Unfall auf einem öffentlichem Parkplatz
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Ich versuch mich kurz zu fassen, ich war heute auf einem öffentlichem Parkplatz, auf Parkplätzen herrscht ja auch das Recht "rechts vor links".
Also ich fahre grade und von rechts kommt ein LKW raus (nicht aus einer Parklücke sondern aus einer Straße auf dem Parkplatz). Ich bin unterwegs und sehe ihn recht spät, er fährt sehr langsam und ich sehe dass er nicht stehen bleibt (er hätte stehen bleiben können). Also fährt er doch raus und ich weiche nach links weg aus und er trifft mich hinten am Heck (ende von Radlauf, Tankdeckel bis zum Rücklicht).
Jetzt war die Sachlage für mich klar ich komme von links und nehme ihm die Vorfahrt also bin ich schuld. Alles mit ihm abgeklärt, er meinte sein LKW ist ihm egal kein Problem da war auch nichts und er meinte noch tut mir leid hab dich nicht gesehen also sind wir so verblieben dass wir nichts machen.
Jetzt meinte mein Vater (habe gedacht ich frage ihn mal wie er die sache siht, knapp 40 Jahre Führerschein müssen ja Erfahrung mit sich bringen) und er meinte dass er mich ja hinten getroffen hat am Heck somit war ich ja theoretisch zu weit schon in seiner Straße als das ich ihm hätte die Vorfahrt geben können, also hätte er schuld.
Jetzt weiß ich gar nicht wie ich das Ganze sehen soll, meiner Meinung nach bin ich schuld und auch wenn ich schon zu weit in siner Straße war und es mir nicht möglich war ihm die Vorfahrt zu geben so bekomme ich doch sicher Teilschuld da ich ja nicht mit Vorsicht an die Straße herangefahren bin die Vorfahrt hat oder?
Das war der Parkplatz, alles war zugeparkt und eher unübersichtlich ich wollte den Parkplatz grade verlassen und er auch also wollten wir beide Richtung Ausfahrt:
Bearbeitet von: petrit_g am 15.09.2009 um 15:36:34Bearbeitet von: petrit_g am 15.09.2009 um 15:37:52Bearbeitet von: petrit_g am 15.09.2009 um 22:50:43
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Hallo petrit_g,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall auf einem öffentlichem Parkplatz"!
Gruß
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Ist es nicht vollkommen Wurst, wo er Dich getroffen hat?? Vorfahrt genommen bleibt Vorfahrt genommen.
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@ Bimmer-Paule,
ja ich seh das auch so wie du. Will nur mal sicher gehen weil mich das Ganze verunsichert.
Zitat:
Ist es nicht vollkommen Wurst, wo er Dich getroffen hat?? Vorfahrt genommen bleibt Vorfahrt genommen.
(Zitat von: Bimmer-Paule)
nein das ist nicht egal.
nur weil man vorfahrt hat, heisst es nicht, dass man nicht auch aufpassen muss ;-)
unfälle auf parkplätzen gehen meistens 50/50 aus, ich würde mir also überlegen es nicht dabei zu belassen.
Bearbeitet von: kerny0815 am 15.09.2009 um 15:41:49
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Zitat:
Zitat:
Ist es nicht vollkommen Wurst, wo er Dich getroffen hat?? Vorfahrt genommen bleibt Vorfahrt genommen.
(Zitat von: Bimmer-Paule)
nein das ist nicht egal.
denn nur weil man vorfahrt hat ist es ja kein freifahrtschein irgendjemandem dann in die karre zu fahren.
unfälle auf parkplätzen gehen meistens 50/50 aus, ich würde mir also überlegen es nicht dabei zu belassen.
(Zitat von: kerny0815)
Ja aber was heißt 50/50 ich bleibe ja dann trotzdem auf meinem Schaden sitzen, was habe ich davon?
Ich bezahle ja nichts an seinem Fahrzeug, was an sich auch keinen Schaden genommen hat.
50/50
du zahlst 50% des schadens an deinem fahrzeug, 50% die gegnerische versicherung.
dein unfallgegner zahlt 50% des schadens an seinem fahrzeug, 50% deine versicherung.
übersteigt der schaden den zeitwert, wird natürlich nur 50 % des zeitwertes ausbezahlt.
Bearbeitet von: KTMschnee am 15.09.2009 um 15:45:40
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
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Zitat:
50/50
du zahlst 50% des schadens an deinem fahrzeug, 50% die gegnerische versicherung.
dein unfallgegner zahlt 50% des schadens an seinem fahrzeug, 50% deine versicherung.
(Zitat von: KTMschnee)
Ok aber sein Fahrzeug hat keinen Schaden genommen, der LKW war ein älterer Mercedes LKW mit richtiger Stoßstange die war eh voll verkratzt und Lack von meinem Auto war da eigentlich nicht drauf (mein Lack ist auch noch so gut wie nicht abgegangen).
Aber heißt das nicht dass das erst bewiesen werden muss was ist wenn er sagt ich bin einfach zu schnell gewesehen? Das zieht sich doch ewig hin.
hast du überhaupt eine kontaktadresse oder sonst was vom unfallgegner. dein eingangspost hört sich so an als ob ihr euch geeinigt hättet nichts zu unternehmen und keine kontaktadresse/telefonnummer ausgetauscht habt.
wenn du nichts von ihm hast, kannst das sowieso schon mal knicken.
wenn doch kontaktaufnahmemöglichkeit da ist, würde ich nachträglich einen unfallbericht mit dem unfallgegner ausfüllen. die versicherungen streiten sich das dann schon aus wer wieviel schuld am unfall hat.
trotzdem hat dein unfallgegner das recht, dass sein fahrzeug wieder den zustand hat wie vor dem unfall. wie hoch der schaden am gegnerischen fahrzeug ist kann dir eigentlich egal sein, zahlt eh deine versicherung. mußt halt mit deinem versicherungsvertreter reden wegen hochstufen deiner versicherung, ob es nicht besser wäre wenn du den schaden übernimmst.
Bearbeitet von: KTMschnee am 15.09.2009 um 15:54:26
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
ich habe mir das jetzt nicht durchgelesen, aber auf einem parkplatz ist NICHT zwingend rechts vor links
da gibts auch ne menge im netz zu finden
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Also ich habe Kontaktdaten vom Unfallgegener und der Firma (der LKW läuft über die Firma). Ich habe diese erst später von ihm geholt, war nochmal dort, da ist eine Baustelle also war er noch da.
Naja was heißt nicht zwingend rechts vor links, es ist dann immer rechts vor links auf Parkplätzen sofern es nicht anders geregelt ist oder es ungeeignete Bedingungen dort gibt und auf diesem Parkplatz herrscht sicher das Recht rechts vor links.
Von 50/50 hab ich nichts am LKW ist die Stoßstange beschädigt, ist eine massive Metallstange, trotzdem hat es sie verschoben, nicht schlimm aber sie sitzt nicht mehr da wo sie mal war.
Meiner Meinung nach wäre es das beste wenn jeder seinen Schaden übernimmt sonst geht dieser Fall ewig hin und her und die Schuldfrage wird sich seitens der Versicherungen nie ganz ergeben und am Ende werde ich noch hochgestuft.
besprich es am besten mit deinem versicherungsvertreter.
solche unfälle kommen häufiger vor. er wird dir am besten die konsequenzen für dich sagen können bezüglich hochstufen der versicherung und wie das ganze abgewickelt wird solltest du es über die versicherung laufen lassen.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Auf einem öffentlichen Parkplatz gibt es kein RECHTS vor LINKS. Der Gestzesgeber hat hier so formuliert : Gegenseitige Rücksichtsnahme! Wenn es vor Gericht gehen sollte, bekommt derjenige Recht, der den besseren Anwalt hat. Das hilft dir hier aber auch nicht weiter.
würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen,
er hat dich ja auch hinten getroffen, warum bremst der nicht ?
Moin,
zum einen warst Du fast vorbei, zum anderen gibt es den §4STVO:
Du mußt Dein Fahrzeug jederzeit zum Stillstand bringen.
Könnte mir schon eine kleine Teilschuld aus der Betriebsgefahr vorstellen...
Dein Schaden sieht auch nicht sehr klein aus....
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Ja gut ich habe aber keinen Anwalt und keine Rechtsschutzvers. und die Stunden bei einem Anwalt sind nicht grade günstig.
Ich könnte den Schaden günstig reparieren lassen, wenn das dann über die Versicherungen läuft oder sogar vors Gericht kommt dann wird das eine lange Sache mit viel Kosten. Das würde sich nur dann lohnen wenn er die volle Schuld bekommt, läuft es auf 50/50 aus hab ich nichts von, bekommt er mehr schuld könnte es sich lohnen aber ist halt alles kompliziert.
Ich hätte noch einen Zeugen der dabei war, saß bei mir im Auto, hat er auch gesehen dass ich nicht alleine war. Aber trotzdem bringt das nicht viel wenn es heißt gegenseitige Rücksichtnahme und jeder bekommt schuld daran oder?
Mitglied seit: 09.07.2008
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du hast es erfasst.. mehr als 50/50 wird in keinem Fall für dich rauspringen.. was dazu führen würde dass du sogar die Anwaltskosten zahlen müsstest! Find dich damit ab.. daran wirst nichts drehen können, so ärgerlich wie es ist.. guck dass du den Wagen günstig repariert bekommst und gut ist! Ist schon freundlich dass er dich gehen gelassen hat.. ne hochstufung gäbe es auf alle fälle für dich!
MfG
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Naja was mich halt stört ist er war sehr langsam unterwegs und dem Anschein nach sah es so aus als würde er stehen bleiben.
Dann war ich vor seiner Straße und ich sehe dass er weiter fährt ich weiche aus und er sieht mich noch immer nicht, so als würde er sich nur auf die Ausfahrt konzentrieren und nicht darauf ob da ein Auto, Fußgänger oder was auch immer kommt und dann fährt er auf einmal einem rein. Mein Beifahrer sieht das genau so, er hätte auf jeden Fall bremsen können und den Unfall verhindern können wenn er achtsam gewesen wäre.
Werde mal mit meiner Versicherung sprechen.
Mitglied seit: 10.05.2008
Berlin und Braunschweig
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260 Beiträge
er könnte doch aber immer behaupten, dass du einfach zu schnell warst...
Wie sieht es aus, wenn es 50/50 ausgehen würde, würdest du dann in deiner Versicherung hochgestuft werden???
Gruß
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Mitglied seit: 23.05.2008
München
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Kann ich nicht sagen ob ich hochgestuft werde, das werd ich demnächst abklären. Naja also ich war nicht alleine im Auto unterwegs und habe somit einen Zeugen dass ich mit angemessener Geschwindigkeit den Parkplatz verlassen wollte.
BMW fahren ist Fliegen in Bodennähe!
Mitglied seit: 14.11.2004
bei stuttgart
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hallo,
also .... mmmhhhhhh - dein schaden wird sich sicherlich auf irgendwas
um die 2.000 €uros belaufen - grob geschätzt - die stossstange von dem
lkw kann sich bei der auffahrgeschwindigkeit um keinen einzigen mili-
meter verschoben haben (das geht gar nicht) - ergo = schaden an dem
lkw vielleicht 250 € für nachlackierung - und ... es stimmt, dass er/
der lkw auch hätte anhalten können = müssen !, weil er dich ja hinten
beschädigt hat (und nicht vorn !) -
UNBEDINGT zu deiner versicherung und melden, d.h. unfallbericht aus-
füllen (incl. der zeugenaussage) ... und dann hast du noch einen zeugen
.... da bist du absolut auf der sicheren seite - selbst wenn das alles
geregelt wurde, kannst du sogar noch N A C H abschluss der versicherungs-
leistung entscheiden, ob die versicherung zahlen soll oder nicht ...
aber, nochmals ... dein schaden 50% = 1.000 € (bei 2.000€ schaden) -
schaden lkw 500 € x 50 % = 250 € - damit machst du 750 € gut, wenn du
verstehst, was ich meine ... auch dein vater hatte recht - good lack
und, was ich nie verstehen werde ... ne autorechtschutz kostet rund
50 € im jahr und macht sich in 10 jahren 5 mal bezahlt (als tipp)
www.verdeck-doc-e36.de
professionelle verdeckreparatur
und justage raum stuttgart/bawü