fraglich, ob und in wie weit die Kenntnis des Käufers über einen Mangel überhaupt eine Nebenabsprache darstellt, und zum zweiten ist es fraglich, ob diese Nebenabsprache rechtlich bestehen könnte. Wenn der Käufer sie in den Vertrag aufnehmen wollte,
nachdem über den Mangel nur diskutiert wurde, dann könnte man durchaus auf die Idee kommen, dass der Käufer mit dem Verkäufer dieses Spielchen abziehen wollte. Und sie dann "kassieren" (lassen). Was beides angeht, hat cxm recht: hier kommts auf das Geschick der Anwälte an.
Aber Du hast schon recht: die Klausel könnte, wenn sie drin ist, atti das Genick brechen - und ich hab tatsächlich im ersten Anlauf nicht dran gedacht...
Bearbeitet von: mb100 am 18.09.2009 um 17:59:56
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 09.07.2008
Panketal bei Berlin
Deutschland
1287 Beiträge
was steht im kaufvertrag für eine motorisierung ?? hubraum ??
wenn alles vom M3 drin steht.. dann hat der Käufer das unterschrieben und wusste von dem Motor..
wenn alles vom 320 drin steht, dann wirds erst lustig ..
Bau ihm halt den 320er wieder rein. Vielleicht wird er dann glücklich.
Ist mit dem M3 Motor was nicht in Ordnung?