e36 Bordcomputer verkauft,Käufer rennt zum Anwalt
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Hi,
habe über Ebay einen mittleren Bordcomputer von Privat an Privat verkauft.
Artikelbeschreibung: Bordcomputer für e36 mit check control.mit aussentemperaturanzeige usw.war in meinem e36 m paket. Tasten sind nicht abgegriffen und hat auch keinerlei störungen.es hatte bis zum ausbau tadellos funktioniert. habe aber leider keine verwendung mehr für und stelle es hier zum verkauf.ideal zum nachrüsten. da ich privatverkäufer bin,gewähre ich keine rücknahme und garantie.Jetzt ist der Käufer zum Anwalt gegangen und behauptet der Bordcomputer hätte Pixelfehler. Ich habe das Gefühl er versucht mir sein defektes Teil unterzujubeln. Weil in meinem besitz hatte das gute Teil keine Pixelfehler. Was kann ich tun? Nehme doch jetzt kein defektes Teil zurück.
Bearbeitet von: abidal80 am 29.08.2009 um 12:10:58
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Hallo abidal80,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "e36 Bordcomputer verkauft,Käufer rennt zum Anwalt"!
Gruß
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Zitat:
Nehme doch jetzt kein defektes Teil zurück.
Musst du auch nicht, schließlich hast du Zeugen, die bestätigen, dass das Gerät vor der Auslieferung in deinen Händen einwandfrei funktionierte !
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Ja Zeugen habe ich reichlich.Nur wie muss ich angehen jetzt? Hatte noch nie sowas zuvor. Es handelt sich hierbei um 60,00€ für das Bordcomputer und jetzt muss ich auch noch Anwaltsgebühren übernehmen in höhe von 42,00€.
Zitat:
Ja Zeugen habe ich reichlich.Nur wie muss ich angehen jetzt? Hatte noch nie sowas zuvor. Es handelt sich hierbei um 60,00€ für das Bordcomputer und jetzt muss ich auch noch Anwaltsgebühren übernehmen in höhe von 42,00€.
(Zitat von: abidal80)
Du musst überhaupt keine Anwaltsgebühren übernehmen. Ganz ehrlich, beachte das Schreiben als gegenstandslos. Du hast nichts falsches getan und mehr als eine schlechte Bewertung kannst du sowieso nicht bekommen.
Aber so ist eben ebay, denk drüber nach.
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Einfach das Anwaltsschreiben ignorieren oder wie??? Ist das denn so rechtens?
Zitat:
Einfach das Anwaltsschreiben ignorieren oder wie??? Ist das denn so rechtens?
(Zitat von: abidal80)
Ja. Jedenfalls würde ich es so machen. Du hast dir doch nicht su Schulden kommen lassen.
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Mitglied seit: 17.06.2007
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OK, danke schon mal für die Antworten.
Es soll ja wirklich Leute bei ebay geben, die bewusst Sachen kaufen wovon sie schon ein defektes haben und nach erhalt der gekauften Ware ihr defektes versuchen dem gutgläubigen Verkäufer als kapputt unterzujubeln.
Weil in diesem Fall gehe ich davon mal aus. Mein BC hat nämlich funktioniert.. Habe es nur verkauft, weil ich auf großen BC umgerüstet hab.
Hattet ihr schon mal ähnliche Fälle mit soclchen Käufern?
Bearbeitet von: abidal80 am 29.08.2009 um 12:32:24
Zitat:
OK, danke schon mal für die Antworten.
Es soll ja wirklich Leute bei ebay geben, die bewusst Sachen kaufen wovon sie schon ein defektes haben und nach erhalt der gekauften Ware ihr defektes versuchen dem gutgläubigen Verkäufer als kapputt unterzujubeln.
Weil in diesem Fall gehe ich davon mal aus. Mein BC hat nämlich funktioniert.. Habe es nur verkauft, weil ich auf großen BC umgerüstet hab.
Hattet ihr schon mal ähnliche Fälle mit soclchen Käufern?
Bearbeitet von: abidal80 am 29.08.2009 um 12:32:24
(Zitat von: abidal80)
Hast du dir die Seriennummer deines verkauften BC's aufgeschrieben ? Sowas ist immer nützlich, weil dann bist du absolut auf der sicheren Seite.
Genau wegen diesen nervigen Sachen ist für mich das Thema ebay ein für alle Mal erledigt.
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Mitglied seit: 17.06.2007
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Nein, habe leider keine Seriennr. aufgeschrieben.. Kann er dennoch das gegenteil beweisen oder zu Unrecht sein Recht bekommen?
Und im Endeffekt mir die ganzen Kosten und das defekte Gerät unterjubeln?
Mitglied seit: 25.06.2009
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Also das Anwaltsschreiben würde ich auf keinen Fall ignorieren.
Bist du rechtschutzversichert? Wenn ja, dann nimm dir einen Anwalt.
Ansonsten antworte dem Anwalt, dass du das Gerät in einem tadellosen Zustand verkauft hast, dass du dafür Zeugen hast, und gegebenenfalls die Seriennummer anmerken. Schreibe auch, dass dies ein Privatverkauf gewesen ist, ohne jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Dann solltest du deine Ruhe haben.
Aber wie gesagt: Ein Anwalt wäre sicherlich hilfreicher!
Solange es unbegründete Vorwürfe sind und nichts vom Gericht dabei ist, brauchst du gar nicht zu reagieren.
Für den Fall der Fälle, falls du die Seriennummer nichtmehr hast, kannst du ne Email an
kundenbetreuung@bmw.de schreiben mit deiner Fahrgestellnummer, die können die evtl sagen wie die Seriennummer des Teils ist, was ab Werk verbaut war.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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Mitglied seit: 17.06.2007
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Kann ich den Anwalt selber anschreiben und ihm das verklickern, das es sich hier bei um ein Privatverkauf gehandelt hat ohne Garantie und Rücknahme und die Details vom BC bezüglich Funktion in meinem besitz ohne Defekte und etc gewesen ist.
Ich möchte micht gleich zum Anwalt wegen sowas :-/
Zitat:
Also das Anwaltsschreiben würde ich auf keinen Fall ignorieren.
Und wieso nicht ? Er hat sich doch nichts zu Schuden kommen lassen, somit muss er sich in keinster Weise rechtfertigen.
Entschuldige, hier geht es um einen Betrag von 60€ (BC), glaubst du wirklich der Aufwand steht in irgendeinem Verhältnis zu den 60€ selbst mit Rechtsschutzversicherung ?
Mitglied seit: 25.06.2009
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Bist du denn rechtschutzversichert?
Also du kannst natürlich auch dem Anwalt selbst schreiben, jedoch birgt das immer gewisse Risiken.
Ansonsten solltest du wie schon gesagt, folgendes erwähnen:
1. Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bzw. Garantie
2. Keine Rücknahme
3. Gerät hat einwandfrei funktioniert, keine Pixelfehler o.Ä.
4. Zeugen erwähnen, die deine Aussagen bzgl. des Zustands des Gerätes belegen können
5. Die vom Anwalt genannten Vorwürfe zurückweisen
6. Zum Schluss: Sollten Sie auch weiterhin Ihre genannten und völlig unbegründeten Vorwürfe halten, werde ich unverzüglich meinen Rechtsanwalt einschalten.
Bitte bedenke, dass ich kein Anwalt bin und keine rechtl. Beratung ersetzen kann! :)
Mitglied seit: 25.06.2009
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Zitat:
Zitat:
Also das Anwaltsschreiben würde ich auf keinen Fall ignorieren.
Und wieso nicht ? Er hat sich doch nichts zu Schuden kommen lassen, somit muss er sich in keinster Weise rechtfertigen.
Entschuldige, hier geht es um einen Betrag von 60€ (BC), glaubst du wirklich der Aufwand steht in irgendeinem Verhältnis zu den 60€ selbst mit Rechtsschutzversicherung ?
(Zitat von: e61_530driver)
Wenn er sich nicht äußert, kann die Gegenseite eine Anzeige erstatten.
Das Ganze kann dann vor Gericht landen, und dann wird sich das Ignorieren des Schreibens rächen.
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35 Beiträge
Zitat:
Bist du denn rechtschutzversichert?
Also du kannst natürlich auch dem Anwalt selbst schreiben, jedoch birgt das immer gewisse Risiken.
Ansonsten solltest du wie schon gesagt, folgendes erwähnen:
1. Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bzw. Garantie
2. Keine Rücknahme
3. Gerät hat einwandfrei funktioniert, keine Pixelfehler o.Ä.
4. Zeugen erwähnen, die deine Aussagen bzgl. des Zustands des Gerätes belegen können
5. Die vom Anwalt genannten Vorwürfe zurückweisen
6. Zum Schluss: Sollten Sie auch weiterhin Ihre genannten und völlig unbegründeten Vorwürfe halten, werde ich unverzüglich meinen Rechtsanwalt einschalten.
Bitte bedenke, dass ich kein Anwalt bin und keine rechtl. Beratung ersetzen kann! :)
(Zitat von: ClubRepublic)
Also Rechtschutz versichert bin ich nicht... Werde ich aber machen. Hatte bislang nie sowas benötigt. Werde den Anwalt selber anschreiben.
Mitglied seit: 25.06.2009
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Also wenn du jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschliesst, dann wird diese jedoch die anfallenden Kosten in diesem konkreten Fall nicht übernehmen. Rückwirkend geht das leider nicht!
Ansonsten kann du bei 1-2-3 Anwalt.de (google einfach mal) deine Fragestellung dort angeben, und ein qualifizierter Anwalt wird dir antworten, allerdings ist das nicht kostenlos.
Musst mit circa 20 Euro rechnen (kannst die Höhe der Gage selbst bestimmen).
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.06.2007
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35 Beiträge
Danke für eure Antworten.
Eins interessiert mich noch. in meinem Besitz war der Bordcomputer nicht defekt und der Käufer behauptet es sei defekt...
Ist doch eigentlich Aussage gegen Aussage oder nicht? So gesehen kann er mir doch nix vorwerfen.
Bordcomputer,Heckspoiler....
...das wäre mir (wenn ich der Kläger wäre) wirklich peinlich meinen Anwalt mit so etwas zu langweilen.
BMW fahren, die zweit schönste Art Gummi abzurollen ;)
Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!
Mitglied seit: 25.06.2009
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Zitat:
Bordcomputer,Heckspoiler....
...das wäre mir (wenn ich der Kläger wäre) wirklich peinlich meinen Anwalt mit so etwas zu langweilen.
(Zitat von: Stefan325)
Finde ich auch! :)
Mitglied seit: 25.06.2009
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49 Beiträge
Zitat:
Danke für eure Antworten.
Eins interessiert mich noch. in meinem Besitz war der Bordcomputer nicht defekt und der Käufer behauptet es sei defekt...
Ist doch eigentlich Aussage gegen Aussage oder nicht? So gesehen kann er mir doch nix vorwerfen.
(Zitat von: abidal80)
Im Prinzip schon!
Hast du mal gecheckt, ob du die Serien-Nummer vom BC hast!?